Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 1. August 2001 22. Stück |
450. |
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Der Senat der Technischen Universität Graz hat in
seiner Sitzung am 25. Juni 2001 iSd § 47 Abs. 2 Universitäts-Studiengesetz
(UniStG) das Abschlussprüfungszeugnis für Universitätslehrgänge
in deutscher und englischer Version festgelegt; diese werden an der Amtstafel
der Zentralen Verwaltung als Muster zur Kenntnis gebracht.
Der Vorsitzende des Senates: Kautsch |
451. |
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Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen
hat gemäß § 28(2) UOG ´93 eine Habilitationskommission
eingesetzt und die Anzahl der Mitglieder nach Anhörung des Fakultätskollegiums
in der Sitzung vom 29. Mai 2001 festgelegt.
6 Vertreter der Universitätsprofessoren O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. K. Rießberger O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. L. Sparowitz O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. H. Geymayer O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. G. Stadler Entsendung des Dekans gemäß § 28(3) UOG Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kollegger, Institut für Stahlbetonbau, TU Wien Baurat h.c. Dr.techn. Helmut Huber 3 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb Ao. Prof. W. Guggenberger Ao. Prof. G. Holzapfel Ao. Prof. J. Tritthart 3 Vertreter der Studierenden Stefan Fritz Robert Perci NN Zuständigkeit und Aufgabenbereich: Durchführung des Habilitationsverfahrens für die Habilitation von Dipl.-Ing. Dr. techn. J. GLATZL für das wissenschaftliche Fach "Betonbau". In der ersten und konstituierenden Sitzung wurde O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Lutz Sparowitz
zum Vorsitzenden gewählt. Der Dekan: Rießberger |
452. |
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Das Fakultätskollegium der Fakultät für
Architektur hat in Ihrer Sitzung am 3. Juli 2001 folgende Ergänzung
der generellen Richtlinien beschlossen:
Als Studiendekanin/ Studiendekan für das Doktoratsstudium der Technischen. Wissenschaften der Fakultät für Architektur hat sie/er- in Erfüllung der sich aus dem UOG 93 § 43 Abs.2 Zi.4, dem UniStG § 62 Abs. 4 bis 7 sowie dem Studienplan für das Doktoratsstudium der Technischen. Wissenschaften der Fakultät für Architektur, verlautbart im Mitteilungsblatt der TUG, Nr. 21a vom 30. 6. 2000, ergebenden Verpflichtungen - folgende Richtlinien zu beachten. Entsprechend § 4 Abs. 3 des geltenden Studienplanes für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften der Fakultät für Architektur hat die Kandidatin/ der Kandidat das Recht, Universitätslehrer für die Begutachtung ihrer/seiner Dissertation vorzuschlagen. Die Studiendekanin/ der Studiendekan hat zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen entsprechend § 62 Abs. 4 und 5 des UniStG berechtigt sind, Dissertationen zu begutachten und in Rigorosen zu prüfen und diese als Gutachter zu bestellen. Die Berechtigung von Universitätslehrerinnen und Universitätslehrern im Fach ihrer Lehrbefugnis Dissertationen zu betreuen und zu beurteilen darf nicht so gehandhabt werden, dass dies zur Behinderung oder Verhinderung von fachübergreifenden Dissertationen führt. Teil des Rigorosums ist die abschließende mündliche Verteidigung der beurteilten Dissertation vor einem Prüfungssenat. Da dem Prüfungssenat in der Regel Betreuer und Begutachter der Dissertation angehören (Studienplan für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften der Fakultät für Architektur § 5 Abs.1) ist, falls erforderlich, für die finanzielle Bedeckbarkeit der Anreise von auswärtigen Prüfern zu sorgen. Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Kupelwieser |
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Die Änderung dieses Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/43-VII/D/2/2001
vom 29. Juni 2001 nicht untersagt und in der 5. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 21a vom 18. Juli kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer |
454. |
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Die Änderung dieses Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/40-VII/D/2/2001
vom 10. Juli 2001 nicht untersagt und in der 6. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 21b vom 25. Juli kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer
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455. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren
der Diplomstudienpläne für die Studienrichtungen Klassische
Philologie/Griechisch und Klassische Phlologie/Latein an der Karl-Franzens-Universität
Graz, bekannt gegeben. http://www.gewi.kfunigraz.ac.at/klp/
abgerufen werden. Der Universitätsdirkektor: Auer
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456. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren
zum Studienplan für die Studienrichtung Bauingenieurwesen an der
Universität Innsbruck, bekannt gegeben. http://www.uibk.ac.at/c/c8/studien
abgerufen werden. Der Universitätsdirkektor: Auer
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren
zum Studienplan für die Studienrichtung "Diplomstudium Geschichte"
an der Universität Wien, bekannt gegeben. http://www.univie.ac.at/Geschichte-Meta/studium/s_spent.html
abgerufen werden. Der Universitätsdirkektor: Auer
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458. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren
zum Studienplan für das Doktoratsstudium an der Geisteswissenschaftlilchen
Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben. Der Universitätsdirkektor: Auer
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459. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren
zum Studienplan für das Lehramtsstudium an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen
Fakultät an der Universität Wien, bekannt gegeben. http://www.univie.ac.at/dekanat-geisteswissenschaften/
abgerufen werden. Der Universitätsdirkektor: Auer
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460. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Studium der Rechtswissenschaften
an der Karl-Franzenzs-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 14. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 558/2/2001-S) zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
461. |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat mit GZ 52.301/80-VII/D/2/2001 vom 5. Juli 2001 den Entwurf
einer Änderung der Studienstandortverordnung Universität Wien;
Entwurf einer Änderung der Studienstandortverordnung Technische Universität
Wien; Entwurf einer Änderung der Verordnung über die befristete
Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten
betreffend die Umwandlung des Diplomstudiums "Wirtschaftsinformatik"
in ein Bakkalaureats- und ein Magisterstudium, mit dem Ersuchen um allfällige
Stellungnahme bis 31. August 2001, übermittelt. Diese Verordnung
liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 858/1/2001-S) zur
Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer |
462. |
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Die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank ist eine internationale
Finanzinstitution, welche die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
in Lateinamerika und der Karibik unterstützt und fördert. Die
Bank mit Sitz in Washington D.C. bietet alljährlich graduierten AkademikerInnen
(Altersgrenze 32 Jahre) die Möglichkeit, in das Junior Professional
Program aufgenommen zu werden, welches sich als Ausgangspunkt für
eine Karriere in der Entwicklungsbank versteht. Die Bank hat ihre Schwerpunkte,
die auch "economics, engineering" beinhalteten, nun auf weitere
Gebiete wie z.B. "trade, environment, women in development"
ausgedehnt. Information ist unter http://www.iadb.org/exr/english/ABOUTIDB/
about_idb_empl_scholar.htm erhältlich. Bewerbungen müssen
bis spätestens 15. Jänner 2002 erfolgen. Die genaue Ausschreibung
mit der Adresse der Einreichstelle liegt in der Zentralen Verwaltung,
Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, Tel. 873-6425
auf.
Der Universitätsdirektor: Auer |
463. |
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Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz HEITMEIR wurde mit Wirksamkeit
vom 1. August 2001 zum Universitätsprofessor für Thermische
Turbomaschinen am Institut für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik
ernannt.
Der Rektor: Hödl |
464. |
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Die Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen
und Universitätsprofessoren schreibt die ersatzweise Besetzung einer
Planstelle VB v/1 mit Dienstort Wien aus.
Aufgaben: Unterstützung der Generalsekretärin bei der Bewältigung des laufenden Bürobetriebes. Organisatorische und sachliche Vorbereitung der Sitzungen des Plenums, des Präsidiums und der Ausschüsse der Professorenkonferenz. Erstellung von Erledigungsentwürfen. Aktenmäßige Ausführung und administrative Verfolgung der gefassten Beschlüsse. Konzeption, Koordination und Betreuung von Projekten. Teilnahme an in- und ausländischen Tagungen. Exzerpierung und Aufbereitung ausländischer hochschulpolitischer Zeitschriften. Voraussetzungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz/Zivildienst. Erwünschte Kenntnisse/Qualifikationen: Kenntnis des Hochschulrechtes, Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch. Dienstantritt: 1. Oktober 2001 Schriftliche Bewerbungen sind an die Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren, Liechtensteinstraße 22a, Stiege 1, A-1090 Wien bis spätestens 1. September 2001 zu richten. Der Universitätsdirektor: Auer |
465. |
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465.1. Ausschreibung von Planstellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren
An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz ist die Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors
für Biochemie
(Nachfolge Prof. Paltauf) in der oberen Besoldungsklasse zum ehest möglichen Zeitpunkt zu besetzen. Von dem/der Bewerber/in wird eine international anerkannte wissenschaftliche Qualifikation in einem aktuellen Gebiet der technischen Biochemie mit anwendungsorientierter Zielsetzung erwartet. Kooperationsbereitschaft mit den am Institut vertretenen Arbeitsrichtungen sowie den fachverwandten Instituten der Fakultät ist erwünscht. Eine Integration in geplante und bestehende Forschungsschwerpunkte, wie insbesondere der Biokatalyse, wird erwartet. Der/die Bewerber/in soll über didaktische und pädagogische Fähigkeiten mit entsprechender Lehrerfahrung verfügen und hat das Fach "Biochemie" gemäß dem Studienplan zu vertreten. Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, die Habilitation oder der Habilitation gleichwertige wissenschaftliche Leistungen. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und lädt qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, wie Lebenslauf mit Passbild, Zeugnisse, Urkunden, einer Liste von Publikationen in "peer-reviewed" Journalen, Angaben über allfällige Patente und Sonderdrucke der fünf wichtigsten Veröffentlichungen, eine Aufstellung bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen und eine Übersicht durchgeführter Forschungsprojekte sind bis zum 31. Oktober 2001
an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz, O.Univ-Prof. Dr. H. Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz, zu richten. Für weitere Informationen wird auf das TUG-Info (http://www.tu-graz.ac.at) und das TUG-Online (https://online.tu-graz.ac.at) verwiesen. Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Berufungskommision Prof. Dr. Karl-Heinz Robra Tel.: +43 316 873 8310, Fax: +43 316 81 56 36, e-mail: robra@ima.tu-graz.ac.at. Der Dekan: Vogler
465.2. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Fakultät für Architektur
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Pierre-Alain Croset, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 3. September 2001, am Institut für Gebäudelehre und Wohnbau. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute Kenntnisse aus Entwerfen, Gebäudelehre und Wohnbau. Interesse an kulturwissenschaftlicher Forschung im Rahmen des Institutsschwerpunktes. Didaktische Qualitäten sowie Teamfähigkeit und organisatorisches Geschick für die Mitarbeit in der Lehre und Forschung des Institutes sowie Betreuung der Institutseinrichtungen. Vertrauter Umgang mit PC oder MAC und deren gängigen Anwenderprogrammen. Ende der Bewerbungsfrist: 22. August 2001 1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt,
voraussichtlich ab 1. September 2001, am Institut für Baukunst. 1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt,
voraussichtlich ab 1. September 2001, am Institut für Künstlerische
Gestaltung. Der Dekan: Croset Fakultät für Maschinenbau
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. September 2001, am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Maschinenbau oder Wi/Mb. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Sehr gute Kenntnisse in Motorentechnik sowie Prüfstandserfahrung; Erfahrung in der Leitung von Projekten. Ende der Bewerbungsfrist: 22. August 2001 Der Dekan: Bauer Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 24. September 2001, am Institut für Anorganische Chemie. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Chemie-Studium. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute Kenntnisse der präparativen anorganischen Chemie, im besonderen der Schutzgastechnik und der Organosiliciumchemie. Fremdsprachenkenntnisse, vorzugsweise Englisch und PC-Erfahrung. Ende der Bewerbungsfrist: 22. August 2001 1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt,
voraussichtlich ab Mitte September 2001, am Institut für Physikalische
und Theoretische Chemie. Der Dekan: Vogler
465.3 Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines Lehrlings (Maschinenfertigungstechniker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab September 2001, am Institut für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse für den Lehrberuf Maschinenfertigungstechnik. Ende der Bewerbungsfrist: 22. August 2001 Kennzahl: 572/ZV/602/319/01 1 Planstelle eines Lehrlings (Maschinenfertigungstechniker/in), unter
18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab September 2001, am
Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung/TUG. 1 Planstelle eines Lehrlings (Chemielabortechniker/in), unter 18 Jahre,
vollbeschäftigt, voraussichtlich ab September 2001, am Forschungsinstitut
für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung/TUG. Der Rektor: Hödl Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v4/1, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. September 2001, am Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe. Gewünschte Qualifikationen: Ausbildung als Chemielaborant/in oder gleichwertige Qualifikation; Bereitschaft zu körperlichen Arbeiten. Ende der Bewerbungsfrist: 22. August 2001 Kennzahl: 573/TN/539/01 Der Dekan: Vogler |