Studienjahr 2001/2002  ausgegeben am 21. August 2002   22. Stück

  282. Verlängerung der Funktionsperiode aller UOG 1993-Organe
   
  283. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science" für den Universitätslehrgang "Qualitätsmanagement" der Donau-Universität Krems
   
  284. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2001/2002 gemäß §§ 57-61 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
   
  285. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2002 gemäß §§ 63-67 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
   
  286. Stellenausschreibung



  282.
Verlängerung der Funktionsperiode aller UOG 1993-Organe >>>Zurück 
 
Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2002 im Sinne des § 88a. der UOG 1993-Novelle (Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten - Artikel II, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 120/2002 vom 09.08.2002) beschlossen, die Funktionsperiode aller UOG 1993-Organe um die Dauer einer weiteren Funktionsperiode (bis 31. Dezember 2003) zu verlängern. Für Kollegialorgane, deren Mitglieder in der laufenden Funktionsperiode ausgeschieden sind und für die keine gewählten Ersatzmitglieder nachrücken, sind Neuwahlen dieser Personengruppe durchzuführen.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch


  283.
Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science" für den Universitätslehrgang "Qualitätsmanagement" der Donau-Universität Krems >>>Zurück 
 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.306/218-VII/D/2/2002 vom 26. Juli 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science", abgekürzt "MSc", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Oktober 2002, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 700/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer




  284.
Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2001/2002 gemäß §§ 57-61 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik >>>Zurück 
  Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen beim Abschluß eines ordentlichen Studiums oder eines Studienabschnittes. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin

a.) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder im Sinne des § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt ist,
b.) die Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß §19 StudFG einhält,
c.) einen Notendurchschnitt der maßgeblichen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 erreicht hat.


Der Bewerbung (Formular im Internet unter http://eltit.tugraz.at/LuF-Antragsformular.pdf oder bei Dipl.-Ing. Dr. Ronald Chemelli, Dekanat der Fakultät für ET und IT, Krenngasse 37, 4. Stock, Tel.: 873-7925 erhältlich) sind beizulegen:

1. ein Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie),
2. ein Nachweis über die im Studienjahr 2001/2002, d.h. zwischen dem 1. 10. 2001 und 30. 9. 2002, abgelegten Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten (z.B. Bestätigung des Studienerfolges durch die Studien- und Prüfungsabteilung).


Bewerbungsfrist für Leistungsstipendien:           18. Oktober 2002, 12:00 s.t.

Wichtige Anmerkungen

Einreichstelle für Leistungs- und Förderungsstipendien der Fakultät für ET und IT:
Krenngasse 37, 4. Stock

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums.
Die Höhe eines einzelnen Leistungsstipendiums beträgt mindestens 700,00 Euro und höchstens 1.500,00 Euro.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zugewiesenen Mittel, der Studiendekan der Fakultät für Elektrotechnik entscheiden.
Falls die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung nach dem Notendurchschnitt.
Hörer welche die Möglichkeit haben, sich für ein Leistungsstipendium an mehreren Fakultäten zu bewerben, dürfen den Antrag nur an einer Fakultät der Universität einreichen.
Weitere Informationen können beim Studiendekan oder bei Dipl.-Ing. Dr. Ronald Chemelli, Dekanat der Fakultät für ET und IT, Krenngasse 37, 4. Stock, Tel.: 873-7925 eingeholt werden.

Der Studiendekan: Wach


  285.
Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2002 gemäß §§ 63-67 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik >>>Zurück 
  Förderungsstipendien dienen zur Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Förderungsstipendium zu bewerben.

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin

a.) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder im Sinne des § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt ist und
b.) die Anspruchsdauer gemäß §18 StudFG (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß §19 StudFG einhält.

Der Bewerbung (Formular im Internet unter http://eltit.tugraz.at/LuF-Antragsformular.pdf oder bei Dipl.-Ing. Dr. Ronald Chemelli, Dekanat der Fakultät für ET und IT, Krenngasse 37, 4. Stock, Tel.: 873-7925 erhältlich) sind beizulegen:

1. Ein Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie).
2. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (z.B. Diplomarbeit oder Dissertation) samt Kostenaufstellung und Finanzierungsplan.
3. Mindestens ein Gutachten eines habilitierten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
4. Sammelausdruck über abgelegte Prüfungen.
5. Eine schriftliche Verpflichtung des Bewerbers oder der Bewerberin, bei Zuerkennung eines Förderungsstipendiums, nach Abschluß der Arbeit, einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums vorzulegen.

Bewerbungsfrist für Förderungsstipendien im WS 2002/03:         Freitag, 18. Oktober 2002, 12:00 s.t.

Wichtige Anmerkungen

Einreichstelle für Leistungs- und Förderungsstipendien der Fakultät für ET und IT:
Krenngasse 37, 4. Stock
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums.
Ein Förderungsstipendium beträgt mindestens 700,00 Euro und höchstens 3600,00 Euro.
Studierende, die bereits einmal ein Förderungsstipendium erhalten haben, dürfen dieselbe Arbeit nicht noch einmal einreichen. Studierende, welche die Möglichkeit haben, sich für ein Förderungsstipendium an mehreren Fakultäten zu bewerben, dürfen den Antrag nur an einer Fakultät der Universität einreichen.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zugewiesenen Mittel der Studiendekan der Fakultät für Elektrotechnik entscheiden.
Falls die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung nach dem gewichteten Notendurchschnitt.
Weitere Informationen können beim Studiendekan oder bei Dipl.-Ing. Dr. Ronald Chemelli, Dekanat der Fakultät für ET und IT, Krenngasse 37, 4. Stock, Tel.: 873-7925 eingeholt werden.

Der Studiendekan: Wach


  286.
Stellenausschreibung >>>Zurück 
 
286.1. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.



Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Pierre-Alain Croset, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten.

Verlängerung der Ausschreibung vom 17. Juli 2002
1 Stelle eines/r Assistenten/in, auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002, am Institut für Künstlerische Gestaltung.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium; Doktorat oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Künstlerische, wissenschaftliche und technische Fähigkeiten auf dem Gebiet der visuellen Sprachen und Neuen Medien, Programmiererfahrung; Didaktisches Talent bei der Anwendung interdisziplinärer Arbeits- und Lehrmethoden; Entwicklung und Forcierung spartenübergreifender Projekte in Lehre und Forschung; Ambition und Fähigkeit an der Lehre des Institutes- von einachen CAD-Darstellungen bis zu komplexen audio-visuellen Konzeptionen mitzuwirken bzw. Lehrveranstaltungen selbstständig abzuhalten; Innovativer Einsatz der Medialen bei Produktion und Realisierung von Projekten; Eigenständige, aktive Mitarbeit beim Aufbau der Professur "Darstellung der Architektur und Neue Medien"; Gute Englischkenntnisse; Teamfähigkeit.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. September 2002

Verlängerung der Ausschreibung vom 17. Juli 2002
1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002, am Institut für Künstlerische Gestaltung.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Künstlerisches und technisches Talent mit Umgang mit visuellen Sprachen und Neuen Medien; Sehr gute Kenntnisse im innovativen Einsatz digitaler Medien; Fähigkeit zur Anwendung interdisziplinärer Arbeitsmethoden bei Produktion und Realisierung von medialen Projekten; Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten; Aktive Mitarbeit beim Aufbau der Professur "Darstellung der Architektur und Neue Medien"; Gute Englischkenntnisse; Teamfähigkeit.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. September 2002

Der Dekan: Croset



286.2 Ausschreibung freier Stellen für das nicht wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildi
enst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.



Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.


2 Stellen eines/r Vertragsbediensteten v3/3, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 17. September 2002, am Institut für Grundlagen der Verfahrenstechnik und Anlagentechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe oder abgeschlossene HASCH (Handelsschule).
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Fähigkeit der Leitung und Organisation eines Sektretariates; EDV-Kenntnisse (Windows 2000, Office 2000); Englisch in Wort und Schrift; Grundlegende Kenntnisse der Buchhaltung.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. September 2002
Kennzahl: 635/M/351/02

Der Dekan: Bauer


Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v2/1, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab Oktober 2002, am Institut für Technische Geologie und Angewandte Mineralogie.
Aufnahmebedingungen: Matura und eine abgeschlossene Ausbildung als Chemotechniker/in oder eine gleich zu wertende Qualifikation.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Fähigkeit des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin schwerpunktsmäßig Laborarbeiten im Bereich der chemischen Analytik besonders die chemische Zusammensetzung wässriger Lösungen (e.g. Chromatographie) durchzuführen und eigenverantwortlich experimentelle Arbeiten zu übernehmen. Aufbereitung und Präparation von Festkörperproben für spezielle analytische Verfahren. Unterstützung des wissenschaftlichen Personals bei der experimentellen Durchführung von Forschungsarbeiten und Forschungsprojekten sowie Mithilfe bei der Vorbereitung von Vorlesungen, Seminaren und Laborübungen im Fach Mineralogie. Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Verwaltung und Anschaffung von Einrichtungen des Instituts für Lehre und Forschung. Umfangreiche Erfahrung in der Anwendung von PC-Programmen (z.B. Excel und Word) sowie gute Englisch-Kenntnisse.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Septemer 2002
Kennzahl: 636/TN/521/02

Der Dekan: Vogler