MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

4. SONDERNUMMER

Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Mai 2001 15b. Stück

 

 

 

 

 

 

Studienplan

für die Studienrichtung

Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen

(Änderung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Änderung des Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ 52.351/6-VII/D/2/2001 vom 13. April 2001 nicht untersagt.

Technische Universität Graz

Studienplan für die Studienrichtung

WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN-BAUWESEN

(Version 01/02)

Die Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen an der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz erläßt aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., den vorliegenden Studienplan für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen.

Das Diplomstudium umfaßt 2 Studienabschnitte und eine Gesamtstundenzahl von 210 Semesterstunden. Davon entfallen auf den 1. Studienabschnitt 68 Semesterstunden, auf den 2. Studienabschnitt 121 Semesterstunden (UniStG § 13 (4) Z 1) und auf die freien Wahlfächer 21 Semesterstunden (UniStG § 13 (4) Z 6). Darüberhinaus ist eine Diplomarbeit abzufassen (UniStG § 61 (1)).

Der Gesamtaufwand des Diplomstudiums setzt sich für die Studierenden im Mittel wie folgt zusammen:

1. Studienabschnitt 3100 Zeitstunden

2. Studienabschnitt 4535 Zeitstunden

Freie Wahlfächer 885 Zeitstunden

Diplomarbeit 600 Zeitstunden

Gesamtaufwand 9120 Zeitstunden

Im 1. Studienabschnitt beträgt das Verhältnis Lehrveranstaltung/Studierzeit im Mittel 1:2 (inkl. empf. freier Wahlfächer).

Im 2. Studienabschnitt beträgt das Verhältnis Lehrveranstaltung/Studierzeit im Mittel 1:1,5 (inkl. empf. freier Wahlfächer und ohne Diplomarbeit).

 

  1. STUDIENABSCHNITT

§ 1 Stundenzahl der 1. Diplomprüfung

  1. Die erste Diplomprüfung umfaßt den Stoff der den Fächern der Tabelle 1 zugeordneten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 68 Semesterstunden.
  2. Die Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Fächer wird entsprechend Tabelle 1 festgelegt.

Tabelle 1

Pflichtfächer (UniStG § 4 Z 24)

Semesterstunden

  1. Grundzüge des Bauingenieurwesens
  2. Mathematik
  3. Darstellende Geometrie
  4. Mechanik und Festigkeitslehre
  5. Grundlagen der EDV
  6. Vermessungswesen
  7. Entwurfsgrundlagen
  8. Grundlagen der Bauwirtschaft

4

16

5

11

4

4

11

13

Summe 1. Studienabschnitt

68

§ 2 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Pflichtfächern der 1. Diplomprüfung

  1. Die den Fächern der Tabelle 1 zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen werden der Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach entsprechend Tabelle 2 festgelegt (UniStG § 13 (4)).
  2. Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, ob die Lehrveranstaltungsprüfungen schriftlich (s) oder mündlich und schriftlich (sm) abzulegen sind, oder ob die Lehrveranstaltungen durch begleitende Kontrollen (*) beurteilt werden.

§ 3 Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts

  1. Für einzelne Lehrveranstaltungen sind Anmeldungsvoraussetzungen festgelegt, die in Tabelle 3 zusammengestellt sind.

 

Tabelle 2

 

Semester

Fach

Lehrveranstaltung

Semesterstunden

LV-

Prü-

fung

5

 

VO/SE/UE

1 2 3

Summe

4

1. Studienabschnitt

1

Grundlagen 1

a

b

c

e

Einführung in das Bau- u.Vermessungswesen(E)

Mathematik 1/1

Darstellende Geometrie

Grundlagen der EDV

empfohlene freie Wahlfächer:

Mathematik-Tutorium 1

Darstellende Geometrie-Tutorium

Plandarstellung

0/2/0

4/0/2

3/0/2

2/2/0

 

0/0/1

0/0/1

0/1/0

 

 

 

17

(20)

*

s

sm

m

2

Grundlagen 2

b

d

f

a

Mathematik 1/2

Mechanik - Statik (E)

Vermessungswesen GL

Physik für Bauingenieure

empfohlene freie Wahlfächer:

Mechanik-Tutorium 1

Mathematik-Tutorium 2

4/0/2

3/0/2

2/0/2

2/0/0

 

0/0/2

0/0/1

 

 

17

(20)

s

sm

s

s

3

Grundlagen 3

d

g

h

g

Festigkeitslehre

Statik der Tragwerke

Rechtswissenschaftl. Grundl. f. d. Bauwesen

Hochbau - Konstruktionselemente

empfohlene freie Wahlfächer:

Festigkeitslehre-Tutorium

Statik-Tutorium

4/0/2

1,5/0/1,5

2/0/0

3/0/2

 

0/0/2

0/0/1

 

 

16

(19)

sm

s

sm

sm

4

Grundlagen 4

b

h

h

h

h

g

Mathematik 2

Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

Betriebliche Planungsmethoden

Grundlagen der Bauverfahren

Grundlagen der Bauwirtschaftslehre

Modell und Bemessung

empfohlenes freies Wahlfach:

Staatswissenschaften

Englisch

3/0/1

3/0/2

2/0/1

1,5/0/0

1,5/0/0

2/0/1

 

2/0/0

0/1/0

 

 

 

18

(21)

s

sm

sm

s

s

s

1. Diplomprüfung

 

68

 

1 VO Vorlesung 5 s schriftlich

2 SE Seminar sm schriftlich und mündlich

3 UE Übung * Beurteilung durch begleitende

4 die Klammerwerte beinhalten die Kontrollen

freien Wahlfächer

 

Tabelle 3

Lehrveranstaltung

Anmeldungsvoraussetzung

(Absolvierung der Lehrveranstaltung)

Statik der Tragwerke

Mathematik 2

 

Mechanik-Statik UE

Mathematik 1/1 UE

Mathematik 1/2 UE

 

 

§ 4 Studieneingangsphase

  1. Die in Tabelle 2 mit (E) gekennzeichneten Fächer betreffen die Studieneingangsphase nach UniStG § 38 (1).

§ 5 Empfohlene Sequenz

  1. Im Studienplan sind die Lehrveranstaltungen in ihrer zeitlichen Abfolge nach den didaktischen Erfordernissen angeordnet. Es wird daher dringend empfohlen, diese Sequenz bei der Absolvierung der Lehrveranstaltungen einzuhalten.
  2. Die Tabelle 2 enthält eine Empfehlung von freien Wahlfächern im Ausmaß von 12 Semesterstunden (UniStG § 4 Z 25).

§ 6 Durchführung der 1. Diplomprüfung

  1. Die erste Diplomprüfung (UniStG § 4 Z 6) ist eine Gesamtprüfung (UniStG § 4 Z 28), die in Form von Einzelprüfungen (UniStG § 4 Z 29) entsprechend Tabelle 2 abzulegen ist.

 

2. STUDIENABSCHNITT

§ 7 Stundenzahl der 2. Diplomprüfung

  1. Die zweite Diplomprüfung umfaßt den Stoff der den Fächern der Tabelle 4 zugeordneten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 121 Semesterstunden.
  2. Die Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Fächer wird entsprechend Tabelle 4 festgelegt.

Tabelle 4

Fächer (UniStG § 4 Z 23)

Semesterstunden

I Pflichtfächer (UniStG § 4 Z 24)

  1. Verkehrswesen
  2. Baustofflehre
  3. Konstruktiver Ingenieurbau
  4. Geotechnik
  5. Wasserbau und Wasserwirtschaft
  6. Baubetrieb und Bauwirtschaft
  7. Vertiefung Bauwirtschaft

11,5

6

33

13,5

22

10

15

Zwischensumme

111

II Wahlfächer aus dem Wahlfach-

katalog der Vertiefung (UniStG § 4 Z 25)

g) Vertiefung Bauwirtschaft

 

10

Summe 2. Studienabschnitt

121

§ 8 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Pflichtfächern der 2. Diplomprüfung

  1. Die den Pflichtfächern der Tabelle 4 zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen werden der Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach entsprechend Tabelle 5 sowie für die Vertiefung nach Tabelle 6 festgelegt (UniStG § 13 (4)).
  2. Aus den Tabellen 5 und 6 ist ersichtlich, ob die Lehrveranstaltungsprüfungen mündlich (m), schriftlich (s) oder mündlich und schriftlich (sm) abzulegen sind, oder ob die Lehrveranstaltungen durch begleitende Kontrollen (*) beurteilt werden.

 

Tabelle 5

 

Semester

Fach

Lehrveranstaltung

Semesterstunden

LV-

Prü-

fung

5

 

VO/SE/UE

1 2 3

Summe

4

2. Studienabschnitt

5

Infrastruktur

e

e

a

a

a

Hydromechanik/Hydraulik

Siedlungswasserbau

Straßenwesen

Theorie und Technik der Planung

Eisenbahnwesen

3/0/3

3/0/3

2/0/3

1,5/0/0

2,5/0/2,5

 

23,5

(23,5)

sm

sm

sm

s

m

6

KonstruktiverIngenieurbau1

c

c

b

c

Baustatik 1

Bauwerkssicherheit

Baustofflehre 1

Stahlbau

empfohlene freie Wahlfächer:

Geschichte des Ingenieurbaus

Brandtechnische Planung

3/0/3,5

1/0/1

3/0/0

3,5/0/4

 

2/0/0

1/0/1

 

 

19

(23)

s

m

s

sm

7

KonstruktiverIngenieurbau2

c

b

c

c

Baustatik 2

Baustofflehre 2

Holzbau

Betonbau

empfohlene freie Wahlfächer:

CAD - Konstruktion

Konstruktiver Mauerwerksbau

3/0/1

2/0/1

2/0/2

5/0/4

 

0,5/0/1,5

1,5/0/0,5

 

 

20

(24)

m

m

sm

sm

 

 

8

Geotechnik und Wasserbau

d

d

d

e

e

Technische Geologie

Felsmechanik und Tunnelbau

Bodenmechanik und Grundbau

Hydrologie und Wasserwirtschaft

Konstruktiver Wasserbau

2,5/0/0,5

2/0/2

3,5/0,5/2,5

2/0/1

3/0/4

23,5

(23,5)

sm

sm

sm

sm

sm

 

 

9

Baubetrieb und Bauwirtschaft

f

f

Bauwirtschaftslehre

Allgemeine Baubetriebslehre

empfohlenes freies Wahlfach:

Englisch

5/0/2

2/0/1

 

0/1/0

10

(11)

sm

s

Vertiefung

Bauwirtschaft

g

Wirtschaft-Bau

15

15

(15)

siehe Tabelle 6

10

10

10

(10)

2. Diplomprüfung

 

121

 

1 VO Vorlesung 5 s schriftlich

2 SE Seminar m mündlich

3 UE Übung sm schriftlich und mündlich

4 die Klammerwerte beinhalten die freien Wahlfächer

 

Tabelle 6: Vertiefung Bauwirtschaft

Semester

Vertiefung

Lehrveranstaltung

Semesterstunden

Lehrveran-staltungs-prüfung

4

VO/SE/UE

1 2 3

Summe

 

 

 

 

 

 

 

9-10

 

Pflicht-

lehrveran-

staltung

Allgemeine Baubetriebslehre Erg.

Kosten und Erfolgsrechnung

Betriebssoziologie

Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

Projekt Wirtschaft-Bau

2/0/0

1/0/2

2/0/0

0/2/0

0/0/6

 

15

sm

sm

sm

*

*

 

 

 

Wahlfach-

katalog

Schalungs- und Rüsttechnik

EDV in Baubetrieb und Bauwirtschaft

Auslandsbau

Projektmanagement-Bau

Rhetorik und Präsentation

Volkswirtschaftslehre

Umweltschutzgesetzgebung

Sicherheitstechnik

Bau- und Planungsrecht

Controlling

Marketing-Management

Energiewirtschaft

Kreativitätstechniken

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

Ökologie

Englisch für Techniker

AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u. Exk.)

Bürgerliches Recht Ergänzung

2/0/1,5

2/1/1

1/0/0

0/3/0

0/2/0

2/0/0

2/0/0

1/0/0

2/0/0

2/0/1

2/0/1

1,5/0/0

1/0/1

3/0/0

2/0/0

0/2/0

0/2/0

1/0/0

 

 

 

 

 

 

 

 

40

s

s

m

m

m

sm

m

m

s

sm

sm

sm

sm

sm

s

*

*

sm

1 VO Vorlesung 4 s schriftlich

2 SE Seminar m mündlich

3 UE Übung sm schriftlich und mündlich

* Beurteilung durch begleitende

Kontrollen

 

§ 9 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Wahlfächern der 2. Diplomprüfung

  1. Der Vertiefung Bauwirtschaft ist in Tabelle 6 ein Wahlfachkatalog zugeordnet.
  2. Dieser Wahlfachkatalog enthält Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 40 Semesterstunden. Nach Wahl des Studierenden sind aus diesem Katalog Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden zu absolvieren. Bezüglich der Auswahl wird eine Abstimmung mit den Betreuern der Diplomarbeit empfohlen.
  3. Aus der Tabelle 6 ist ersichtlich, ob die Lehrveranstaltungsprüfungen mündlich (m), schriftlich (s) oder schriftlich und mündlich (sm) abzulegen sind, oder ob die Lehrveranstaltungen durch begleitende Kontrollen (*) beurteilt werden.

§ 10 Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts

  1. Für die Ablegung von Prüfungen einzelner Lehrveranstaltungen sind Anmeldungsvoraussetzungen festgelegt, die in Tabelle 7 zusammengestellt sind.
  2. Tabelle 7

    Lehrveranstaltung

    Anmeldungsvoraussetzung

    (Absolvierung der Lehrveranstaltung)

    Siedlungswasserbau

    Baustatik 1

    Baustatik 2

    Stahlbau

    Holzbau

    Betonbau

    Konstruktiver Wasserbau

    Allgemeine Baubetriebslehre Ergänzung

    Projekt

    Schalungs- und Rüsttechnik

    EDV in Baubetrieb und Bauwirtschaft

    Auslandsbau

    AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u. Exk.)

    Controlling

    Hydromechanik/Hydraulik UE

    Statik der Tragwerke VO, UE

    Baustatik 1 UE

    Baustatik 1 UE

    Baustatik 1 UE

    Baustatik 1 UE

    Hydromechanik/Hydraulik UE

    Allgemeine Baubetriebslehre UE

    Allgemeine Baubetriebslehre VO, UE

    und Bauwirtschaftslehre VO, UE

    Bauwirtschaftslehre UE

    Bauwirtschaftslehre UE

    Bauwirtschaftslehre VO

    Bauwirtschaftslehre VO

    Kosten- und Erfolgsrechnung VO, UE

     

  3. Die Absolvierung von Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts erfordert die erfolgreich abgelegte 1. Diplomprüfung. Folgende Lehrveranstaltungen sind davon ausgenommen:

Hydromechanik/Hydraulik

Siedlungswasserbau

Straßenwesen

Theorie und Technik der Planung

Eisenbahnwesen

Baustatik 1

Bauwerkssicherheit

Stahlbau

Baustofflehre 1

Baustofflehre 2

§ 11 Empfohlene Sequenz

  1. Im Studienplan sind die Lehrveranstaltungen in ihrer zeitlichen Abfolge nach den didaktischen Erfordernissen angeordnet. Es wird daher dringend empfohlen, diese Sequenz bei der Absolvierung der Lehrveranstaltungen einzuhalten.
  2. Die Tabelle 5 enthält eine Empfehlung von freien Wahlfächern im Ausmaß von 9 Semesterstunden (UniStG § 4 Z 25).

§ 12 Durchführung der 2. Diplomprüfung

  1. Die zweite Diplomprüfung (UniStG § 4 Z 6) ist eine Gesamtprüfung (UniStG § 4 Z 28), die in Form von Einzelprüfungen (UniStG § 4 Z 29) entsprechend den Tabellen 5 und 6 und einer kommissionellen Prüfung (Verteidigung der Diplomarbeit) abzulegen ist.

§ 13 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von freien Wahlfächern

  1. Die freien Wahlfächer im Gesamtausmaß von 21 Semesterstunden können innerhalb des gesamten Zeitraumes des Studiums absolviert werden. Sie können aus dem Angebot aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten und Hochschulen ausgewählt werden (UniStG § 4 Z 25). Die in den Tabellen 2 und 5 angeführten freien Wahlfächer werden für die Vertiefung von Kenntnissen bzw. für die Erweiterung des Wissens besonders empfohlen.
  2. Die Tabelle 8 enthält eine Zusammenstellung von freien Wahlfächern, die im Hinblick auf eine unterstützende Wissensvermittlung einzelner Lehrveranstaltungen und zur persönlichen Weiterbildung empfohlen werden.

 

Tabelle 8

 

Empfohlene freie Wahlfächer

Lehrveranstaltung

Semesterstunden

VO/SE/UE

1 2 3

Lehrveranstaltungs-

prüfung

4

Mathematik-Tutorium 1

Mathematik-Tutorium 2

Darstellende Geometrie-Tutorium

Mechanik-Tutorium 1

Festigkeitslehre-Tutorium

Statik-Tutorium

Geschichte des Ingenieurbaus

Konstruktiver Mauerwerksbau

Plandarstellung

CAD - Konstruktion

Ingenieurvermessung GL

Elektrotechnik im Bauwesen

Chemie für Bauingenieure

Brandtechnische Planung

Ästhetik der Tragwerke

Facility Management

Technikfolgen und Gesellschaft

Staatswissenschaften

Englisch

Frauen und Technik

Vortragsseminar

0/0/1

0/0/1

0/0/1

0/0/2

0/0/2

0/0/1

2/0/0

1,5/0/0,5

0/1/0

0,5/0/1,5

0/2/0

2/0/0

2/0/0

1/0/1

1/0/0

2/0/2

2/0,5/0

2/0/0

0/1/0

0/2/0

0/1/0

*

*

*

*

*

*

m

m

*

m

*

m

m

m

m

m

m

m

*

*

*

1 VO Vorlesung 4 m mündlich

2 SE Seminar * Beurteilung durch begleitende

3 UE Übung Kontrollen

 

§ 14 Prüfungsordnung

  1. Die Beurteilung des Studienerfolgs bei Vorlesungen (VO) erfolgt durch Prüfungen, deren Modus in den Tabellen 2, 5, 6, 8 angeführt ist. Es bedeuten dabei
  2. s.....schriftlich, m.....mündlich, sm.....schriftlich und mündlich.

  3. Die Beurteilung des Studienerfolgs bei Übungen (UE) erfolgt durch begleitende Kontrollen. Die Absolvierung von Übungen ist Voraussetzung für die Ablegung der zugehörigen Vorlesungsprüfung.
  4. Die Beurteilung der im Studienplan als Tutorien bezeichneten Übungen erfolgt durch "mit Erfolg teilgenommen" bzw. "ohne Erfolg teilgenommen". Diese Tutorien bezeichnen Übungen, welche begleitend zu den Vorlesungen und Hörsaalübungen der Grundlagenfächer durchgeführt werden.
  5. Die Beurteilung des Studienerfolgs bei Seminaren (SE) erfolgt durch begleitende Kontrollen, wobei zwischen "mit Erfolg teilgenommen" und "ohne Erfolg teilgenommen" unterschieden wird. Seminare sind Lehrveranstaltungen unter Mitarbeit der Studierenden.
  6. Gleiche Prüfungen werden anerkannt. Gleiche Prüfungen sind jene, welche an der Technischen Universität Graz im Rahmen einer anderen Studienrichtung, d.h. unter anderer Studienkennzahl abgelegt wurden, jedoch den gleichen Titel und die gleiche Stundenzahl besitzen. Positiv beurteilte gleiche Prüfungen, die ordentliche Studierende an der Technischen Universität Graz abgelegt haben, gelten generell und ohne Ausstellung eines Bescheides als anerkannt.

§ 15 Diplomarbeit

  1. Das Thema der Diplomarbeit ist einem dem Studienplan zugehörigen Fach zu entnehmen und erst nach Ablegung der 1. Diplomprüfung zu vergeben. Fächerübergreifende Themen sind möglich.
  2. Das Ausmaß der Diplomarbeit sollte einem Arbeitsaufwand in der Größenordnung von 600 Stunden entsprechen.
  3.  

  4. Die Beurteilung der Diplomarbeit erfolgt durch die Begutachtung der wissenschaftlichen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Diplomarbeit ist eine kommissionelle Prüfung zur Verteidigung (Defensio) dieser wissenschaftlichen Arbeit abzulegen, die Teil der 2. Diplomprüfung ist. Voraussetzung für diese kommissionelle Prüfung ist die Absolvierung der für die 2. Diplomprüfung erforderlichen Lehrveranstaltungen und die positive Beurteilung der Diplomarbeit.

§ 16 Übergangs- und Anerkennungsbestimmungen

 

(1) Dieser Studienplan ist mit der Version 98/99 im Studienjahr 1998/99 in Kraft getreten. Die vorliegende Version 01/02 tritt mit dem Studienjahr 2001/02 in Kraft.

(2) Ordentliche Hörer, die ihr Studium nach der Studienordnung für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach den dort geltenden studienrechtlichen Bestimmungen fortzusetzen und zu beenden. Als Frist, in welcher die bisherigen Studien fortgesetzt werden können, gilt für jeden Studienabschnitt die gesetzliche Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester.

Diese Studierenden sind überdies berechtigt, sich seit 1. Oktober 1998 durch eine schriftliche, unwiderrufliche Erklärung den neuen Studienvorschriften zu unterstellen. Diese Erklärung ist an die Universitätsdirektion zu richten.

  1. Die vorliegende Version 01/02 des Studienplanes unterscheidet sich von der Version 98/99 nur geringfügig.

Die Anerkennung bereits abgelegter Teilprüfungen, die in der Version 01/02 nicht mehr oder geändert angeboten werden, erfolgt nach der Äquivalenzliste der Tabelle 9.

Tabelle 9

Studienplan Version 98/99

Studienplan Version 01/02

Grundlagen des Hochbaus

Hochbau - Konstruktionselemente

Brandtechnische Planung

Brandtechnische Planung

Grundlagen der EDV 1

Grundlagen der EDV (Vorlesung)

Grundlagen der EDV 2

Grundlagen der EDV (Seminar)

Einführung in das Bau- und

Vermessungswesen

Einführung in das Bau- und

Vermessungswesen

Physik für Bauingenieure

AK Baubetrieb und Bauwirtschaft

AK Baubetrieb und Bauwirt-

schaft (u. Exk.)

  1. Studierende, die sich vor Ablegung der 1. Diplomprüfung nach dem Studienplan 1992/93 den neuen Studienvorschriften unterstellen, haben grundsätzlich alle nach dem neuen Studienplan (Version 01/02) vorgesehenen Prüfungen zu absolvieren.
  2. Von bereits abgelegten Teilprüfungen des 1. Studienabschnitts des alten Studienplans können für neue oder im Stundenumfang veränderte Teilprüfungen des neuen Studienplans die in Tabelle 10 angeführten anerkannt werden.

    Tabelle 10

    Studienplan 1992/93 Version 6

    Studienplan Version 01/02

    Mathematik 1/1

    Mathematik 1/1

    Mathematik 1/2

    Mathematik 1/2

    Mathematik 2

    Mathematik 2

    Darstellende Geometrie

    Darstellende Geometrie

    Mechanik - Statik

    Mechanik - Statik

    Mechanik - Dynamik

    Wahlfach 4 SSt.

    Festigkeitslehre

    Festigkeitslehre

    Grundlagen der EDV

    Grundlagen der EDV

    Vermessungswesen, EF

    Vermessungswesen GL

    Wahlfach 2 SSt.

    Baustofflehre *)

    Baustofflehre 1

    Baustofflehre 2

    Experimentalphysik

    Wahlfach 3 SSt.

    Infrastruktur Verkehr

    Bauverfahren

    Einführung in das Bau- und Vermessungswesen

    Grundlagen der Bauverfahren

    Physik für Bauingenieure

    Hydrologie-Wasserwesen *)

    Hydrologie und Wasserwirtschaft

    Hydromechanik und Hydraulik *)

    Hydromechanik und Hydraulik

    Geologie *)

    Technische Geologie

    Funktion und Tragwerk *)

    Wahlfach 1 SSt.

    Statik der Tragwerke

    Statik der Tragwerke

    Modell und Bemessung *)

    Modell und Bemessung

    Bauwerkssicherheit

    Volkswirtschaftslehre, EF

    Volkswirtschaftslehre

    Staatswissenschaften

    Rechtswissenschaftl. Grundlagen für das Bauwesen

  3. Für Studierende, die sich nach Ablegung der 1. Diplomprüfung nach dem Studienplan 1992/93 der neuen Studienordnung (Version 01/02) unterstellen, gelten folgende Übergangsbestimmungen:

a) Die 1. Diplomprüfung des alten Studienplans wird als 1. Diplomprüfung des neuen Studienplans (Version 01/02) anerkannt. Die Teilprüfungsfächer Hochbau - Konstruktionselemente, Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre, Betriebliche Planungsmethoden, Grundlagen der Bauwirtschaftslehre sind spätestens bis zur Einreichung zur 2. Diplomprüfung zu absolvieren. Für Studierende, die vor dem Umstieg auf den neuen Studienplan bereits Teilprüfungsfächer mit äquivalentem Inhalt absolviert haben, entfällt die Ablegung der jeweils entsprechenden Teilprüfungsfächer des neuen Studienplans. Hiefür gilt Tabelle 11.

Die in Tabelle 10 mit *) bezeichneten Teilprüfungen werden den dort analogen Fächern des neuen Studienplans als äquivalent anerkannt.

Tabelle 11

Studienplan 1992/93 Version 6

Studienplan Version 01/02

Hochbau

Hochbau - Konstruktionselemente

Bauwirtschaftslehre

Grundlagen der Bauwirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre

Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

Quantitative Planungsmethoden

Betriebliche Planungsmethoden

Projektmanagement - Bau

Betriebliche Planungsmethoden

 

  1. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen von Pflichtfächern des 2. Studienabschnittes nach dem Studienplan 1992/93 auf Prüfungsleistungen des Studienplans Version 01/02 erfolgt nach der in Tabelle 12 angegebenen Äquivalenzliste:
  2.  

    Tabelle 12

    Studienplan 1992/93 Version 6

    Studienplan Version 01/02

    Baustatik

    Baustatik 1

    Baustatik 2

    Stahlbau

    Stahlbau

    Holzbau

    Holzbau

    Betonbau

    Betonbau

    Hochbau

    Hochbau - Konstruktionselemente

    Eisenbahnwesen

    Eisenbahnwesen

    Straßenwesen

    Straßenwesen

    Planungsmethoden

    Theorie und Technik der Planung

    Konstruktiver Wasserbau

    Konstruktiver Wasserbau

    Bauwirtschaftslehre

    Bauwirtschaftslehre

    GL der Bauwirtschaftslehre

    Allgemeine Baubetriebslehre

    Allgemeine Baubetriebslehre

    AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u.Exk.)

    AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u.Exk.)

    Siedlungswasserbau

    Siedlungswasserbau

    Technische Geologie GL

    Technische Geologie

    Bodenmechanik/Grundbau

    Bodenmechanik und Grundbau

    Felsmechanik undTunnelbau

    Felsmechanik und Tunnelbau

    Betriebswirtschaftslehre

    Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

    Wirtschaftsenglisch f. Bauingenieure

    Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

     

  3. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen des Studienplans 1992/93 auf Prüfungsleistungen der Pflichtfächer der Vertiefung im Studienplan Version 01/02 erfolgt nach den in Tabelle 12 und Tabelle 13 angegebenen Äquivalenzlisten.

Tabelle 13

Studienplan 1992/93 Version 6

Studienplan Version 01/02

Kosten- und Erfolgsrechnung

Kosten- und Erfolgsrechnung

Betriebssoziologie

Betriebssoziologie

Wirtschaftsenglisch für Bau-

ingenieure

Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

Projekt

Projekt Wirtschaft - Bau

 

 

  1. Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen des Studienplans 1992/93 auf Prüfungsleistungen der Wahlfächer der Vertiefung im neuen Studienplan (Version 01/02) werden die Wahlfachkataloge (Studienplan 1992/93) Baubetrieb und Bauwirtschaft, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Organisation anerkannt.

 

(5) Für Studierende, die ihr Studium nach dem Studienplan 1992/93 fortsetzen, gelten im einzelnen die folgenden Regelungen über die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen hinaus:

a) Für die Prüfungsleistungen der Pflichtfächer des Studienplanes 1992/93 werden die Prüfungsleistungen der Pflichtfächer des neuen Studienplanes (Version 01/02) gemäß den Tabellen 10 und 12 äquivalent anerkannt.

  1. Für die gebundenen Wahlfächer gelten die Wahlfachkataloge entsprechend der Zuordnung der Tabelle 14 als äquivalent:

Tabelle 14

alter Studienplan

neuer Studienplan

Baubetrieb und Bauwirtschaft

Vertiefung Bauwirtschaft

übrige Wahlfachkataloge

Vertiefung Bauwirtschaft

 

  1. Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Teilprüfungen des alten und neuen Studien-planes, die im Vorstehenden nicht geregelt sind, ist beim Vorsitzenden der Studien-kommission zu beantragen.
  2. Die Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der 2. Diplomprüfung des Studienplanes 1992/93 gilt äquivalent für die 2. Diplomprüfung des neuen Studienplanes.

 

§ 17 ECTS-Anrechnungspunkte

Im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS) sind den einzelnen Lehrveranstaltungen in Tabelle 15 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbundenen Arbeitspensums bestimmt, wobei dem Arbeitspensum eines Semesters 30 Anrechnungspunkte entsprechen. Die Anrechnungspunkte spiegeln somit den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für jede Lehrveranstaltung im Verhältnis zum geforderten Studienpensum für den erfolgreichen Abschluß des Studiums aufgewendet werden muß. Sie berücksichtigen Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien, Exkursionen, Eigenstudien an der Universität und zu Hause, Prüfungen und andere Formen der Leistungsbewertung und damit nicht nur die lehrergebundene Lehre. Das gesamte Diplomstudium entspricht vereinbarungsgemäß 300 Anrechnungspunkten. Die Diplomarbeit ist darin mit 20 Anrechnungspunkten enthalten

 

Tabelle 15

Lehrveranstaltung

Semester-stunden

VO/SE/UE

1 2 3

ECTS-

Anrechnungspunkte

VO/SE/UE

1 2 3

Einführung in das Bau- u.Vermessungswesen

Mathematik 1/1

Darstellende Geometrie

Grundlagen der EDV

0/2/0

4/0/2

3/0/2

2/2/0

0/2,5/0

7/0/3,5

5/0/3,5

3/2,5/0

Mathematik 1/2

Mechanik - Statik

Vermessungswesen GL

Physik für Bauingenieure

4/0/2

3/0/2

2/0/2

2/0/0

7/0/3,5

5,5/0/3,5

2,5/0/2,5

2,5/0/0

Festigkeitslehre

Statik der Tragwerke

Modell und Bemessung

Hochbau - Konstruktionselemente

4/0/2

1,5/0/1,5

2/0/1

3/0/2

8/0/4

2/0/2

3/0/1,5

4/0/2,5

Mathematik 2

Rechtswissenschaftliche Grundlagen f. d. Bauwesen

Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

Betriebliche Planungsmethoden

Grundlagen der Bauverfahren

Grundlagen der Bauwirtschaftslehre

3/0/1

2/0/0

3/0/2

2/0/1

1,5/0/0

1,5/0/0

5/0/2

3/0/0

5/0/3

3/0/2

2/0/0

2/0/0

Hydromechanik/Hydraulik

Siedlungswasserbau

Straßenwesen

Theorie und Technik der Planung

Eisenbahnwesen

3/0/3

3/0/3

2/0/3

1,5/0/0

2,5/0/2,5

4/0/4

4/0/4

2,5/0/4

1,5/0/0

3/0/3

Baustatik 1

Bauwerkssicherheit

Baustofflehre 1

Stahlbau

3/0/3,5

1/0/1

3/0/0

3,5/0/4

4/0/4

1,5/0/1,5

4/0/0

4,5/0/5

Baustatik 2

Baustofflehre 2

Holzbau

Betonbau

3/0/1

2/0/1

2/0/2

5/0/4

4/0/1,5

3/0/1.5

2,5/0/2,5

6,5/0/5

Technische Geologie

Felsmechanik und Tunnelbau

Bodenmechanik und Grundbau

Hydrologie und Wasserwirtschaft

Konstruktiver Wasserbau

2,5/0/0,5

2/0/2

3,5/0,5/2,5

2/0/1

3/0/4

3/0/0,5

2,5/0/2,5

4,5/1/3

2,5/0/1,5

4/0/5

Bauwirtschaftslehre

Allgemeine Baubetriebslehre

5/0/2

2/0/1

7/0/3

2,5/0/1,5

1 VO Vorlesung

2 SE Seminar

3 UE Übung

 

 

Lehrveranstaltung

Semester-stunden

VO/SE/UE

1 2 3

ECTS-

Anrechnungspunkte

VO/SE/UE

1 2 3

Allgemeine Baubetriebslehre Erg.

Kosten und Erfolgsrechnung

Betriebssoziologie

Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

Projekt Wirtschaft-Bau

2/0/0

1/0/2

2/0/0

0/2/0

0/0/6

2/0/0

1/0/2

2/0/0

0/2/0

0/0/6,5

Schalungs- und Rüsttechnik

EDV in Baubetrieb und Bauwirtschaft

Auslandsbau

Projektmanagement-Bau

Rhetorik und Präsentation

Volkswirtschaftslehre

Umweltschutzgesetzgebung

Sicherheitstechnik

Bau- und Planungsrecht

Controlling

Marketing-Management

Energiewirtschaft

Kreativitätstechniken

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

Ökologie

Englisch für Techniker

AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u. Exk.)

Bürgerliches Recht Ergänzung

2/0/1,5

2/1/1

1/0/0

0/3/0

0/2/0

2/0/0

2/0/0

1/0/0

2/0/0

2/0/1

2/0/1

1,5/0/0

1/0/1

3/0/0

2/0/0

0/2/0

0/2/0

1/0/0

2/0/1,5

2/1/1

1/0/0

0/3/0

0/2/0

2/0/0

2/0/0

1/0/0

2/0/0

2/0/1

2/0/1

1,5/0/0

1/0/1

3/0/0

2/0/0

0/2/0

0/2/0

1/0/0

Mathematik-Tutorium 1

Mathematik-Tutorium 2

Darstellende Geometrie-Tutorium

Mechanik-Tutorium 1

Festigkeitslehre-Tutorium

Statik-Tutorium

Geschichte des Ingenieurbaus

Konstruktiver Mauerwerksbau

Plandarstellung

CAD - Konstruktion

Ingenieurvermessung

Elektrotechnik im Bauwesen

Chemie für Bauingenieure

Brandtechnische Planung

Ästhetik der Tragwerke

Facility Management

Technikfolgen und Gesellschaft

Staatswissenschaften

Englisch

Frauen und Technik

Vortragsseminar

0/0/1

0/0/1

0/0/1

0/0/2

0/0/2

0/0/1

2/0/0

1,5/0/0,5

0/1/0

0,5/0/1,5

0/2/0

2/0/0

2/0/0

1/0/1

1/0/0

2/0/2

2/0,5/0

2/0/0

0/1/0

0/2/0

0/1/0

0/0/1

0/0/1

0/0/1

0/0/2

0/0/2

0/0/1

2,5/0/0

2/0/0,5

0/1/0

0,5/0/2

0/2/0

2/0/0

2/0/0

1,5/0/1

1/0/0

2/0/2

2/0,5/0

2/0/0

0/1/0

0/2/0

0/1/0

1 VO Vorlesung 2 SE Seminar 3 UE Übung