Studienjahr 2000/2001  ausgegeben am 5. September 2001    25. Stück

  489. Satzungskapitel "II. Organe und Gliederung der Universität, Teil H. Institute"
   
  490. Einladung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der TUG in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
   
  491. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Biochemie gemäß § 46 UOG ´93 für die Funktionsperiode vom 2. Oktober 2001 bis 30. September 2003
   
  492. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Technische Physik gem. § 46 UOG ´93
   
  493. Ergänzungen zu den Studienplänen für die Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen
   
  494. Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik; Änderung, Kundmachung
   
  495. Studienlan für die Studienrichtung Elektrotechnik-Toningenieur; Kundmachung
   
  496. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Klassische Archäologie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz
   
  497. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Philosophie an der Karl-Franzens-Universität Graz
   
  498. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Universität Graz
   
  499. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz
   
  500. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Pharmazie an der Universität Wien
   
  501. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Unterrichtsfach Psychologie, Philosophie (Lehramt) an der Karl-Franzens-Universität Graz
   
  502. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik an der Technischen Universität Wien
   
  503. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien
   
  504. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA)"
   
  505. Marie-Curie-Individualstipendien
   
  506. "Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" - Ausschreibung
   
  507. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für "Biomechanik" an der Technischen Universität Wien
   
  508. Ausschreibung von Planstellen/Arbeitsplätzen


  489.
Satzungskapitel "II. Organe und Gliederung der Universität, Teil H. Institute" >>>Zurück 
 
Das BM:BWK hat mit Schreiben vom 9. August 2001 (GZ 23.000/3-VII/A/3/2001) den vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25. Juni 2001 beschlossenen Satzungsteil H "Institut" des Satzungskapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität " (die aktuelle Satzung entnehmen Sie auch der Website http://www.cis.TUGraz.at/senat/) gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt. Dieser Satzungsteil liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch


  490.
Einladung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der TUG in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals >>>Zurück 
 
Gemäß § 85 Abs. 2 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der TUG in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ein.

Aktiv wahlberechtigt sind alle die am Stichtag, das ist der 5. September 2001, dem Senat und den Fakultätskollegien der TUG angehörenden Vertreterinnen und Vertreter der o. g. Personengruppe.

Wahltermin:   Mittwoch, 26. September 2001, 11:00 Uhr
Wahlort:          Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I
Wahlleiter:      Dr. Wolfgang Heusgen

Es sind 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder für eine zweijährige Funktionsperiode zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der TUG nach UOG 1993 eingebracht werden.
Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten
Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann vom 11. bis 18. September 2001 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Der Rektor: Hödl


  491.
Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Biochemie gemäß § 46 UOG ´93 für die Funktionsperiode vom 2. Oktober 2001 bis 30. September 2003 >>>Zurück 
 
Wahltermin: Dienstag, 2. Oktober 2001 um 11.00 Uhr
Wahlort: Dienstzimmer des Institutsvorstandes, Petersgasse 12/II, 8010 Graz

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Institutsvorstand: Paltauf



  492.
Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Technische Physik gem.§ 46 UOG ´93 >>>Zurück 
 
Wahltermin: Donnerstag, 20. September 2001, 10.30 Uhr
Wahlort: Seminarraum Nr. 408 des Institutes für Technische Physik, Petersgasse 16/4, 8010 Graz

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung. Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode vom 20. September 2001 bis 30. September 2002.

Der Institutsvorstand: Puff


  493.
Ergänzungen zu den Studienplänen für die Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen >>>Zurück 
 
Laut Beschlüssen der Studienkommission für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen vom 15. Mai und 19. Juni 2001 werden folgende Regelungen festgelegt:

1. Der Studienplan Bauingenieurwesen wird wie folgt geändert:
- In Tabelle 3 "Anmeldungsvoraussetzung" wird die für Mathematik 2 erforderliche Absolvierung der Lehrveranstaltungen Mathematik 1/1 UE und Mathematik 1/2 UE ersatzlos   gestrichen.

- Im §16 wird der Absatz (5) e) wie folgt geändert:
e) Die in Tabelle 14 angeführte Möglichkeit, die LV "Funktion und Tragwerk" (1SSt) als Wahlfach anzuerkennen, wird insofern geändert, als diese Anerkennung ab dem Beginn des SS 2002 jeweils zu 50% als Wahlfach und zu 50% als Freifach gilt.

2. Der Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen wird wie folgt geändert:
- In Tabelle 3 "Anmeldungsvoraussetzung" wird die für Mathematik 2 erforderliche Absolvierung der Lehrveranstaltungen Mathematik 1/1 UE und Mathematik 1/2 UE ersatzlos   gestrichen.

- Im §16 wird der Absatz (5) e) wie folgt geändert:
e) Die in Tabelle 10 angeführte Möglichkeit, die LV "Mechanik/Dynamik" (4SSt), Reststunden aus "Vermessungswesen EF" (2SSt), "Experimentalphysik" (3SSt) und "Funktion und Tragwerk" (1SSt) als Wahlfach anzuerkennen, wird insofern geändert, als diese Anerkennung ab dem Beginn des SS 2002 für diese Semesterstunden jeweils zu 50% als Wahlfach und zu 50% als Freifach gilt.

Das Wirksamwerden der Änderungen des §16, Absatz (5) e) wird für beide Studienrichtungen mit Beginn des Sommersemesters 2002 festgelegt.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Koller


  494.
Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik; Änderung, Kundmachung >>>Zurück 
 
Die Änderung dieses Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/37-VII/D/2/2001 vom 3. Juli 2001 nicht untersagt und in der 8. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 23a vom 22. August 2001 kundgemacht.

Der Universitätsdirektor: Auer


  495.
Studienplan für die Studienrichtung Elektrotechnik-Toningenieur; Kundmachung >>>Zurück 
 
Der Studienplan wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/34-VII/D/2/2001 vom 22. Juni 2001 nicht untersagt und in der 9. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 23b vom 27. August 2001 kundgemacht.

Der Universitätsdirektor: Auer


  496.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Klassische Archäologie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Klassische Archäologie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 917/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  497.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Philosophie an der Karl-Franzens-Universität Graz >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Philosophie an der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 918/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse

http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/phil/stplaene-neu.html

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  498.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Universität Graz >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Musikwissenschft an der Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 919/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  499.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz >>>Zurück 
  Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 920/1/2001-S) zur Einsichtnahme.

Der Universitätsdirektor: Auer


  500.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Pharmazie an der Universität Wien >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Pharmazie an der Universität Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 10. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 921/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse

http://www.univie.ac.at/pharm-technologie

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  501.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Unterrichtsfach Psychologie, Philosophie (Lehramt) an der Karl-Franzens-Universität Graz >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Unterrichtsfach Psychologie, Philosophie (Lehramt) an der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 922/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse

http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/phil/stplaene-neu.html

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  502.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik an der Technischen Universität Wien >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik an der Technischesn Universität Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 2. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan kann unter der Internet-Adresse

http://www.tuwien.ac.at/dektnf/DekanatTNF/Download/Studienplan_TM.pdf

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  503.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG bekannt gegeben, daß der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien zur Begutachtung aufliegt.
Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 28. September 2001 eingeladen. (Bei Interesse kann der Entwurf des Studienplans, angefordert werden.)

Der Universitätsdirektor: Auer


  504.
Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA)" >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/91-VII/D/2/2001 vom 13. August 2001 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitäten Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA), mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Oktober 2001, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 930/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  505.
Marie-Curie-Individualstipendien >>>Zurück 
 
Das Marie-Curie-Stipendiensystem ist im 3. horizontalen Programm ("Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung" - IHP) des 5. EU-Rahmenprogrammes verankert. (Im 6. Rahmenprogramm wird das derzeitige Budget von 1.280 Mio. Euro für IHP fast verdoppelt!) Allen Stipendienkategorien ist die Förderung der Grundlagenforschung und die freie Wahl des Projektthemas und der Fachdisziplin gemeinsam:
1) Stipendien für NachwuchsforscherInnen (Kategorie 30)
Stipendien für ForscherInnen bis max. 35 Jahre, die eine vertiefte Ausbildung in der Forschung anstreben. Die Stipendien können von promovierten ForscherInnen (Post-Docs) oder graduierten ForscherInnen mit 4 Jahren Forschungserfahrung beantragt werden und gelten für einen EU-Mitgliedsstaat oder einen assoziierten Staat. Die Gastinstitution (die einen Overheadbeitrag erhält) kann frei gewählt werden, wobei die Stipendiendauer 12 bis max. 24 Monate beträgt. Die Stipendiaten erhalten ein fixes Gehalt der Gastinstitution, eine Mobilitätszulage und einen Reisekostenzuschuss. Die Stipendienanträge an die Europäische Kommission müssen eine wissenschaftliche Projektbeschreibung und einen Arbeits- und Zeitplan enthalten. Weiters muss ein Betreuer an der zukünftigen Gastinstitution genannt werden.
2) Stipendien für erfahrene ForscherInnen (Kategorie 40)
Das Ziel dieser Stipendien ist, einen Wissens- und Technologietransfer zwischen erfahrenen ForscherInnen (mindestens 10 Jahre Forschungserfahrung als Post-Doc) und der Industrie herbeizuführen oder zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung von Institutionen in strukturschwachen Regionen beizutragen. ForscherInnen können bei der Europäischen Kommission ein Stipendium von max. 12 Monaten beantragen.
3) Marie-Curie Rückkehrstipendien (Kategorie R)
Diese Stipendienkategorie kann nur von ForscherInnen in Anspruch genommen werden, die aus einer strukturschwachen Region stammen (in Österreich nur das Burgenland), und zuvor ein Individualstipendium Kategorie 30 innehatten und wieder in diese Region zurückkehren wollen.

Die nächsten Einreichtermine für alle Stipendienkategorien sind der 12.9.2001 und der 13.3.2002. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage der EU-Kommission unter http://www.cordis.lu/improving/fellowships/home.htm abrufbar. Information über die Antragstellung erteilt auch das BIT (Dr. Salma El-Bushra, Tel.: 01/5811616-122, e-mail: bushra@bit.ac.at). Informationsbroschüren über erfolgreiche Marie-Curie NachwuchsforscherInnen sowie Projektbeispiele für Forschung und technologische Entwicklung in Europa liegen in der Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  506.
"Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" - Ausschreibung >>>Zurück 
 
Diese Leitaktion ist im 3. horizontalen Programm ("Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung" - IHP) des 5. EU-Rahmenprogrammes verankert. Zielsetzung ist, einen Beitrag zu einem besseren Verständnis des strukturellen Wandels in Europa zu leisten. Basis für Forschungsaktivitäten im Rahmen der Leitaktion sind die folgenden thematischen Bereiche:
- Gesellschaftliche Tendenzen und struktureller Wandel
- Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung
- Governance und Citizenship
- Entwicklung von Modellen für Beschäftigung und Wachstum
Einreichfrist für diesen letzten und größten Aufruf im 5. RP ist der 15. Jänner 2002. Weitere Informationen und Unterlagen zur Einreichung sind unter http://www.cordis.lu/improving/calls/ser_200103.htm abrufbar. Information über die Antragstellung erteilt auch das BIT (Andrea Höglinger, Tel.: 01/5811616-121, e-mail: hoeglinger@bit.ac.at).

Der Universitätsdirektor: Auer


  507.
Ausschreibung der Planstelle einer/eines Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für "Biomechanik" an der Technischen Universität Wien >>>Zurück 
 
An der Fakultät für Maschinenbau an der Technischen Universität Wien ist eine neue Stelle eines Universitätprofessors (im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses) zu besetzen.

Bewerberinnen oder Bewerber müssen das Fach Biomechanik in Lehre und Forschung vertreten und müssen auf einem oder mehreren der folgenden Gebieten international ausgewiesen sein:

Biomechanik des Bewegungsapparates
Bioströmungsmechanik
Biostrukturmechanik

Für genauere Informationen siehe http://www.tuwien.ac.at/maschinenbau/biomechanik.htm . Bewerbungen müssen bis 26. Oktober 2001 eingelant sein bei: Dekanat für Maschinenbau, TU Wien, Karlsplatz 13, A-1040 Wien.

Der Universitätsdirektor: Auer


  508.
Ausschreibung von Planstellen/Arbeitsplätzen >>>Zurück 
 
508.1. Ausschreibung von Arbeitsplätzen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Position eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. November 2001, am Institut für Fertigungstechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Maschinenbau oder Maschinenbau/Wirtschaft; Bewerbungen von Absolventen anderer technischer Studienrichtungen können bei Vorliegen besonderer Qualifikationen berücksichtigt werden.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Programmierpraxis; Interesse für das Fachgebiet Feinmesstechnik/Precision Engineering; NC-Erfahrung; Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. September 2001

Der Dekan: Bauer


Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Position eines/r Assistenten/in, Ersatzkraft - befristet auf maximal ein Jahr, längstens jedoch bis zur Wiederbesetzung einer vakanten Professorenstelle, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 10. Oktober 2001, am Institut für Chemische Technologie Anorganischer Stoffe.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Chemie oder der Technischen Chemie, Doktorat oder gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Angewandten Elektrochemie, Erfahrungen im Arbeiten unter Schutzgas.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. September 2001

Der Dekan: Vogler


508.2 Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.



Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/1, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 15. Oktober 2001, am Institut für Mathematik B.
Gewünschte Qualifikationen: Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten (in Verwaltung und Organisation); Hohe Lernbereitschaft; Sehr gute Englischkenntnise (Mitwirkung in der Gästebetreuung); Ausgezeichnete EDV-Kenntnisse: Vertrautheit mit Standardsoftware im Bürobereich (u.a. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung) insbesondere auf PC-Ebene unter MS-Betriebssystemen, Vertrautheit mit MS-Betriebssystemen (Windows 95/98, Windows NT), Kenntnisse weiterer Systeme als zusätzliches Plus, Bereitschaft zur Einarbeitung in am Institut benutzte Software (z.B. LaTeX, Graphikprogramme).
Ende der Bewerbungsfrist: 26. September 2001
Kennzahl: 577/TN/501-B/01

Der Dekan: Vogler


 
Anlage zu Pkt. 489 >>>Zurück 
 
SATZUNG

"II. Organe und Gliederung der Universität, Teil H. Institute"

Satzungsänderung


1.  Das an der Fakultät für Bauingenieurwesen eingerichtete Institut "Institut für Hydraulik und Hydrologie" (216) wird aufgelöst und mit Wirkung 1. Oktober 2001 in die an der Fakultät für Bauingenieurwesen nach § 44 UOG 1993 eingerichteten Institute "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" (213) und "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" (215) übergeführt.

2a. Dem "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" (213) werden folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen: Hydraulik; Konstruktiver Wasserbau,  Wasserbauliche Anlagen einschließlich Umweltbezug und Betrieb, insbesondere Wasserkraftanlagen; quantitative Wasserwirtschaft; Energiewirtschaft inklusive Geothermie; Technik und Gesellschaft; wasserbauliches und hydraulisches Versuchswesen.

2b. Dem "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" (215) werden folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen: Wasserversorgung und Grundwasserhydraulik; Abwasser- und Abfallwirtschaft; Hydrologie, Ökologie und Gewässergüte; Gewässergestaltung und -erhaltung sowie landeskulturelle Wasserwirtschaft; wasseranalytische, hydrologische und bodenphysikalische Feld- und Laboruntersuchungen.

2c. Dem "Institut für Allgemeine Mechanik" (261) (iSd Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1998 und 30. November 1998; Genehmigung der Satzungsänderung durch GZ 23.003/1-I/A/3/99 vom 8. April 1999) werden folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen: Statik, Baudynamik, Festigkeitslehre, Kontinuumsmechanik, Hydromechanik, Stoffgesetzmechanik, Simulationstechnik.

3.Die personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen des Instituts für Hydraulik und Hydrologie gehen auf die Institute "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" und "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" und an die "Fakultät für Bauingenieurwesen" über.

4.Die vom Institut für "Hydraulik und Hydrologie" auf Grund der Teilrechtsfähigkeit nach § 3 UOG 1993 erworbenen Rechte, Pflichten und Vermögenswerte gehen bezüglich des Projektes "Überflutungssicherheit von Talsperren" auf das "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" und bezüglich der Projekte "Versuchsgebiet Pöllau",  "Versuchsgebiet Graz-Annabach", "Tiefengrundwasser", "Grundwasserdruckspiegel", "Hochwasserfrühwarnung mit Wetterradar" und "Hydrologischer Atlas Österreichs" auf das "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" als Rechtspersönlichkeit nach §§ 3 und 44 UOG 1993 über.


Diese Satzungsänderung wurde vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25. Juni 2001 beschlossen und vom BM:BWK mit Schreiben vom 9. August 2001 (GZ 23.000/1-VII/A/3/2001) gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch