Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 6. März. 2002 11. Stück |
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Der Senat der Technischen Universität Graz
hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2002 die Einteilung des Studienjahres
2002/2003 wie folgt beschlossen:
Für die Wiederholung des Mittelschulstoffes werden so genannte 0-Lehrveranstaltungen angeboten; diese können bereits vor Beginn des Wintersemesters bzw. während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden. Der Vorsitzende des Senates: Kautsch |
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Vertreter: WIESER Andreas LIENHART Werner Ersatzvertreter: ZOBL Fritz WOSCHITZ Helmut Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 12 keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende der Wahlkommission: Heusgen |
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Vertreter: BARTELME Norbert KLOSTIUS Walter WIESER Manfred Ersatzvertreter: KIENAST Gerhard RAUTZ Konrad PLANK Gernot Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 12 keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende der Wahlkommission: Dr. Wolfgang Heusgen |
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Vertreter: SCHLÖGL Alois SCHRÖTTNER Jörg TRAJANOSKI Zlatko WIESSPEINER Gerhard Ersatzvertreter: SCHARFETTER Hermann WIESER Wolfgang MÜLLER Gernot Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 12 keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende der Wahlkommission: Dr. Wolfgang Heusgen |
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In der Wahlversammlung am 27. Februar 2002 wurde
folgender Institutsvertreter und folgende ErsatzvertreterInnen gewählt:
Vertreter: LUMMERSTORFER Rudolf ErsatzvertreterIn: PRESL Robert SCHMUCK Sandra Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d. h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2002. Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass |
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In der Wahlversammlung am 27. Februar 2002 wurde
folgender Institutsvertreter und folgende Ersatzvertreterin gewählt:
Vertreter: MÖLG Bernd Ersatzvertreterin: HÖDL Ruth Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d. h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2002. Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass |
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Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden
Sitzung am 26. Februar 2002
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Adolf Frank
zum Vorsitzenden gewählt. Der Dekan: Bauer |
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Die Institutskonferenz des Institutes für Thermische
Turbomaschinen und Maschinendynamik hat in ihrer Sitzung am 30. Jänner
2002 die Einführung von Arbeitsgruppen wie folgt beschlossen:
Arbeitsgruppe "Maschinendynamik - Akustik": Leiter Ass.-Prof. Dr. Pirker Arbeitsgruppe "Optimierung von Turbomaschinen und CFD-Methoden": Leiter Ao.Univ.-Prof. Dr. Sanz Arbeitsgruppe " Messung in Turbomaschinen - laseroptische Messtechnik": Leiter Ao. Univ.-Prof. Dr. Woisetschläger Arbeitsgruppe "Versuchsanlagen/Werkstätte": Leiter Ass.-Prof. Dr. Pirker Der Institutsvorstand: Heitmeir |
145. |
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1)
Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG)
können sich Studierende ordentlicher Studien, die hervorragende Studienleistungen
erbracht haben, um die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums bewerben.2)
Die Höhe eines einzelnen Leistungsstipendiums beträgt mindestens
Euro 726,72 und höchstens Euro 1.500,-- pro Studienjahr. Die Anzahl
der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung
stehenden Mittel ab.3)
Bewerbungen um Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind bis spätestens18. Oktober 2002
beim Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen einzureichen. 4)
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind:Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG) ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen 5)
Der Bewerbung (Formular im Dekanat erhältlich) sind folgende Nachweise
beizulegen:Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises ein Nachweis über die im Studienjahr 2001/02, d.h. zwischen dem 1.10.2001 und 30.9.2002, abgelegten Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten Weiters ist das Studienbuch vorzulegen. 6)
Über die Vergabe der Leistungsstipendien entscheidet der Studiendekan.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines
Leistungsstipendiums besteht.7)
Weitere Informationen können im Dekanat der Fakultät für
Bauingenieurwesen eingeholt werden.Februar 2002 Der Studiendekan: Greiner |
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1)
Gemäß § 63 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG)
dienen Förderungsstipendien zur Förderung nicht abgeschlossener
wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden
ordentlicher Studien.2)
Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt
mindestens Euro 700,-- und höchstens Euro 3.600,-- pro Studienjahr.
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe
der zur Verfügung stehenden Mittel ab.3)
Bewerbungen um Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind beim
Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen zu nachstehenden
Terminen einzureichen:3. Mai 2002
18. Oktober 2002
4)
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums
sind, dass der Bewerber bzw. die Bewerberindie österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder im Sinne des § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt ist die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG) die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen 5)
Der Bewerbung (Formular im Dekanat erhältlich) sind folgende Nachweise
beizulegen:a) Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Dissertation) samt Kostenaufstellung und Finanzierungsplan. b) Mindestens ein Gutachten eines habilitierten Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen. c) Eine schriftliche Verpflichtung des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. d) Ein Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie). Weiters ist das Studienbuch vorzulegen. 6)
Über die Vergabe der Förderungsstipendien entscheidet der Studiendekan.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines
Förderungsstipendiums besteht.7)
Weitere Informationen können beim Studiendekan oder im Dekanat der
Fakultät für Bauingenieurwesen eingeholt werden.Februar 2002 Der Studiendekan: Greiner |
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Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung
Sportwissenschaften an der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. März 2002 eingeladen. Der Entwurf des Studienplanes kann unter der Internet-Adresse http://www.uibk.ac.at/c/c6/c621
abgerufen werden. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Zur Absolvierung des MPA 2 Programmes (2-jähriges
Postgraduate-Studium zur Erlangung des "Master of Public Administration")
vergibt die John F. Kennedy School of Government der Harvard University
3 Stipendien an Graduierte aller Studienrichtungen. Bewerbungsvoraussetzungen
sind unter anderem:
- ein an einer österr. Universität oder Fachhochschule abgeschlossenes Studium - Höchstalter 35 bzw. 40 Jahre (für Beschäftigte an Universitäten) - mehrjährige Berufserfahrung; im Idealfall im Nahebereich der öffentlichen Verwaltung - ausgezeichnete Studienergebnisse; Absolvierung von TOEFL und GRE Detaillierte Information über dieses Stipendium ist in der ZV, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen erhältlich, wo auch die Bewerbungsunterlagen bis 31. Oktober 2002 einzureichen sind. Bewerbungsformulare der Kennedy School of Government sind unter http://www.ksg.harvard.edu und im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei Frau Mag. Prehsfreund, e-mail: elisabeth.prehsfreund@bmbwk.gv.at erhältlich. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Zwei Forschungseinrichtungen in Polen bieten jungen ForscherInnen
die Möglichkeit, einen Teil ihrer Ausbildung an einer Marie-Curie
Training Site bzw. an einem Center of Excellence durchzuführen:
Die Fakultät für Physik der Universität Warschau bietet drei Doktoratsstudierenden, die sich mit dem Gebiet "Semiconductors in External Fields" befassen, die Möglichkeit, 3-5 Monate an ihrer Marie-Curie Training Site zu verbringen. Das Gehalt beträgt 1.200 Euro monatlich. Das Department of Analytical Chemistry/Division of Food Sciences der Polnischen Akademie der Wissenschaften vergibt als Center of Excellence 6-12 monatige "Pre- and Post-Doctoral Fellowships". Das Gehalt beträgt 1.043 Euro monatlich. Detallierte Beschreibungen der angebotenen Stellen sowie Kontaktinformationen sind in der ZV, Abt. f. wiss. Auslandsbeziehungen (Mag. Trummer, 873-6425) erhältlich. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Die Europäische Kommission vergibt diese Auszeichnung
an WissenschafterInnen, die im Rahmen gemeinsamer europäischer Forschungsprojekte
hervorragende Ergebnisse erzielt haben. Diese Projekte werden auf herausragende
wissenschaftliche Qualität und zusätzlichen Nutzen für
Europa bewertet. Nähere Informationen und Antragsformulare finden
Sie hier: http://www.cordis.lu/descartes. Es liegt auch eine Informationsbroschüre
in der ZV, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen (Mag.
Trummer) auf.
Der Universitätsdirektor: Auer |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur (bm:bwk) teilt mit, dass CERN wiederum Stipendien an promovierte
WissenschafterInnen für den Bereich "Theoretische und experimentelle
Teilchenphysik" vergibt. Bewerbungen dafür sind bis zum 25.
März 2002 an das bm:bwk, Abt. VI/1, Minoritenplatz 5, 1014 Wien
zu richten. Die Bewerbungsformulare sind unter http://cern.web.cern.ch/CERN/Divisions/PE/HRS/Recruitment/apf_fa.pdf
abrufbar. Sonstige Bewerbungen für ein Fellowship auf allen anderen
Gebieten von "Applied Science and Engineering" (ein Doktorat
ist nicht vorgeschrieben) sind bis zum selben Termin direkt an CERN zu
übermitteln.
Der Universitätsdirektor: Auer |
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Das NSERC (Natural Science and Engineering Research Council
of Canada) hat wiederum Forschungsstipendien für 2002 ausgeschrieben.
Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein "Visiting Fellowship"
sind ein Doktoratsabschluss in naturwissenschaftlichen oder technischen
Studienzweigen, der nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen darf,
fachlich und persönlich herausragende Fähigkeiten sowie Kommunikationsfähigkeit
in Englisch oder Französisch. Die Stipendien sind überdurchschnittlich
gut dotiert. Bewerbungen können laufend erfolgen.
Genaue Programmbeschreibungen und Anmeldeformulare des NSERC sind unter http://www.nserc.ca/guide/vf/intro_e.htm abrufbar. Für weitere Fragen steht die e-mail Adresse webapp@nserc.ca zur Verfügung. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur verleiht für Arbeiten auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung
einen Staatspreis in der Höhe von S 100.000,--.
Die Preise können nur an österreichische Staatsbürger verliehen werden. Folgende Arbeiten können eingereicht werden: eingehende wissenschaftliche Untersuchungen, die für die Praxis der Erwachsenenbildung von Bedeutung sind; theoretisch fundierte Darstellungen aus der Praxis der Erwachsenenbildung; Berichte über systematische Versuche, die für die Entwicklung der Erwachsenenbildung in Österreich wegweisend sind; bedeutsame Arbeiten zur Geschichte der Erwachsenenbildung in Österreich; Folgende Arbeiten können nicht eingereicht werden: Dissertationen, Seminar- und Diplomarbeiten; Arbeiten, die im Auftrag bzw. mit Förderung einer Gebietskörperschaft durchgeführt wurden; Arbeiten, die bereits publiziert wurden, deren Veröffentlichung jedoch länger als drei Jahre zurückliegt. Ausgenommen von einer Bewerbung um den Staatspreis und um einen Förderungspreis sind Bedienstete, die in den Abteilungen für Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. bei einer den Abteilungen nachgeordneten Dienstellen tätig sind. Einreichfrist: Ende Mai 2002 Die Ausschreibung mit den detaillierten Bewerbungsbedingungen liegen in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Der Novartis-Preis wird an drei PreisträgerInnen
für herausragende Leistungen auf den Gebieten Chemie, Medizin oder
Biologie vergeben.
Er ist ein Förderungspreis und wird an förderungswürdige Personen verliehen, die einen signifikanten Teil der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in Österreich durchgeführt und zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Einreichfrist: 30. April 2002 Die Ausschreibung mit den näheren Bewerbungsbedingungen liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Mit diesem Preis sollen wissenschaftliche Arbeiten auf
dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Publizistik
gefördert werden, die geeignet sind, zu einem besseren Verständnis
der Probleme des Mittelstandes zu führen.
Einreichfrist: 31. Mai 2002 Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/ Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro
des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer |
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157.1. Ausschreibung von Arbeitsplätzen für
das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Fakultät für Bauingenieurwesen
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. April 2002, am Institut für Betonbau. Aufnahmebedingungen: Doktorat oder eine dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung; Interesse an computerorientiertem Betonbau, Lehre und Forschung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: EDV-Erfahrung; Programmiererfahrung (C++), Fachkompetenz als EDV-Administrator/In (PC´s und Workstations). Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 Der Dekan: Rießberger
Fakultät für Maschinenbau
1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung),
vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. April 2002, am Institut
für Apparatebau, Mechanische Verfahrenstechnik und Feuerungstechnik. Der Dekan: Bauer Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. April 2002, am Institut für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik.. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Studium. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse bzgl. elektrischer Energietechnik, Elektrizitätswirtschaft, ökonomischer Fragestellungen, Umweltschutz, elektrizitätswirtschaftliche Arbeiten. Aufgabengebiet: Unterstützung bei der Erfüllung von Forschungs- und Lehraufgaben, Prüfungen, bei der Betreuung von Studierenden sowie im Wissensmanagement, selbständige wissenschaftliche Arbeiten einschließlich der Erarbeitung einer Dissertation, Angelegenheit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. April 2002, am Institut für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik. Aufnahmebedingungen: Kenntnisse bzgl. elektrischer Energietechnik, Energieinnovation, ökonomischer Fragestellungen, Umweltschutz, Neuer und Erneuerbarer Energien, innovativer Energietechnologien, Energieeffizienz, energieinnovatorische Arbeiten. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Unterstützung bei der Erfüllung von Forschungs- und Lehraufgaben, Prüfungen, bei der Betreuung von Studierenden sowie im Wissensmanagement, selbständige wissenschaftliche Arbeiten einschließlich der Erarbeitung einer Dissertation, Angelegenheiten im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 Der Dekan: Rentmeister
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Anfang Mai 2002, am Institut für Informationsverarbeitung und Computergestützte Neue Medien, Arbeitsgruppe IST. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium im Bereich der Informatik (Telematik, Technische Mathematik) oder einer damit vergleichbaren Studienrichtung, Doktorat oder gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse in und Interesse an Programmier- und Spezifikationssprachen, Erfahrung im Bereich Softwareengineering oder Tätigkeit im Bereich Softwaretechnologie. Die Stelle umfasst die Mitarbeit in der Lehre und an Forschungsprojekten im Gebiet der Softwaretechnologie und bietet internationale Kontakte, sowie eine potentielle akademische Karriere. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Anfang Mai 2002, am Institut für Informationsverarbeitung und Computergestützte Neue Medien, Arbeitsgruppe IST. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium im Bereich der Informatik (Telematik, Technische Mathematik). Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse und Interesse in Programmiersprachen, Softwareentwicklungsmethoden und Systemprogrammierung. Die Stelle bietet die Möglichkeit der Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gebiet der Softwaretechnologie, (insbesondere Umgebungen und formale Methoden zur Softwareentwicklung), am laufenden Institutsbetrieb, internationale Kontakte. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte April 2002, am Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Hochschul-Studium (Telematik, Elektrotechnik, Technische Mathematik, Informatik, Mathematik). Gewünschte Zusatzqualifikationen: Wir suchen ein Talent für die wissenschaftliche Arbeit mit Forschung, Projekten und Lehre, insbesondere zur Bearbeitung von Themen des maschinellen Sehens oder Darstellens (Computer Vision & Computergraphik). Wir betonen die Institutsthemen "Virtual Habitat/Augmented Reality", "Verarbeitung medizinischer visueller Daten", "Multiple-View Geometry" und "Industrielle Anwendungen". Erfahrung in wissenschaftlicher Arbeit wird aufgebaut, ein Doktorat sollte erworben werden, eine weiterführende Habilitation ist nach dem Doktorat denkbar, ein Auslandsaufenthalt wird gefördert. Wenn Sie selbständig arbeiten, lehren, Projektarbeit leisten, Technologietransfer und Internationalität unterstützen wollen, dann suchen wir Ihre Bewerbung. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 2 Stellen eines/r Assistenten/in, Ersatzkraft, je 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 2. Mai 2002, am Institut für Mathematik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Mathematik oder der Technischen Mathematik mit Promotion zum Zeitpunkt des Antretens der Stelle oder eine dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung in der wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Finanz- und Versicherungsmathematik und Bereitschaft zur Mitarbeit im diesbezüglichem Forschungsschwerpunkt. Lehrerfahrung im Bereich der Ingenieurmathematik. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 Der Dekan: Vogler
157.2 Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/3, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Mai 2002, am Institut für Biochemie. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene Ausbildung als Chemielaborant/in. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung bei der Durchführung chemischer Experimente sowie beim Umgang mit biochemischen Materialen, Beherrschung der Standardmethoden aus den Bereichen Biochemie und/oder Molekularbiologie und die Fähigkeit zur Betreuung und Wartung bestimmer apparativer Ausrüstung für den Forschungs- und Lehrbetrieb sind erwünscht. Mitarbeit bei administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den am Institut anfallenden Tätigkeiten sowie Mithilfe bei der Verwaltung von Einrichtungen des Instituts für Lehre und Forschung werden erwartet. Die Bereitschaft zur Teamarbeit ist erforderlich. Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2002 Kennzahl: 609/TN/548/02 Der Dekan: Vogler |