Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 20. März 2002 12. Stück |
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Der Senat der Technischen Universität Graz hat in
seiner Sitzung am 3. Dezember 2001 im Sinne des Satzungskapitels 100 "Akademische
Grade, Ehrungen, Honorarprofessor" Teil F (Verleihung des Ehrendoktorates)
beschlossen, das Ehrendoktorat der TUG (Dr.h.c.) Frau Arch. DI Anna-Lülja
Praun zu verleihen.
Die Verleihung des Ehrendoktorates der TUG fand im Rahmen einer akademischen Feier am 15. März 2002 statt. Die Ehrenträgerin wird im Studienführer angeführt. Der Vorsitzende des Senates: Kautsch |
159. |
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Auf Grund des vom Senat gefassten und vom BMBWK nicht
untersagten Widmungsbeschlusses über die ehebaldigste Besetzung der
Planstelle eines/r Universitätsprofessors/in für "Bioinformatik
mit besonderer Berücksichtigung der Bioinformationstechnologie"
(Planstelle O.Univ.-Prof. DI Dr. Dr. Helmut Moritz) am Institut für
Elektro- und Biomedizinische Technik habe ich gemäß §
23 (1) UOG eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens
"Bioinformatik mit besonderer Berücksichtigung der Bioinformationstechnologie"
mit 16 Mitgliedern eingesetzt. Die Anzahl der Mitglieder wurde nach
Anhörung des Fakultätskollegiums in seiner 3. ordentlichen Sitzung
am 16.01.2002 festgelegt. Die von den einzelnen Personengruppen noch zu
nennenden Entsendung werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Die konstituierende Sitzung und Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters dieser Berufungskommission findet am Wahltermin: Mittwoch, 17.04.2002 um 13 Uhr c.t. Wahlort: im Seminarraum des Institutes für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik, Abteilung für Hochspannungstechnik, A-8010 Graz, Inffeldgasse 18, 1. Stock, ZiNr. 102, statt. Der Dekan: Rentmeister |
160. |
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Der Dekan der Fakultät für Maschinenbau hat
gemäß § 23 UOG'93 eine Berufungskommission einge-setzt
und die Anzahl der Mitglieder nach Anhörung des Fakultätskollegiums
in der Sitzung am 17. Jänner 2002 festgelegt.
6 Vertreter der Universitätsprofessoren: Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Dr. Franz Heitmeir Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Dr. Rolf Marr Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Dr. Jörg Oser Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Dr. Gernot Staudinger Entsendung durch den Dekan gemäß § 23 (2) UOG'93: Prof.Dr.-Ing. Erich Gruber, TU Darmstadt Prof.Dr. -Ing. Heinrich I. Baumgarten, TU Dresden 3 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenchaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb: Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Eichinger Dipl.-Ing. Dr. W. Meile Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Streicher 3 Vertreter der Studierenden: Thomas Hochleitner Mario Klaus Wiltsche Hannes Zeichen Vertreter des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen Heidrun Zankl Zuständigkeit und Aufgabenbereich: Durchführung des Berufungsverfahrens für die Neubesetzung einer Professorenplanstelle mit der fachlichen Widmung "Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik". Der Dekan: Bauer |
161. |
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In der konstituierenden Sitzung und Wahlversammlung der
Institutskonferenz des Institutes für Ingenieurgeodäsie und
Messsysteme (2720) am 11. März 2002 wurde
Univ.-Ass. DI Dr.techn. Andreas WIESER
zum stellvertretenden Institutsvorstand für die Funktionsperiode bis 30. September 2002 gewählt. Die Funktion des Institutsvorstandes übt ohne Wahl O.Univ.-Prof. DI Dr.techn. Friedrich Karl BRUNNER
aus. Der Einberufer der Institutskonferenz und Vorsitzende des Senates: Kautsch |
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In der konstituierenden Sitzung und Wahlversammlung der
Institutskonferenz des Institutes für Geodäsie (2750) am 11.
März 2002 wurde
Univ.-Prof. DI Dr.techn. Bernhard HOFMANN-WELLENHOF
zum Institutsvorstand und Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Norbert BARTELME
zum stellvertretenden Institutsvorstand für die Funktionsperiode bis 30. September 2002 gewählt. Der Einberufer der Institutskonferenz und Vorsitzende des Senates: Kautsch |
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Die Berufungskommission hat in ihrer konstituierenden
Sitzung am 04.03.2002
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rolf Marr
zum Vorsitzenden gewählt. Dekan: Bauer |
164. |
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Die Studienkommission für Elektrotechnik der Technischen
Universität Graz hat in ihrer Sitzung am 26.2.2002 unter Bezug auf
§ 59 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz einstimmig beschlossen,
folgende Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen
für Studierende der Studienrichtung Elektrotechnik zu erlassen:
§ 1 Gleiche Prüfungen sind jene, welche an der Technischen Universität Graz im Rahmen einer anderen Studienrichtung, d.h. unter anderer Studienkennzahl, abgelegt wurden, jedoch die gleiche Lehrveranstaltungsnummer, den gleichen Titel und die gleiche Stundenzahl besitzen § 2 Positiv beurteilte Prüfungen (lt. § 1), die ordentliche Studierende an der Technischen Universtität Graz abgelegt haben, gelten generell und ohne Ausstellung eines Bescheides als anerkannt. Der Vorsitzende der Studienkommission: Fickert |
165. |
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Leistungsstipendien für Studierende dienen
zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen beim Abschluß eines
ordentlichen Studiums oder eines Studienabschnittes. Studierende, welche
die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen,
sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin a.) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder im Sinne des § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt ist, b.) die Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß §19 StudFG einhält, c.) einen Notendurchschnitt der maßgeblichen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 erreicht hat. Der Bewerbung (Formular an der Abteilung für Elektrische Anlagen, Inffeldgasse 18, Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 10:30 und 12:00 erhältlich) sind folgende Unterlagen beizulegen: 1. ein Staatsbürgerschaftsnachweis (z.B. Kopie), 2. ein Nachweis über die im Studienjahr 2001/2002, d.h. zwischen dem 1. 10. 2001 und 30. 9. 2002, abgelegten Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten (z.B. Bestätigung des Studienerfolges durch die Studien- und Prüfungsabteilung). Bewerbungsfrist für Leistungsstipendien: 18. Oktober 2002, 12:00 s.t. Wichtige Anmerkungen Einreichstelle für Leistungs- und Förderungsstipendien der Fakultät für ET: Inffeldgasse 18, 1. Stock, Zimmer 136 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums. Die Höhe eines einzelnen Leistungsstipendiums beträgt mindestens 700,00 Euro und höchstens 1.500,00 Euro. Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zugewiesenen Mittel, der Studiendekan der Fakultät für Elektrotechnik entscheiden. Falls die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung nach dem Notendurchschnitt. Hörer welche die Möglichkeit haben, sich für ein Leistungsstipendium an mehreren Fakultäten zu bewerben, dürfen den Antrag nur an einer Fakultät der Universität einreichen. Weitere Informationen können beim Studiendekan oder bei Herrn Dr. E. Schmautzer, Abteilung für Elektrische Anlagen, Inffeldgasse 18, Tel. 873 7555 eingeholt werden. Der Studiendekan: Wach |
166. |
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Förderungsstipendien dienen zur Förderung
nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Diplomarbeiten
und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien. Studierende,
welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen,
sich um ein Förderungsstipendium zu bewerben.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin a.) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder im Sinne des § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt ist und b.) die Anspruchsdauer gemäß §18 StudFG (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß §19 StudFG einhält. Der Bewerbung (Formular an der Abteilung für Elektrische Anlagen, Inffeldgasse 18, Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 10:30 und 12:00 erhältlich) sind beizulegen: 1. Ein Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie). 2. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit oder Dissertation) samt Kostenaufstellung und Finanzierungsplan. 3. Mindestens ein Gutachten eines habilitierten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen. 4. Sammelausdruck über abgelegte Prüfungen. 5. Eine schriftliche Verpflichtung des Bewerbers oder der Bewerberin, bei Zuerkennung eines Förderungsstipendiums, nach Abschluß der Arbeit, einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums vorzulegen. Bewerbungsfrist für Förderungsstipendien im SS 2002: Freitag, 17. Mai 2002, 12:00 s.t. Bewerbungsfrist für Förderungsstipendien im WS 2002/03: Freitag, 18. Oktober 2002, 12:00 s.t. Wichtige Anmerkungen Einreichstelle für Leistungs- und Förderungsstipendien der Fakultät für ET: Inffeldgasse 18, 1. Stock, Zimmer 136 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums. Ein Förderungsstipendium beträgt mindestens 700,00 Euro und höchstens 3600,00 Euro. Studierende, die bereits einmal ein Förderungsstipendium erhalten haben, dürfen dieselbe Arbeit nicht noch einmal einreichen. Studierende, welche die Möglichkeit haben, sich für ein Förderungsstipendium an mehreren Fakultäten zu bewerben, dürfen den Antrag nur an einer Fakultät der Universität einreichen. Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zugewiesenen Mittel der Studiendekan der Fakultät für Elektrotechnik entscheiden. Falls die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung nach dem gewichteten Notendurchschnitt. Weitere Informationen können beim Studiendekan oder bei Herrn Dr. E. Schmautzer, Abteilung für Elektrische Anlagen, Inffeldgasse 18, Tel. 873 7555 eingeholt werden. Der Studiendekan: Wach |
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Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG
bekannt gegeben, dass der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium
der medizinischen Wissenschaft an der Universität Innsbruck zur Begutachtung
aufliegt.
Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 26. April 2002 eingeladen. Der Entwurf des Studienplans liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 272/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf. Bei Interesse kann der Studienplan auch unter der Internet-Adresse http://cls.uibk.ac.at/doktorat.htm
abgerufen werden. Der Universitätsdirektor: Auer |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat mit GZ 52.306/36-VII/D/2/2002 vom 8. Februar 2002 den Entwurf
einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced
Studies" (New Media Management), abgekürzt "MAS",
mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 5. April 2002,
übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung
(GZ 215/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer |
169. |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat mit GZ 52.306/92-VII/D/2/2002 vom 5. März 2002 den Entwurf
einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business
Administration" (13.MBA-Verordnung), abgekürzt "MBA",
mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 12. April 2002,
übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung
(GZ 293/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
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170. |
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Dipl.-Ing. Hans LECHNER wurde mit Wirksamkeit vom 1. März
2002 zum Universitätsprofessor für Projektentwicklung und Projektmanagement
am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft ernannt.
Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernd NIDETZKY wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 zum Universitätsprofessor für Biotechnologie am Institut für Biotechnologie ernannt. Der Rektor: Hödl |
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171.1. Ausschreibung von Planstellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren Fakultät für Architektur
An der Fakultät für Architektur ist am Institut für Kunstgeschichte eine Professur für Kunstgeschichte und Kulturwissenschaften
(Nachfolge O.Univ.-Prof.Mag.art. Dr.phil Karin Wilhelm) mit 1.10.2002 zu besetzen. Die Stelle wird als zeitlich befristete Professur (7 Jahre) ausgeschrieben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vermittlung kunst- und kulturwissenschaftlicher Kenntnisse im Kontext von Architektur und Technik. Ein fundiertes Grundlagenwissen über Kunst, Architektur und Kultur sowie über theoretische und methodische Ansätze unterschiedlicher Disziplinen sind notwendige Voraussetzungen für Reflexion und Analyse architektonischen und technischen Schaffens. Die Lehre muss daher über klassische kunsthistorische Lehrinhalte hinausgehen und zeitgenössische kunst- und kulturwissenschaftliche Methoden umfassen. Innerhalb des Fachgebietes sollten Studierende der Architektur mit spezifischem kunst- und kulturwissenschaftlichem Interesse eine Ausbildung bis hin zum Doktorat absolvieren können. Eine aktive Mitarbeit in allen Belangen der Fakultät wird erwartet. Anstellungserfordernisse: 1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, 2. hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach, 3. die pädagogische und didaktische Eignung, 4. Qualifikation zur Führungskraft, 5. facheinschlägige Auslandserfahrung, 6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis Eine an einer österreichische Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia dozendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent/in gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Stelle entspricht, ist erwünscht. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Bewerbungen sind unter Beilage eines Lebenslaufes mit Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, der Vortrags- und Lehrtätigkeit sowie des Schriftenverzeichnisses an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET, Rechbauerstrasse 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens 22.4.2002
beim Dekanat einlangen. Die Berufungsvorträge werden voraussichtlich in der 23. Kalenderwoche stattfinden. Der Dekan: Croset
172.2 Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines Lehrlings (Chemielabortechniker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Mai 2002, am Institut für Anorganische Chemie. Aufnahmebedingungen: Pflichtschulabschluss Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an naturwissenschaftlichen Gegenständen, besonders Chemie und Physik. Ende der Bewerbungsfrist: 10. April 2002 Kennzahl:610/ZV/602/533/02 1 Planstelle eines Lehrlings (Maschinenfertigungstechniker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002, am Institut für Biotechnologie. Aufnahmebedingungen: Positiver Pflichtschulabschluss Ende der Bewerbungsfrist: 31. Mai 2002 Kennzahl:611/ZV/602/543/02 Der Rektor: Hödl
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/2, Ersatzkraft, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab Mai 2002, am Institut für Biochemie. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene Ausbildung als Chemotechniker/in oder gleich zu wertende Qualifikation. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praktische Fähigkeiten zur Unterstützung des wissenschaftlichen Personals bei der experimentellen Durchführung von Forschungsarbeiten und Mithilfe bei der Vorbereitung von Seminaren und Laborübungen des Fachs Biochemie. Gute Kenntnisse im Umgang mit biochemischen Materialen und Beherrschung der Standardmethoden aus den Bereichen Biochemie und/oder Molekularbiologie. Beschäftigung mit bestimmter apparativer Ausrüstung für den Forschungs- und Lehrbetrieb sowie Betreuung dieser Einrichtungen. Bereitschaft zur Mithilfe bei der Verwaltung von Einrichtungen des Instituts für Lehre- und Forschung. Ende der Bewerbungsfrist: 10. April 2002 Kennzahl: 612/TN/548/02 Der Dekan: Vogler
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