Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 3. Juli 2002 19. Stück |
250. |
|
|||
Wahltermin: Freitag, 13. September 2002, 10.00 Uhr Wahlort: Bibliothek des Instituts für Experimentalphysik, Petersgasse 16, 8010 Graz Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren. Der Insitutsvorstand: Windholz |
251. |
|
|||
Wahltermin: Freitag, 19. Juli 2002 um 8.00 Uhr Wahlort: Dekanatssitzungszimmer, Kopernikusgasse 24, 2. Stock Der Dekan: Bauer |
252. |
|
|||
Wahltermin: Freitag, 19. Juli 2002 um 9.30 Uhr Wahlort: Dekanatssitzungszimmer, Kopernikusgasse 24, 2. Stock Der Dekan: Bauer |
253. |
|
|||
§ 1 Aufgaben des Institutes
Institute sind Organisationseinheiten der Universität zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben (UOG 93 § 44 (1)). Die Aufgaben des Institutes sind in der Satzung (020, II. Organe und Gliederung der Universität, H. Institute, der TUG) und im UOG 93 § 44 (2) festgelegt. § 2 Organe des Institutes Organe des Institutes sind die Institutskonferenz und der Institutsvorstand (UOG 93 § 44 (4)). § 3 Wirkungsbereich des Institutsvorstandes Die Aufgaben des Institutsvorstandes sind im UOG 93 § 46 (1) festgelegt. Dabei ist er an die von der Institutskonferenz beschlossenen Richtlinien gemäß UOG 93 § 46 (2) und UOG 93 § 45 (1) 5, gebunden. § 4 Vertretung des Institutsvorstandes Der Institutsvorstand hat zwei Stellvertreter gemäß UOG 93 § 46 (4). § 5 Wirkungsbereich der Institutskonferenz Die Aufgaben der Institutskonferenz sind im UOG 93 § 45 (1) festgelegt. § 6 Organisation des Institutes Das Institut besteht aus den Abteilungen (UOG 93 § 46 (6)) Elektrische Anlagen - 434/1 Hochspannungstechnik - 434/2 Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation - 434/3 und führt eine technische Versuchs- und Forschungsanstalt für Hochspannungstechnik. § 7 Abteilungsleiter Für die drei wissenschaftlichen Abteilungen werden vom Institutsvorstand nach Anhörung nach Anhörung der Institutskonferenz Abteilungsleiter bestellt (UOG 93 § 46 (7)). Die Lehr- und Forschungsaufgaben der Abteilungen sind in der Satzung der Technischen Universität beschrieben (020, II. Organe und Gliederung der Universität, H. Institute - 434 Institut für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik). Für die der Abteilung zugewiesenen Mitarbeiter/innen ist der Abteilungsleiter der unmittelbare Dienstvorgesetzte (UOG 93 § 46 (7)). Weiters sind die Abteilungsleiter für die der Abteilung zugewiesenen Ressourcen zuständig. § 8 Bekanntmachungen Der Institutsvorstand sowie die Abteilungsleiter haben dafür zu sorgen, daß den Institutsbediensteten Poststücke von allgemeinem Interesse zugänglich oder auf andere Weise bekannt gemacht werden. Ebenso haben sie unter Wahrung des Amtsgeheimnisses den Institutsbediensteten jederzeit Einsicht in die Verwaltung des Instituts bzw. der Abteilungen betreffende Schriftstücke zu gewähren. Ausgenommen sind jene Schriftstücke, die einzelne Institutsangehörige persönlich betreffen. Die Institutsbediensteten sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. § 9 Finanzgebarung Der Budgetantrag des Instituts wird von der Institutskonferenz (UOG 93 § 45 (1)3.) nach Antrag des Institutsvorstandes (UOG 93 § 46 (1) 4) und nach Anhörung der Abteilungsleiter beschlossen. § 10 Benützung der Institutseinrichtungen und der am Institut bereitgestellten Bestände der Universitätsbibliothek (1) Die Institutseinrichtungen sind so zu benützen, dass der Lehr- und Forschungsbetrieb des Institutes gewährleistet ist. (2) Die Benützung der Institutseinrichtungen steht den dem Institut zugeordneten Personen nach Maßgabe ihrer Funktion und Ausbildung gemäß UOG 93 § 21(2), § 24(2), § 25(2), §26(2), §27(1), § 29(2), § 30(2), § 31(2), § 32(2) und den Studierenden unter Aufsicht oder Anleitung zu. (3) Die Benützung der am Institut bereitgestellten Bestände der Universitätsbibliothek erfolgt nach Maßgabe der gültigen Bibliotheksordnung. (4) Beanspruchen zwei oder mehrere Institutsangehörige eine Institutseinrichtung zur selben Zeit, so hat im Bedarfsfalle der Institutsvorstand bzw. die Abteilungsleiter nach Maßgabe der Dringlichkeit der zu erledigenden Arbeiten eine Priorität der Benützung festzulegen. § 11 Ordnung und Sicherheit (1) Für Ordnung und Sicherheit am Institut haben der Institutsvorstand bzw. die Abteilungsleiter zu sorgen. Bei Gefahr im Verzug hat jeder Institutsangehörige geeignete Maßnahmen zu treffen und darüber ehestens dem Institutsvorstand bzw. Abteilungsleiter zu berichten. (2) Die Studierenden bzw. Dritte haben den Anordnungen des Institutsvorstandes und der Institutsbediensteten im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unbedingt Folge zu leisten. (3) Bei Gefährdung oder wesentlicher Beeinträchtigung des Institutsbetriebes kann nach erfolgloser Abmahnung die weitere Benützung von Institutseinrichtungen untersagt werden. (4) Wird eine Institutseinrichtung missbräuchlich verwendet und liegt der Verdacht einer strafbaren Handlung vor, hat der Institutsvorstand bzw. die Abteilungsleiter Anzeige zu erstatten. (5) Die am Institut Beschäftigten sind vom Institutsvorstand bzw. den Abteilungsleitern vor Tätigkeitsbeginn auf die spezifischen Benützungs- und Sicherheitsbestimmungen nachweislich aufmerksam zu machen. § 12 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten des Instituts bzw. der Abteilungen sind in der Satzung (090, IX. Betriebs- und Benutzungsordnungen, E. Institut) definiert. (2) Sprechstunden Die Sprechstunden der Universitätslehrer/innen sind in den Ordnungs-vorschriften der Technischen Universität Graz bestimmt (Satzung 080, VIII. Ordnungsvorschriften, A. ordnungsgemäßer Lehr- und Prüfungsbetrieb). (3) Bibliothek Die Öffnungszeit der Bibliotheken der Abteilungen wird durch die Satzung (090, IX. Betriebs- und Benutzungsordnungen, D. Universitätsbibliothek, D.1 Betriebsordnung) geregelt und ist entsprechend festzulegen. § 13 Institutsinventar Die Evidenthaltung des Inventars erfolgt abteilungsweise im Einvernehmen mit der Universitätsdirektion entsprechend den Richtlinien für die Inventar- und Materialverwaltung des Bundes. § 14 Arbeitszeiten Die wöchentliche Arbeitszeit der Institutsangehörigen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. § 15 Inkrafttreten der Institutsordnung Diese Institutsordnung wurde von der Institutskonferenz am 20. Juni 2002 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft. Der Institutsvorstand: Muhr |
254. |
|
|||
Die Änderung diese Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/53-VII/D/2/2002
vom 24. Juni 2002 nicht untersagt und in der 10. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 18a vom 26. Juni 2002 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer
|
255. |
|
|||
Die Neufassung diese Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.356/39-VII/D/2/2002
vom 24. Juni 2002 nicht untersagt und in der 11. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 18b vom 27. Juni 2002 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer
|
256. |
|
|||
Die Änderung diese Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/70-VII/D/2/2002
vom 27. Juni 2002 nicht untersagt und in der 12. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 18c vom 27. Juni 2002 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer
|
257. |
|
|||
Die Änderung diese Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/59-VII/D/2/2002
vom 24. Juni 2002 nicht untersagt und in der 13. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 18d vom 27. Juni 2002 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer
|
258. |
|
||
Die Änderung dieses Studienplanes wurde vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ: 52.351/71-VII/D/2/2002
vom 27. Juni 2002 nicht untersagt und in der 14. Sondernummer des Mitteilungsblattes,
Stück Nr. 18e vom 28. Juni 2002 kundgemacht.
Der Universitätsdirektor: Auer |
259. |
|
|||
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat mit GZ 52.301/161-VII/D/2/2002 vom 13. Juni 2002 den Entwurf
einer Änderung der Studienstandortverordnung der Universität
Salzburg (Umwandlung der Studienrichtung Geographie an der Naturwissenschaftlichen
Fakultät in Bakkalaureats- und Magisterstudien), mit dem Ersuchen
um allfällige Stellungnahme bis 10. Mai 2002 , übermittelt.
Der Entwurf der Änderung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung
(GZ: 599/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
|
260. |
|
|||
Informationen über EUREKA-International und ugendfinderpreis 2002
sind unter www.EUREKA-International.com
zu finden. Der Universitätsdirektor: Auer
|
261. |
|
||
261.1. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche
Personal Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Assistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Oktober 2002, am Institut für Biochemie. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung auf dem Gebiet der Chemie mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften (Biochemie, Molekularbiologie, Molek.Biotechn., Zellbiologie). Gewünschte Zusatzqualifikationen: Sehr gute Kenntnisse der Biochemie und Molekularbiologie in theoretischer und praktischer Hinsicht sind erforderlich. Experimentelle Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Lehre des Institutes, uz. bei der Abhaltung von VO, SE und Laborübungen im Bereich Biochemie/Molekularbiologie, sowie bei der mitverantwortlichen Betreuung von Diplomanden und Dissertanten wird erwartet. Erfahrung in der Lehre ist von Vorteil. Engagement bei administrativen Belangen des Institutes, insbesondere bei der Verwaltung im EDV-Bereich, ist erwünscht. Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 2 Stellen eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002, am Institut für Biochemie. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplomstudium auf dem Gebiet der Chemie mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften (Biochemie, Molekularbiologie, Zellbiologie). Gewünschte Zusatzqualifikationen: Neben der Durchführung einer Dissertation in einem Fachgeibet der Biowissenschaften wird von dem/der Kandidaten/in Mitarbeit bei den Lehraufgaben des Instituts erwartet. Die Tätigkeitsschwerpunkte des/der Mitarbeiters/in liegen in der Betreuung von Seminaren und Laborübungen des Fachs Biochemie (Pflichtfächer im ersten und zweitern Studienabschnitt) und der Mitarbeit bei der Betreuung von Diplomarbeiten. Sehr gute Kenntnisse der Biochemie in praktischer und theoretischer Hinsicht werden vorausgesetzt. Gute EDV-Kenntnisse sind erwünscht. Erfahrung in der Lehre, z.B. als Tutor, ist von Vorteil. Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 Der Dekan: Vogler 261.2 Ausschreibung freier Stellen für das nicht wissenschaftliche Personal Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines Lehrlings (Technische/r Zeichner/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002, am Institut für Experimentalphysik. Ende der Bewerbungsfrist: 26. Juli 2002 Kennzahl:627/ZV/602/511/02 1 Planstelle eines Lehrlings (Chemielabortechniker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. September 2002, am Institut für Anorganische Chemie. Aufnahmebedingungen: Pflichtschulabschluss Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an naturwissenschaftlichen Gegenständen, besonders Chemie und Physik. Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 Kennzahl:628/ZV/602/533/02 Der Rektor: Hödl
Fakultät für Bauingenieurwesen
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/3, Feinmechaniker(in) für den Laborbetrieb, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 1. August 2002, am Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft. Aufnahmebedingungen: Lehrabschluss als Feinmechaniker(in) bzw. ähnlicher Ausbildung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praxis in Betreuung bzw. Entwicklung von feinmechanischen bzw. mechanisch-elektronischen Mess- und Steueranlagen Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 Kennzahl: 626/B/213/02 Der Dekan: Rießberger
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/1, Ersatzkraft, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 2. September 2002, am Institut für Informationsverarbeitung und Computergestützte neue Medien, Arbeitsgruppe IICM. Aufnahmebedingungen: Matur Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung in Büroorganisation und Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, gute Deutsch- und Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse auf PC-Basis (MS-Office Produkte, Internt), Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Eigeninitiative. Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 Kennzahl: 625/TN/506/02 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/1, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Anfang August 2002, am Institut für Lebensmittelchemie und -technologie. Aufnahmebedingungen: Matura (HAK-Abschluss) Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung in Büroorganisation, Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, gute Deutsch-Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse auf PC-Basis (MS-Office Produkte, Internet), Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Eingeninitiative. Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 Kennzahl: 629/TN/549/02 1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/2, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab Anfang August 2002, am Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe. Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossene Handelsschule oder ähnliche Ausbildung. Nach Möglichkeit Erfahrung in der Bibliotheksbetreuung, im Schriftverkehr, PC-Anwendung (Word, Exel, Internet) und Englischkenntnisse. Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juli 2002 Kennzahl: 630/TN/539/02 Der Dekan: Vogler |