MITTEILUNGSBLATT
  DER
    TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

 

Studienjahr 2000/2001  ausgegeben am 12. Juni 2001      18. Stück

399. Einladung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten gem. § 85 Abs. 4 UOG 1993


 399.
Einladung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten gem. § 85 Abs. 4 UOG 1993  
  Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten gem. § 85 Abs. 4 UOG 1993 ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind sämtliche VetreterInnen und Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Senat und in den Fakultätskollegien der Technischen Universität Graz.

Wahltermin: Dienstag, 3. Juli 2001, 8:30 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I

Es sind 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

Die Funktionsperiode der Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten beginnt mit der konstituierenden Sitzung aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten und Universitäten der Künste und endet nach zwei Jahren.

Der Rektor: Hödl