Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 12. Juni 2001 18. Stück |
399. | Einladung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten gem. § 85 Abs. 4 UOG 1993 |
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Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich
folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie
der Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten
gem. § 85 Abs. 4 UOG 1993 ein. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind sämtliche VetreterInnen und Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Senat und in den Fakultätskollegien der Technischen Universität Graz. Wahltermin: Dienstag, 3. Juli 2001, 8:30 Uhr Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I Es sind 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder zu wählen. Wahlvorschläge sind bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein. Die Funktionsperiode der Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten beginnt mit der konstituierenden Sitzung aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten und Universitäten der Künste und endet nach zwei Jahren. Der Rektor: Hödl
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