Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 5. September 2001 25. Stück |
489. |
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Das BM:BWK hat mit Schreiben vom 9. August 2001 (GZ 23.000/3-VII/A/3/2001)
den vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung
am 25. Juni 2001 beschlossenen Satzungsteil H "Institut" des
Satzungskapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität
" (die aktuelle Satzung entnehmen Sie auch der Website http://www.cis.TUGraz.at/senat/)
gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt. Dieser
Satzungsteil liegt diesem Mitteilungsblatt als
Anlage bei.
Der Vorsitzende des Senates: Kautsch |
490. |
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Gemäß § 85 Abs. 2 UOG 1993 berufe ich
folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie
der Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen
und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der TUG in die Bundeskonferenz
des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ein.
Aktiv wahlberechtigt sind alle die am Stichtag, das ist der 5. September 2001, dem Senat und den Fakultätskollegien der TUG angehörenden Vertreterinnen und Vertreter der o. g. Personengruppe. Wahltermin: Mittwoch, 26. September 2001, 11:00 Uhr Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I Wahlleiter: Dr. Wolfgang Heusgen Es sind 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder für eine zweijährige Funktionsperiode zu wählen. Wahlvorschläge können bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der TUG nach UOG 1993 eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein. In das Wählerverzeichnis kann vom 11. bis 18. September 2001 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Der Rektor: Hödl
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491. |
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Wahltermin: Dienstag, 2. Oktober 2001 um 11.00 Uhr
Wahlort: Dienstzimmer des Institutsvorstandes, Petersgasse 12/II, 8010 Graz Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung. Der Institutsvorstand: Paltauf |
492. |
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Wahltermin: Donnerstag, 20. September 2001, 10.30 Uhr
Wahlort: Seminarraum Nr. 408 des Institutes für Technische Physik, Petersgasse 16/4, 8010 Graz Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung. Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode vom 20. September 2001 bis 30. September 2002. Der Institutsvorstand: Puff
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493. |
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Laut Beschlüssen der Studienkommission für Bauingenieurwesen
und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen vom 15. Mai und 19. Juni 2001 werden
folgende Regelungen festgelegt:
1. Der Studienplan Bauingenieurwesen wird wie folgt geändert: - In Tabelle 3 "Anmeldungsvoraussetzung" wird die für Mathematik 2 erforderliche Absolvierung der Lehrveranstaltungen Mathematik 1/1 UE und Mathematik 1/2 UE ersatzlos gestrichen. - Im §16 wird der Absatz (5) e) wie folgt geändert: e) Die in Tabelle 14 angeführte Möglichkeit, die LV "Funktion und Tragwerk" (1SSt) als Wahlfach anzuerkennen, wird insofern geändert, als diese Anerkennung ab dem Beginn des SS 2002 jeweils zu 50% als Wahlfach und zu 50% als Freifach gilt. 2. Der Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen wird wie folgt geändert: - In Tabelle 3 "Anmeldungsvoraussetzung" wird die für Mathematik 2 erforderliche Absolvierung der Lehrveranstaltungen Mathematik 1/1 UE und Mathematik 1/2 UE ersatzlos gestrichen. - Im §16 wird der Absatz (5) e) wie folgt geändert: e) Die in Tabelle 10 angeführte Möglichkeit, die LV "Mechanik/Dynamik" (4SSt), Reststunden aus "Vermessungswesen EF" (2SSt), "Experimentalphysik" (3SSt) und "Funktion und Tragwerk" (1SSt) als Wahlfach anzuerkennen, wird insofern geändert, als diese Anerkennung ab dem Beginn des SS 2002 für diese Semesterstunden jeweils zu 50% als Wahlfach und zu 50% als Freifach gilt. Das Wirksamwerden der Änderungen des §16, Absatz (5) e) wird für beide Studienrichtungen mit Beginn des Sommersemesters 2002 festgelegt. Der Vorsitzende der Studienkommission: Koller |
494. |
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Die Änderung dieses Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/37-VII/D/2/2001
vom 3. Juli 2001 nicht untersagt und in der 8. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 23a vom 22. August 2001 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer |
495. |
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Der Studienplan wurde vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/34-VII/D/2/2001 vom 22. Juni 2001
nicht untersagt und in der 9. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück
Nr. 23b vom 27. August 2001 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer
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496. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung
Klassische Archäologie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 917/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
497. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium
Philosophie an der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 918/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/phil/stplaene-neu.html
abgerufen werden. Der Universitätsdirektor: Auer |
498. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung
Musikwissenschft an der Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 919/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
499. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1
UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium
Alte Geschichte und Altertumskunde an der Karl-Franzens-Universität
Graz, bekannt gegeben. Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 920/1/2001-S) zur Einsichtnahme. Der Universitätsdirektor: Auer
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500. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium
Pharmazie an der Universität Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 10. September 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 921/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse http://www.univie.ac.at/pharm-technologie
abgerufen werden. Der Universitätsdirektor: Auer |
501. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Unterrichtsfach
Psychologie, Philosophie (Lehramt) an der Karl-Franzens-Universität
Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 922/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/phil/stplaene-neu.html
abgerufen werden. Der Universitätsdirektor: Auer
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502. |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium
Technische Mathematik an der Technischesn Universität Wien, bekannt
gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 2. Oktober 2001 eingeladen. Der Studienplan kann unter der Internet-Adresse http://www.tuwien.ac.at/dektnf/DekanatTNF/Download/Studienplan_TM.pdf
abgerufen werden. Der Universitätsdirektor: Auer
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503. |
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Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG
bekannt gegeben, daß der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium
der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Bauingenieurwesen
an der Technischen Universität Wien zur Begutachtung aufliegt.
Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 28. September 2001 eingeladen. (Bei Interesse kann der Entwurf des Studienplans, angefordert werden.) Der Universitätsdirektor: Auer |
504. |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat mit GZ 52.305/91-VII/D/2/2001 vom 13. August 2001 den Entwurf
einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung
"Lehrgang universitäten Charakters" und über die Schaffung
des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA),
mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Oktober 2001,
übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien-
und Prüfungsabteilung (GZ 930/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer |
505. |
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Das Marie-Curie-Stipendiensystem ist im 3. horizontalen
Programm ("Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung"
- IHP) des 5. EU-Rahmenprogrammes verankert. (Im 6. Rahmenprogramm wird
das derzeitige Budget von 1.280 Mio. Euro für IHP fast verdoppelt!)
Allen Stipendienkategorien ist die Förderung der Grundlagenforschung
und die freie Wahl des Projektthemas und der Fachdisziplin gemeinsam:
1) Stipendien für NachwuchsforscherInnen (Kategorie 30) Stipendien für ForscherInnen bis max. 35 Jahre, die eine vertiefte Ausbildung in der Forschung anstreben. Die Stipendien können von promovierten ForscherInnen (Post-Docs) oder graduierten ForscherInnen mit 4 Jahren Forschungserfahrung beantragt werden und gelten für einen EU-Mitgliedsstaat oder einen assoziierten Staat. Die Gastinstitution (die einen Overheadbeitrag erhält) kann frei gewählt werden, wobei die Stipendiendauer 12 bis max. 24 Monate beträgt. Die Stipendiaten erhalten ein fixes Gehalt der Gastinstitution, eine Mobilitätszulage und einen Reisekostenzuschuss. Die Stipendienanträge an die Europäische Kommission müssen eine wissenschaftliche Projektbeschreibung und einen Arbeits- und Zeitplan enthalten. Weiters muss ein Betreuer an der zukünftigen Gastinstitution genannt werden. 2) Stipendien für erfahrene ForscherInnen (Kategorie 40) Das Ziel dieser Stipendien ist, einen Wissens- und Technologietransfer zwischen erfahrenen ForscherInnen (mindestens 10 Jahre Forschungserfahrung als Post-Doc) und der Industrie herbeizuführen oder zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung von Institutionen in strukturschwachen Regionen beizutragen. ForscherInnen können bei der Europäischen Kommission ein Stipendium von max. 12 Monaten beantragen. 3) Marie-Curie Rückkehrstipendien (Kategorie R) Diese Stipendienkategorie kann nur von ForscherInnen in Anspruch genommen werden, die aus einer strukturschwachen Region stammen (in Österreich nur das Burgenland), und zuvor ein Individualstipendium Kategorie 30 innehatten und wieder in diese Region zurückkehren wollen. Die nächsten Einreichtermine für alle Stipendienkategorien sind der 12.9.2001 und der 13.3.2002. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage der EU-Kommission unter http://www.cordis.lu/improving/fellowships/home.htm abrufbar. Information über die Antragstellung erteilt auch das BIT (Dr. Salma El-Bushra, Tel.: 01/5811616-122, e-mail: bushra@bit.ac.at). Informationsbroschüren über erfolgreiche Marie-Curie NachwuchsforscherInnen sowie Projektbeispiele für Forschung und technologische Entwicklung in Europa liegen in der Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
506. |
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Diese Leitaktion ist im 3. horizontalen Programm ("Ausbau
des Potentials an Humanressourcen in der Forschung" - IHP) des 5.
EU-Rahmenprogrammes verankert. Zielsetzung ist, einen Beitrag zu einem
besseren Verständnis des strukturellen Wandels in Europa zu leisten.
Basis für Forschungsaktivitäten im Rahmen der Leitaktion sind
die folgenden thematischen Bereiche:
- Gesellschaftliche Tendenzen und struktureller Wandel - Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung - Governance und Citizenship - Entwicklung von Modellen für Beschäftigung und Wachstum Einreichfrist für diesen letzten und größten Aufruf im 5. RP ist der 15. Jänner 2002. Weitere Informationen und Unterlagen zur Einreichung sind unter http://www.cordis.lu/improving/calls/ser_200103.htm abrufbar. Information über die Antragstellung erteilt auch das BIT (Andrea Höglinger, Tel.: 01/5811616-121, e-mail: hoeglinger@bit.ac.at). Der Universitätsdirektor: Auer |
507. |
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An der Fakultät für Maschinenbau an der Technischen
Universität Wien ist eine neue Stelle eines Universitätprofessors
(im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses)
zu besetzen.
Bewerberinnen oder Bewerber müssen das Fach Biomechanik in Lehre und Forschung vertreten und müssen auf einem oder mehreren der folgenden Gebieten international ausgewiesen sein: Biomechanik des Bewegungsapparates
Bioströmungsmechanik
Biostrukturmechanik
Für genauere Informationen siehe http://www.tuwien.ac.at/maschinenbau/biomechanik.htm . Bewerbungen müssen bis 26. Oktober 2001 eingelant sein bei: Dekanat für Maschinenbau, TU Wien, Karlsplatz 13, A-1040 Wien. Der Universitätsdirektor: Auer |
508. |
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508.1. Ausschreibung von Arbeitsplätzen für
das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Fakultät für Maschinenbau
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten. 1 Position eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. November 2001, am Institut für Fertigungstechnik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Maschinenbau oder Maschinenbau/Wirtschaft; Bewerbungen von Absolventen anderer technischer Studienrichtungen können bei Vorliegen besonderer Qualifikationen berücksichtigt werden. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Programmierpraxis; Interesse für das Fachgebiet Feinmesstechnik/Precision Engineering; NC-Erfahrung; Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Ende der Bewerbungsfrist: 26. September 2001 Der Dekan: Bauer
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Position eines/r Assistenten/in, Ersatzkraft - befristet auf maximal ein Jahr, längstens jedoch bis zur Wiederbesetzung einer vakanten Professorenstelle, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 10. Oktober 2001, am Institut für Chemische Technologie Anorganischer Stoffe. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Chemie oder der Technischen Chemie, Doktorat oder gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Angewandten Elektrochemie, Erfahrungen im Arbeiten unter Schutzgas. Ende der Bewerbungsfrist: 26. September 2001 Der Dekan: Vogler
508.2 Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/1, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 15. Oktober 2001, am Institut für Mathematik B. Gewünschte Qualifikationen: Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten (in Verwaltung und Organisation); Hohe Lernbereitschaft; Sehr gute Englischkenntnise (Mitwirkung in der Gästebetreuung); Ausgezeichnete EDV-Kenntnisse: Vertrautheit mit Standardsoftware im Bürobereich (u.a. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung) insbesondere auf PC-Ebene unter MS-Betriebssystemen, Vertrautheit mit MS-Betriebssystemen (Windows 95/98, Windows NT), Kenntnisse weiterer Systeme als zusätzliches Plus, Bereitschaft zur Einarbeitung in am Institut benutzte Software (z.B. LaTeX, Graphikprogramme). Ende der Bewerbungsfrist: 26. September 2001 Kennzahl: 577/TN/501-B/01 Der Dekan: Vogler
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SATZUNG
"II. Organe und Gliederung der Universität,
Teil H. Institute"
Satzungsänderung
1. Das an der Fakultät für Bauingenieurwesen eingerichtete Institut "Institut für Hydraulik und Hydrologie" (216) wird aufgelöst und mit Wirkung 1. Oktober 2001 in die an der Fakultät für Bauingenieurwesen nach § 44 UOG 1993 eingerichteten Institute "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" (213) und "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" (215) übergeführt. 2a. Dem "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" (213) werden folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen: Hydraulik; Konstruktiver Wasserbau, Wasserbauliche Anlagen einschließlich Umweltbezug und Betrieb, insbesondere Wasserkraftanlagen; quantitative Wasserwirtschaft; Energiewirtschaft inklusive Geothermie; Technik und Gesellschaft; wasserbauliches und hydraulisches Versuchswesen. 2b. Dem "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" (215) werden folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen: Wasserversorgung und Grundwasserhydraulik; Abwasser- und Abfallwirtschaft; Hydrologie, Ökologie und Gewässergüte; Gewässergestaltung und -erhaltung sowie landeskulturelle Wasserwirtschaft; wasseranalytische, hydrologische und bodenphysikalische Feld- und Laboruntersuchungen. 2c. Dem "Institut für Allgemeine Mechanik" (261) (iSd Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1998 und 30. November 1998; Genehmigung der Satzungsänderung durch GZ 23.003/1-I/A/3/99 vom 8. April 1999) werden folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen: Statik, Baudynamik, Festigkeitslehre, Kontinuumsmechanik, Hydromechanik, Stoffgesetzmechanik, Simulationstechnik. 3.Die personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen des Instituts für Hydraulik und Hydrologie gehen auf die Institute "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" und "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" und an die "Fakultät für Bauingenieurwesen" über. 4.Die vom Institut für "Hydraulik und Hydrologie" auf Grund der Teilrechtsfähigkeit nach § 3 UOG 1993 erworbenen Rechte, Pflichten und Vermögenswerte gehen bezüglich des Projektes "Überflutungssicherheit von Talsperren" auf das "Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft" und bezüglich der Projekte "Versuchsgebiet Pöllau", "Versuchsgebiet Graz-Annabach", "Tiefengrundwasser", "Grundwasserdruckspiegel", "Hochwasserfrühwarnung mit Wetterradar" und "Hydrologischer Atlas Österreichs" auf das "Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau" als Rechtspersönlichkeit nach §§ 3 und 44 UOG 1993 über. Diese Satzungsänderung wurde vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25. Juni 2001 beschlossen und vom BM:BWK mit Schreiben vom 9. August 2001 (GZ 23.000/1-VII/A/3/2001) gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt. Der Vorsitzende des Senates: Kautsch |