Studienjahr 2001/2002  ausgegeben am 16. Jänner 2002    8. Stück

    93. Satzungsänderung - Kapitel II. Organe und Gliederung der Universität" Teil H. Institute; "Institut für Angewandte Geodäsie" sowie "Institut für Theoretische Geodäsie"
   
    94. Einladung zur konstituierenden Sitzung der Berufungskommission "Anorganische Chemie" (Nachfolge Prof. Hengge) und Wahl des Vorsitzenden
   
    95. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Bildende Kunst an der Kunstuniversität Linz
   
    96. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung an der Akademie der bildenden Künste Wien
   
    97. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Slawistik an der Universität Salzburg
   
    98. EU-Forschungsprogramm INCO-MED
   
    99. "Aktion Österreich-Tschechische Republik" und "Aktion Österreich-Ungarn"
   
  100. Ausschreibung von Planstellen/Arbeitsplätzen



  93.
Satzungsänderung - Kapitel II. Organe und Gliederung der Universität" Teil H. Institute; "Institut für Angewandte Geodäsie" sowie "Institut für Theoretische Geodäsie" >>>Zurück 
 
Das BM:BWK hat mit Schreiben vom 4. Jänner 2002 (GZ 23.003/1-VII/A/3/2001) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 3. Dezember 2001 beschlossene Satzungsänderung betreffend die Institutsgliederung der an der Fakultät für Bauingenieurwesen eingerichteten Institute "Institut für Angewandte Geodäsie" und "Institut für Theoretische Geodäsie" des Kapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität" Teil H Institute § 8 gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.
Diese Satzungsänderung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch


  94.
Einladung zur konstituierenden Sitzung der Berufungskommission "Anorganische Chemie" (Nachfolge Prof. Hengge) und Wahl des Vorsitzenden >>>Zurück 
 

Wahltermin: Donnerstag, 31.Jänner 2002, 16.30 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer des Dekanates der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/EG

Der Dekan: Vogler


  95.
Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Bildende Kunst an der Kunstuniversität Linz >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Bildende Kunst an der Kunstuniversität Linz, bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Februar 2002 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 22/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  96.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung an der Akademie der bildenden Künste Wien >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zu den Studienplänen für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung an der Akademie der bildenden Künste Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesen Studienplänen bis 31. Jänner 2002 eingeladen. Der Entwurf der Studienpläne liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1548/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  97.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Slawistik an der Universität Salzburg >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Slawistik an der Universität Salzburg, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 1. Februar 2002 eingeladen. Der Entwurf des Studienplanes kann unter der Internet-Hompage

http://www.sbg.ac.at/sla/studplan.htm

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  98.
EU-Forschungsprogramm INCO-MED >>>Zurück 
 
Am 21.12.2001 hat die Europäische Kommission die letzte INCO-MED Ausschreibung im 5. Rahmenprogramm für folgende Themenbereiche veröffentlicht:
- Schonende Nutzung knapper regionaler Wasservorräte
- Erhalt und Nutzung des Kulturerbes
- Gesundheitsförderung im Interesse der Gesellschaft
Forschungsprojekte sollen die Mittelmeerländer Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Westbank oder Gazastreifen einbeziehen. Das Programmbudget beläuft sich auf 15,5 Mio. Euro; die Einreichfrist endet am 5. April 2002 (17h, Ortszeit Brüssel).
Die Ausschreibung und Antragsunterlagen sind unter http://www.bit.ac.at/inco.htm bzw. unter http://www.cordis.lu/inco2/calls/200105.htm abrufbar. Für weitere Fragen steht Mag. Robert SCHWERTNER, BIT/Referat für Drittstaatenkooperationen (Tel.: 01/5811616-209,
e-mail: schwertner@bit.ac.at) zur Verfügung.

Der Universitätsdirektor: Auer


  99.
"Aktion Österreich-Tschechische Republik" und "Aktion Österreich-Ungarn" >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt mit, dass die AKTIONEN Österreich-Tschechische Republik und Österreich-Ungarn, welche bilaterale Forschungs- und Bildungskooperationen unterstützen, verlängert wurden. Beide Aktionen fördern Kooperationsprojekte und vergeben Stipendien an Studierende, Graduierte und WissenschafterInnen. Qualifizierte Projekt- und Stipendienanträge haben gute Chancen, bewilligt zu werden. Stipendienmöglichkeiten sind über die Datenbank des ÖAD (Österreichischer Austauschdienst) http://grantsdb.oead.ac.at abrufbar.

Österreich-Tschechische Republik
Die Aktion wurde bis 31.12.2004 verlängert. Die nächsten Einreichtermine für Kooperationsprojekte sind der 30. April und der 31. Oktober 2002; für Stipendienanträge der 15. März 2002. Informationen zu Projektanträgen sind unter http://www.dzs.cz/AKTION/GER/AKTION.HTM abrufbar.

Österreich-Ungarn
Die Aktion wurde bis 31.12.2007 verlängert. Die nächsten Einreichtermine für Kooperationsprojekte sind der 15. März, 15. Mai, 15. Oktober und 15. Dezember 2002; für Stipendienanträge der 15. März 2002. Informationen zu Projektanträgen sind unter http://www.prof.iif.hu/omaa/nemetfo.htm abrufbar.

Der Universitätsdirektor: Auer


  100.
Ausschreibung von Planstellen/Arbeitsplätzen >>>Zurück 
 
100.1. Ausschreibung von Arbeitsplätzen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Pierre-Alain Croset, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. April 2002, am Institut für Gebäudelehre und Wohnbau.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute Kenntnisse in Entwerfen, Gebäudelehre und Wohnbau. Erfahrungen in kulturwissenschaftlicher Forschung bzw. publizistische Tätigkeit und organisatorisches Geschick für die Koordination der Institutsforschung zum Thema "Architektur und Tourismus". Mitwirkung in der Lehre des Institutes und Betreuung der Institutseinrichtungen sowie Möglichkeit der Dissertation.
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2002

Der Dekan: Croset


Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Mai 2002, am Institut für Experimentalphysik.
Aufnahmebedingungen: Gesucht werden geeignete Bewerber/Innen mit abgeschlossenem Doktorat der Technischen Physik oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung, die eine wissenschaftliche Karriere (Habilitation) anstreben.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrungen auf dem Gebiet der Atomphysik und/oder der Quantenoptik (Kühlen von Atomen mit Laserlicht).
Ende der Bewerbungsfrist: 15. März 2002

Der Dekan: Vogler



100.2 Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/3, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. März 2002, am Institut für Fertigungstechnik.
Aufnahmebedingungen: HTL Absolvent/Absolventin; Fachrichtung Automatisierungstechnik oder Elektronik.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: EDV Administration (Betreuung von Hardware, Software, Netze); Wartung und Betrieb der Elektronik der messtechnischen Laboreinrichtung; Eigenentwicklung von Interfaces und elektronischen Schaltungen; Mitarbeit an nationalen und internationalen Forschungsprojekten des Institutes.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. Februar 2002
Kennzahl: 601/M/301/02

Der Dekan: Bauer





 
Anlage zu Pkt. 93 >>>Zurück 
 

SATZUNG


"II. Organe und Gliederung der Universität, Teil H. Institute"

Satzungsänderung


Die an der Fakultät für Bauingenieurwesen eingerichteten Institute "Institut für Angewandte Geodäsie" (Institutsnummer 271) und "Institut für Theoretische Geodäsie" (Institutsnummer 274) (gemäß Veröffentlichung in der 14. Sondernummer des Mitteilungsblattes 30a. Stück vom 4. September 1996) werden mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2001 aufgelöst. An deren Stelle werden nachstehende zwei Institute mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 neu eingerichtet und ihnen folgende Aufgaben in Lehre und Forschung übertragen:


"Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme"
Lehr- und Forschungsaufgaben: Allgemeine Geodäsie und Ingenieurgeodäsie, Messtechnik im Bauwesen, Erfassung der Geometrie und Deformation von Objekten, Monitoring und Steuerung bau- und geotechnischer Prozesse, Messsysteme und Sensorik, experimentelle Methoden und Modellbildung.

"Institut für Geodäsie"
Lehr- und Forschungsaufgaben:
a) Geodätische Referenzsysteme, Positionierung mit satellitengestützten und terrestrischen Methoden, alle gegenwärtigen und zukünftigen Methoden der Navigation, neue Technologien und Dienste im Transportwesen und im Bereich der Verkehrstelematik, Kombination der Navigation mit der Kommunikation und der Geoinformation.
b) Modellierung, Bewertung und Analyse von Geoinformation im Kontext des engeren Fachgebietes sowie anknüpfend an benachbarte Disziplinen; Standardisierung von Modellen für Daten, Qualität und Referenzierung; Interoperabilität von Systemen mit dem Ziel der Bereitstellung von Geoinformation für öffentliche, gewerbliche und auch private Nutzer.
c)  Photogrammetrie und Fernerkundung, Bereitstellung und Weiterverarbeitung qualitativer und quantitativer Information für GIS und Ingenieuranwendungen, Erprobung und  Weiterentwicklung von fachspezifischen Methoden, Digitalkartographie, Computergeometrie.
d) Satellitengeodäsie, Erdschwerefeld und geowissenschaftliche Applikationen, Geomathematik: Aufgaben bei der Bestimmung des globalen Erdschwerefeldes mit Hilfe von satellitengestützten Methoden, applikationsspezifischer Einsatz von Methoden der Geomathematik bei Sensorfusion, in dynamischen Systemen und der Navigation.

Übergangsbestimmungen, Rechtsnachfolge und Ressourcenzuteilung:
1. Die an der Fakultät für Bauingenieurwesen eingerichteten Institute "Institut für Angewandte Geodäsie" (271) und "Institut für Theoretische Geodäsie" (274) werden aufgelöst  und in die nach § 44 UOG 1993 eingerichteten Institute "Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme" sowie "Institut für Geodäsie" übergeführt.

2. Die personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen des "Institutes für Angewandte Geodäsie" und des "Institutes für Theoretische Geodäsie" verbleiben an der Fakultät für Bauingenieurwesen und werden wie folgt verteilt:
a. Die personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen der bisherigen "Abteilung für Ingenieurvermessung und Messtechnik" (271/1) des "Institutes für Angewandte Geodäsie" gehen auf das neue "Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme" über.
b. Alle sonstigen personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen des "Institutes für Angewandte Geodäsie" und jene des "Institutes für Theoretische Geodäsie" gehen auf das neue "Institut für Geodäsie" über.

3. Die vom "Institut für Angewandte Geodäsie" auf Grund der Teilrechtsfähigkeit nach § 3 UOG 1993 im Rahmen derjenigen Projekte, die unter der Projektleitung der Abteilung  für Ingenieurvermessung und Messtechnik standen, erworbenen Rechte, Pflichten und Vermögenswerte gehen auf das "Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme" als Rechtspersönlichkeit nach § 3 und § 44 UOG 1993 über. Alle anderen vom "Institut für Angewandte Geodäsie" auf Grund der Teilrechtsfähigkeit nach § 3 UOG 1993 erworbenen Rechte, Pflichten und Vermögenswerte gehen auf das "Institut für Geodäsie" als Rechtspersönlichkeit nach § 3 und § 44 UOG 1993 über.


Diese Satzungsänderung wurde vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzungen am 3. Dezember 2001 beschlossen und vom BM:BWK mit Schreiben vom 4. Jänner 2002 (GZ 23.003/1-VII/A/3/2001) gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch