Studienjahr 2002/2003  ausgegeben am 2. April 2003   13. Stück

  164. Einladung zur Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Tragwerkslehre für die restliche Funktionsperiode bis 31.12.2003
   
  165. Ergebnis der Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Tragwerkslehre (1400) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
   
  166. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters der Habilitationskommission "Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Brandstätter" gemäß §§ 16 (1) und 28 (2) UOG 1993
   
  167. Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93
   
  168. Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93
   
  169. Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93
   
  170. Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93
   
  171. Leistungsstipendien für das Studienjahr 2002/2003 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz
   
  172. Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2003 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz
   
  173. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zur Umwandlung des Diplomstudiums Elektrotechnik in ein Bakkalaureatsstudium mit fünf darauf aufbauenden Magisterstudien an der Technischen Universität Wien
   
  174. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf des Qualifikationsprofils und des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Biologie und der fünf Magisterstudien Botanik, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Ökologie und Zoologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck
   
  175. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
   
  176. Entwurf einer Verordnung über den Lehrgang "General Management Executive MBA: International Master Program for Business Professionals", Verordnung über die Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (21. MBA-Verordnung)", des Management Centers Innsbruck GmbH
   
  177. Entwurf einer Verordnung über den Lehrgang "Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und Verordnung über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes" und "Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes", der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres
   
  178. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Toxicology)", der Medizinischen Fakultät an der Universität Wien
   
  179. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science (MSc)" für die Universitätslehrgänge "Technik und Recht im Immobilienmanagement" und "Immobilienmanagement und Bewertung", der Technischen Universität Wien
   
  180. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science in Regional Policies and Development" für den Universitätslehrgang "Regional Policies and Development", der Universität Graz
   
  181. Entwurf einer Verordnung über den Universitätslehrgang "Business Information Management" (Wirtschaftsinformatik) und über den akademischen Grad "Master of Business Adminstration (Business Information Management)", der Universität Innsbruck, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
   
  182. Entwurf einer Studienstandortverordnung betreffend die Umwandlung der Studienrichtungen Angewandte Geowissenschaften, Bergwesen und Petroleum Engineering in Bakkalaureats- und Magisterstudien sowie den Entwurf einer Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien betreffend die Auflassung der Studienrichtung Gesteinshüttenwesen und Markscheidewesen an der Montanuniversität Leoben
   
  183. Promotionen zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften, Sommersemester 2002 und Wintersemester 2002/2003; Listen der KandidatInnen
   
  184. Forschungspreise des Landes Steiermark, Ausschreibung
   
  185. Wiederholung der Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Karl-Franzens-Universität Graz
   
  186. Ausschreibung einer Vorziehprofessur für Ressourcenmanagement an der Technischen Universität Wien
   
  187. Ausschreibung einer Professorenstelle an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
   
  188. Ausschreibung der Funktion als Vertragslehrer/in an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
   
  189. Nachbesetzung einer Planstelle v1 an der Psychologischen Studendenberatung Wien
   
  190. Stellenausschreibung


  164.
Einladung zur Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Tragwerkslehre für die restliche Funktionsperiode bis 31.12.2003 >>>Zurück 
 

Wahltermin: Mittwoch, 23. April 2003, 10.00 Uhr c.t.
Wahlort: Institut für Tragwerkslehre, Professorenzimmer, Technikerstraße 4/ 4. Stock, 8010 Graz

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Institutsvorstand: Beer


  165.
Ergebnis der Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Tragwerkslehre (1400) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 


Vertreter:
Andreas Trummer
Jürgen Neugebauer

Ersatzvertreter:
Manfred Zellinger

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 12 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher


  166.
Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters der Habilitationskommission "Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Brandstätter" gemäß §§ 16 (1) und 28 (2) UOG 1993 >>>Zurück 
 
Die Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens "Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Brandstätter" hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 26.03.2003

Herrn O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Nicolaos Dourdoumas
als Vorsitzenden

und

Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Paul Wach
als stellvertretenden Vorsitzenden

gewählt.

Der Dekan: Rentmeister


  167.
Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93 >>>Zurück 
 
Aufgrund der vom BMBWK erfolgten Nichtuntersagung des vom Senat gefaßten Widmungsbeschlusses über die Nachbesetzung der Planstelle einer/s Universitätsprofessors/in für "Straßen- und Verkehrswesen" (Nachfolge für Herrn O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. H. Stickler) zum ehest möglichen Zeitpunkt wurde gemäß § 23 (1) UOG 93 eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens "Straßen- und Verkehrswesen" mit 12 Mitgliedern eingesetzt. Die Anzahl der Mitglieder wurde nach Anhörung des Fakultätskollegiums festgelegt. Von den einzelnen Personengruppen wurden folgende Entsendungen vorgenommen:

6 Vertreter der Universitätsprofessoren
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. F. Brunner
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. G. Heigerth
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. K. Rießberger
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. G. Stadler
Entsendung durch den Dekan gem. § 23 (2) UOG '93:
Hofrat Dipl.-Ing. Dr. H. Schnürer, Salzburger Landesregierung,
Prof. Dr.-Ing. K.W. Axhausen, Inst. f. Verkehrsplanung, ETH Zürich

3 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb
Ao.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. W. Gobiet (209)
UAss. Dipl.-Ing. Kriebernegg (209)
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. J. Zancanella (145)

3 Vertreter der Studierenden
Markus Frühwirth
Stefan Hödl
Matthias Walser

VertreterIn des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Zuständigkeit und Aufgabenbereich: Durchführung des Berufungsverfahrens für die Neubesetzung einer Professorenstelle mit der fachlichen Widmung "Straßen- und Verkehrswesen".

Der Studiendekan: Greiner


  168.
Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93 >>>Zurück 
 
Aufgrund der vom BMWV erfolgten Nichtuntersagung des vom Senat gefaßten Widmungsbeschlusses über die Nachbesetzung der Planstelle einer/s Universitätsprofessors/in für "Mechanik" (Nachfolge für Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. R. Greimel) mit 1. Oktober 2004 wurde gemäß § 23 (1) UOG 93 eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens "Mechanik" mit 16 Mitgliedern eingesetzt. Die Anzahl der Mitglieder wurde nach Anhörung des Fakultätskollegiums festgelegt. Von den einzelnen Personengruppen wurden folgende Entsendungen vorgenommen:

8 Vertreter der Universitätsprofessoren
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. G. Beer
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. F. Brunner
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Chr. Celigoj
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. R. Greiner
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. W. Schubert
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. L. Sparowitz
Entsendung durch den Dekan gemäß § 23 (2) UOG '93:
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c. Herbert Mang, TU Wien
Prof. Dr.-Ing. W. Ehlers, Univ. Stuttgart

4 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. R. Braunstingl (261)
Ao.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. E. Bauer (261)
UAss. Dipl.-Ing. Dr.techn. H. Hartl (203)
UAss. Dipl.-Ing. W. Moser (202)

4 Vertreter der Studierenden
Elisabeth Wimmer
Florian Hude
Patrik Steiner
Marina Hammerlindl

Vertreterin des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Zuständigkeit und Aufgabenbereich: Durchführung des Berufungsverfahrens für die Neubesetzung einer Professorenstelle mit der fachlichen Widmung "Mechanik".

Der Dekan: Rießberger


  169.
Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93 >>>Zurück 
 
Aufgrund der vom BMBWK erfolgten Genehmigung für die "Vorziehprofessur" "Bauinformatik" wird gemäß § 23 (1) UOG 93 eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens "Bauinformatik" mit 16 Mitgliedern eingesetzt. Die Anzahl der Mitglieder wurde nach Anhörung des Fakultätskollegiums festgelegt. Von den einzelnen Personengruppen wurden folgende Entsendungen vorgenommen:

8 Vertreter der Universitätsprofessoren
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. G. Beer
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. R. Greiner
O.iv.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. G. Heigerth
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. H. Lechner
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. P. Maydl
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. L. Sparowitz
Entsendung durch den Dekan gem. § 23 (2) UOG '93:
Prof. Dr. Edoardo Anderheggen, ETH Zürich
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Holzer, Universität der Bundeswehr München

4 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb
Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. W. Guggenberger
Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Norbert Bartelme
Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Dünser
UAss. Dipl.-Ing. M. Ebner

4 Vertreter der Studierenden
Michael Wechtitsch
Thomas Hofer
Birgit Wiesler
Karin Schütz

Vertreterin des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Zuständigkeit und Aufgabenbereich: Durchführung des Berufungsverfahrens für die Neubesetzung einer Professorenstelle mit der fachlichen Widmung "Bauinformatik".

Der Dekan: Rießberger


  170.
Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 23 UOG '93 >>>Zurück 
 
Aufgrund der vom BMWV erfolgten Nichtuntersagung des vom Senat gefaßten Widmungsbeschlusses über die Nachbesetzung der Planstelle einer/s Universitätsprofessors/in für "Holzbau und Holztechnologie" (Nachfolge für Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. R. Pischl) mit 1. Oktober 2004 wurde gemäß § 23 (1) UOG 93 eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens "Holzbau und Holztechnologie" mit 16 Mitgliedern eingesetzt. Die Anzahl der Mitglieder wurde nach Anhörung des Fakultätskollegiums festgelegt. Von den einzelnen Personengruppen wurden folgende Entsendungen vorgenommen:

8 Vertreter der Universitätsprofessoren
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. H. Gamerith
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. R. Greiner
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. K. Kernbichler
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. H. Lechner
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. L. Sparowitz
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. G. Stadler
Entsendung durch den Dekan gem. § 23 (2) UOG '93:
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Alfred Teischinger, Univ. f. Bodenkultur
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Heinrich Kreuzinger, TU München

4 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. S. Koller (Inst. f. Stahlbau, 205)
Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. W. Guggenberger (Inst. f. Stahlbau, 205)
Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter Schreibmayer (Inst. f. Hochbau f. Architekten, 149)
UAss. Dipl.-Ing. M. Frewein (Inst. f. Strassenbau, Nr. 209)

4 Vertreter der Studierenden
Johannes Bauer
Willibald Hausner
Rene Stelzer
Tony Walther

Vertreterin des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Zuständigkeit und Aufgabenbereich: Durchführung des Berufungsverfahrens für die Neubesetzung einer Professorenstelle mit der fachlichen Widmung "Holzbau und Holztechnologie".

Der Dekan: Rießberger


  171.
Leistungsstipendien für das Studienjahr 2002/2003 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz >>>Zurück 
 

Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Leistungsstipendien zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen, ohne dass diese wie bisher beim Abschluss eines Studiums oder eines Studienabschnittes erbracht wurden.

Ein Leistungsstipendium darf 726,72 Euro nicht unterschreiten und 1.500,-- Euro nicht überschreiten. Die Zuerkennung entscheidet gem. § 61 (3) StudFG der Studiendekan; auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.


A     Voraussetzungen gem. § 60 StudFG sind:

1) österr. Staatsbürgerschaft oder gem. § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
2) Es darf der Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten mit nicht schlechter als 2,0 festgelegt sein.
3) Die Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (z. B.: Schwangerschaft, Präsenzdienst, usw.) darf nicht überchritten werden.
4) Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen: Erbringung des Studienerfolgsnachweises und der formalen Unterlagen, wie in Punkt B angeführt.


B    Weiters sind vorzulegen:

1) Studienbuch (Original + Kopie vom zuletzt inskribierten Semester
                                  + Kopie des Deckblattes)
2) Personalblatt, aus dem folgende Daten hervorgehen: Studien- und Heimatanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Anschrift eines Kontos, auf das das Stipendium überwiesen werden soll.
3) Studienerfolgsnachweis, erhältlich in der Studienabteilung. Zensuren sind im Zeitraum von 01.10.2002 bis 30.09.2003 anzuführen; getrennt anzuführen sind alle sonstigen Aktivitäten wie: Mitautor wissenschaftlicher Arbeiten, Poster, Tutor- und Vortragstätigkeit.
4) Diplomprüfungs- oder Rigorosenzeugnis (Original + Kopie(n))
5) Staatsbürgerschaftsnachweis (Original + Kopie)


Bei weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz, Petersgasse 16/EG, Di. bis Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr oder über E-Mail an Fr. Wischgala (wischgala@zv.tu-graz.ac.at ).

Bewerbungen sind bis spätestens

Donnerstag, 09. Oktober 2003, 12.00 Uhr,


beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
SPÄTER EINLANGENDE ANTRÄGE WERDEN NICHT MEHR BERÜCKSICHTIGT.

Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff


  172.
Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2003 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz >>>Zurück 
 
Gemäß § 63 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Förderungsstipendien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeit und Dissertation) von Studierenden ordentlicher Studien.

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 700,-- Euro nicht unterschreiten und 3.600,-- Euro nicht überschreiten. Die Zuerkennung entscheidet gem. § 67 (2) StudFG der Studiendekan; auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.


A    Voraussetzungen gem. § 66 StudFG sind:
1) österr. Staatsbürgerschaft oder gem. § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
2) Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
Die Bewerbung hat mittels Personalblatt zu erfolgen, aus dem folgende Daten hervorgehen: Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Anschrift eines Kontos, auf das das Stipendium überwiesen werden soll.
3) Vorlage mindestens eines Gutachtens eines habilitierten Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
4) Einhaltung der Anspruchsdauer gem. § 18 StudFG (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gem. § 19 StudFG (z. B.: Schwangerschaft, Präsenzdienst, usw.)
5) Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen: Erbringung des Studienerfolgsnachweises und der formalen Unterlagen, wie in Punkt B angeführt.


B   Weiters sind vorzulegen:
1) Studienbuch (Original + Kopie vom zuletzt inskribierten Semester
                                  + Kopie des Deckblattes)
2) Staatsbürgerschaftsnachweis (Original + Kopie)
3) Studienerfolgsnachweis, erhältlich in der Studienabteilung. Zensuren sind im Zeitraum von

       Einreichtermin:               Erhebungszeitraum:
         15.05.2003                01.03.2002 - 28.02.2003
         09.10.2003                01.10.2002 - 30.09.2003

anzuführen; getrennt anzuführen sind alle sonstigen Aktivitäten wie: Mitautor wissenschaftlicher Arbeiten, Poster, Tutor- und Vortragstätigkeit.

Bei weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz, Petersgasse 16/EG, Di. bis Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr oder über E-Mail an Fr. Wischgala (wischgala@zv.tu-graz.ac.at ).

Bewerbungen sind bis spätestens

1. TERMIN: Donnerstag, 15. Mai 2003, 12.00 Uhr,

2. TERMIN: Donnerstag, 09. Oktober 2003, 12.00 Uhr,


beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
SPÄTER EINLANGENDE ANTRÄGE WERDEN NICHT MEHR BERÜCKSICHTIGT.

Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff


  173.
Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zur Umwandlung des Diplomstudiums Elektrotechnik in ein Bakkalaureatsstudium mit fünf darauf aufbauenden Magisterstudien an der Technischen Universität Wien >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zur Umwandlung des Diplomstudiums Elektrotechnik in ein Bakkalaureatsstudium mit fünf darauf aufbauenden Magisterstudien an der Technischen Universität Wien, bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis Freitag, 4. April 2003 eingeladen.
Der Studienplan des derzeit eingerichteten Diplomstudiums Elektrotechnik kann im Internet unter

http://info.tuwien.ac.at/et/german/Semestereinteilung2001.html

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  174.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf des Qualifikationsprofils und des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Biologie und der fünf Magisterstudien Botanik, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Ökologie und Zoologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Qualifikationsprofils und des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Biologie und der fünf Magisterstudien Botanik, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Ökologie und Zoologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis Freitag, 25. April 2003 eingeladen. Der Entwurf des Studienplanes liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 351/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse

http://zoology.uibk.ac.at/downloads/studienplan2003.html

abgerufen werden.

Der Universitätsdirektor: Auer


  175.
Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien >>>Zurück 
 
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis Dienstag, 22. April 2003 eingeladen. Der Entwurf des Studienplanes liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 334/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  176.
Entwurf einer Verordnung über den Lehrgang "General Management Executive MBA: International Master Program for Business Professionals", Verordnung über die Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (21. MBA-Verordnung)", des Management Centers Innsbruck GmbH >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/12-VII/6/2003 vom 8. März 2003 den Entwurf einer Verordnung über den Lehrgang "General Management Executive MBA: International Master Program for Business Professionals", Verordnung über die Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (21. MBA-Verordnung)", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. April 2003, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 289/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  177.
Entwurf einer Verordnung über den Lehrgang "Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und Verordnung über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes" und "Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes", der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/23-VII/6/2003 vom 8. März 2003 den Entwurf einer Verordnung über den Lehrgang "Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und Verordnung über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes" und "Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes"", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 11. April 2003, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 324/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  178.
Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Toxicology)", der Medizinischen Fakultät an der Universität Wien >>>Zurück 
 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.306/7-VII/6b/2003 vom 8. März 2003 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Toxicology)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 18. April 2003, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteiung (GZ 288/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  179.
Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science (MSc)" für die Universitätslehrgänge "Technik und Recht im Immobilienmanagement" und "Immobilienmanagement und Bewertung", der Technischen Universität Wien >>>Zurück 
 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.306/3-VII/6/2003 vom 14. März 2003 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science", abgekürzt "MSc", für die Universitätslehrgänge "Technik und Recht im Immobilienmanagement" und "Immobilienmanagement und Bewertung", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. April 2003, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 300/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  180.
Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science in Regional Policies and Development" für den Universitätslehrgang "Regional Policies and Development", der Universität Graz >>>Zurück 
 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.306/5-VII/6/2003 vom 8. März 2003 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Science in Regional Policies and Development", abgekürzt "MSc", für den Universitätslehrgang "Regional Policies and Development", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 14. April 2003, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 285/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  181.
Entwurf einer Verordnung über den Universitätslehrgang "Business Information Management" (Wirtschaftsinformatik) und über den akademischen Grad "Master of Business Adminstration (Business Information Management)", der Universität Innsbruck, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät >>>Zurück 
 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.306/4-VII/6/2003 vom 19. März 2003 den Entwurf einer Verordnung über den Universitätslehrgang "Business Information Management" (Wirtschaftsinformatik) und über den akademischen Grad "Master of Business Adminstration (Business Information Management)", abgekürzt "MBA", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 30. April 2003, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 348/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  182.
Entwurf einer Studienstandortverordnung betreffend die Umwandlung der Studienrichtungen Angewandte Geowissenschaften, Bergwesen und Petroleum Engineering in Bakkalaureats- und Magisterstudien sowie den Entwurf einer Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien betreffend die Auflassung der Studienrichtung Gesteinshüttenwesen und Markscheidewesen an der Montanuniversität Leoben >>>Zurück 
 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.301/36-VII/6/2003 vom 11. März 2003 den Entwurf einer Studienstandortverordnung betreffend die Umwandlung der Studienrichtungen Angewandte Geowissenschaften, Bergwesen und Petroleum Engineering in Bakkalaureats- und Magisterstudien sowie den Entwurf einer Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien betreffend die Auflassung der Studienrichtung Gesteinshüttenwesen und Markscheidewesen, mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 11. April 2003, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 290/1/2003-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  183.
Promotionen zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften, Sommersemester 2002 und Wintersemester 2002/2003; Listen der KandidatInnen >>>Zurück 
 

Die Liste der KandidatInnen für das Sommersemester 2002 finden Sie hier.

Die Liste der KandidatInnen für das Wintersemester 2002/2003 finden Sie hier.

Der Universitätsdirektor: Auer


  184.
Forschungspreise des Landes Steiermark, Ausschreibung >>>Zurück 
 

Das Amt der Stmk.Landesregierung hat mit Schreiben vom 18. März 2003 (GZ: FA6A - 13 E 1 - 97/81 und FA6A - 14 F 1 - 97/257) auf die Ausschreibung nachstehender Preise, die in der Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark, Stück 4, vom 24. Jänner 2003 verlautbart wurden, hingewiesen.
Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden.


Erzherzog-Johann-Forschungspreis 2003
Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden.

BewerberInnen um den Erzherzog-Johann- Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staastbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Arbeit mit der man sich bewirbt, ist mit den entsprechenden Unterlagen einschließlich einer Werk- bzw. Publikationsliste und einem institutsexternen wissenschaftlichen Gutachten über die Arbeit beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6A - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit EURO 10.900,-- dotiert.
Einsendeschluß: Donnerstag, 24. April 2003

Die Grazer Zeitung mit dem vollständigen Ausschreibungstext liegt in der Zentralen Verwaltung/ Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.


Forschungspreis bzw. Förderungspreis des Landes Steiermark 2003
Der Forschungspreis wird als Hauptpreis für eine/n anerkannte/n Wissenschaftler/in und als Förderungspreis für eine/n jüngere/n Wissenschaftler/in (bis 35 Lebensjahre) verliehen.

BewerberInnen um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgernschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Arbeit mit der man sich bewirbt, ist mit den entsprechenden Unterlagen einschließlich einer Publikationsliste und einem institutsexternen wissenschaftlichen Gutachten über die Arbeit beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6A - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen.

Der Hauptpreis und der Förderungspreis sind mit je EURO 10.900,-- dotiert.
Einsendeschluss: Donerstag, 24. April 2003

Die Grazer Zeitung mit dem vollständigen Ausschreibungstext liegt in der Zentralen Verwaltung/ Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.

Der Universitäsdirektor: Auer


  185.
Wiederholung der Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Karl-Franzens-Universität Graz >>>Zurück 
 
An der Karl-Franzens-Universität Graz wird hiemit die Stelle

der Rektorin bzw. des Rektors

gemäß Universitätsgesetz 2002 ausgeschrieben.

Da sich auf die erste Ausschreibung hin keine Frau beworben hat und in der Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Rektorin bzw. des Rektors der Karl-Franzens-Universität Graz die Gebote des Frauenförderungsplanes nicht zureichend beachtet worden sind, wird die Ausschreibung wiederholt.

Die Karl-Franzens-Universität ist mehr als 400 Jahre alt und besteht heute aus einer Katholisch-Theologischen, einer Rechtswissenschaftlichen, einer Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen, einer Geisteswissenschaftlichen und einer Naturwissenschaftlichen Fakultät. Die Medizinische Fakultät wurde mit dem Universitätsgesetz 2002 ausgegliedert. An den Fakultäten und Dienstleistungseinrichtungen der Karl-Franzens-Universität sind mehr als 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; die Universität hat über 19.000 Studierende. Weitere Informationen zur Universität finden sich unter http://www.uni-graz.at/homepage.html .

Mit dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 (http://www.bmbwk.gv.at/medien/7589_ug2002.pdf) wird die Universität eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Vollrechtsfähigkeit und hat sich neu zu organisieren; dies auch in Hinblick darauf, dass sie im europäischen Forschungs- und Bildungsraum autonom handlungsfähig ist. Maßgebliches Instrument der inneren Organisation wie der Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen sind zielorientierte Leistungsvereinbarungen.

Die Rektorin bzw. der Rektor ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Rektorates, das aus ihr bzw. ihm und bis zu vier Vizerektorinnen bzw. Vizerektoren besteht und die Universität leitet. Dem Rektorat stehen der Universitätsrat und der Senat gegenüber. Die Mitglieder des Rektorates treten ihr Amt am 1. Oktober 2003 an und haben unverzüglich einen provisorischen Organisationsplan der Karl-Franzens-Universität Graz zu erlassen, in dem u.a. die interne Struktur der Universität festzulegen ist; dieser Organisationsplan ist vom Universitätsrat, der auch die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors auf Grund des vom Gründungskonvent erstatteten Vorschlages vornimmt, zu genehmigen. Die weiteren Aufgaben sind in § 23 Abs. 1 UG 2002 aufgezählt.

Zur Rektorin bzw. zum Rektor kann gem. § 23 Abs. 2 UG 2002 nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden. Die Funktionsperiode beginnt am 1.10.2003 und beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden zwischen der Rektorin bzw. dem Rektor und dem Universitätsrat abgeschlossen.
Erwünscht sind Bewerbungen von Personen, die möglichst folgende Qualifikationen aufweisen:

Erfahrung im Gestalten von Reformprozessen sowie mit Struktur-, Strategie- und Personalplanung und Finanzmanagement größerer Einheiten unter Beachtung des Gender-Mainstreaming
Erfahrung und Kompetenz in universitärer Forschung und Lehre
Erfahrung und Kompetenz in der Organisation von Forschung, Lehre und Weiterbildung
Hohes Maß an Integrationsfähigkeit und Führungskompetenz
Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit innerhalb und außerhalb der Universität.

Die Bewerbungen sollen nachvollziehbar darstellen, inwiefern die Bewerberin bzw. der Bewerber die genannten Voraussetzungen und das gewünschte Anforderungsprofil erfüllt.

Neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, usw.) wird von den Bewerberinnen und Bewerbern ein schriftliches Konzept mit ersten Überlegungen über die anzustrebende künftige Entwicklung und Organisation der Karl-Franzens-Universität Graz sowie auch zu einem Funktionsprofil des Rektorats gem. § 22 Abs. 3 UG 2002 erwartet.
Die Karl-Franzens-Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Vorausgesetzt wird, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber einem (teilweise öffentlichen) Hearing im Gründungskonvent (voraussichtlich am 12. oder 13. Mai 2003) und gegebenenfalls auch im Universitätsrat stellen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht vergütet werden.

Bewerbungen sind bis spätestens Mittwoch, 23. April 2003 (Datum des Poststempels) an den Vorsitzenden des Gründungskonvents der Karl-Franzens-Universität Graz,
Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz (Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät) zu richten, der auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht (walter.hoeflechner@uni-graz.at).

Der Universitätsdirektor: Auer


  186.
Ausschreibung einer Vorziehprofessur für Ressourcenmanagement an der Technischen Universität Wien >>>Zurück 
 
An der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien ist am Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft die Stelle

einer Professorin / eines Professors (Vorziehprofessur) für Ressourcenmanagement

in Form eines befristeten vertraglichen Dienstverhältnisses ehestmöglich zu besetzen.

Die zu berufende Person soll das Gebiet des Ressourcenmanagements in Forschung und Lehre vertreten. Eine ausführliche Beschreibung der Vorziehprofessur einschließlich deren Entwicklungsmöglichkeiten kann auf http://www.iwa.tuwien.ac.at/AWS_2264.htm/vorziehprofessur.htm eingesehen werden. Erwartet werden ein einschlägiges Doktorat, eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation, internationale Forschungserfahrung und ausgezeichnete Kenntnis des Fachgebietes.

Gesetzliche Anstellungserfordernisse:

Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach
Pädagogische und didaktische Eignung
Qualifikation zur Führungskraft
Facheinschlägige Auslandserfahrung

Spezielle Voraussetzungen:

Fundierte Kenntnisse über Analyse, Bewertung und Gestaltung von Stoffhaushaltssystemen in Theorie und praktischer Anwendung
Fähigkeit zur Zusammenführung und Umsetzung von interdisziplinärem Teilwissen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur des Institutes für Wassergüte und Abfallwirtschaft.

Bewerbungsfrist: Montag, 7. April 2003

Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen mit Lebenslauf, beruflichem und wissenschaftlichem Werdegang, einer Liste der Publikationen mit Kopien der fünf wichtigsten Veröffentlichungen, einer Liste der Vorträge, einer Darstellung der wissenschaftlichen Tätigkeiten in Forschung und Lehre sowie der fachlichen Interessensgebiete sind an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Wien, Karlsplatz 13/200, A-1040 Wien zu richten.

Der Universitätsdirektor: Auer


  187.
Ausschreibung einer Professorenstelle an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien >>>Zurück 
 
Am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle

einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors für Tontechnik / Produktion

ab Wintersemester 2003/2004 ausgeschrieben.

Durch die Aufnahme wird ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung, eine hervorragende künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach, sowie die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft, und eine facheinschlägige Auslandserfahrung, sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen.

Darüberhinaus werden Erfahrungen in Musikproduktion und im Bereich der Medien sowie die Beherrschung modernster fachspezifischer Computertechnologie erwartet. Außerdem sind die Fähigkeiten im Bereich von Organisation und Management erwünscht.

Die Universität strebt einer Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens

2. Mai 2003

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: Auer


  188.
Ausschreibung der Funktion als Vertragslehrer/in an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien >>>Zurück 
 
Am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle

eines / einer Vertragslehrer/in für Tontechnik

ab sofort ausgeschrieben.

Ernennungserfordernisse sind eine den Fachgebieten entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Kenntnisse neuester technologischer Entwicklungen und die Einbindung in die internationale Forschung werden erwünscht.

Die zu betreuenden Lehrveranstaltungen umfassen mathematische und physikalische Grundlagen der Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik (Bauelemente der Elektrotechnik bzw. Audiotechnik, Aufzeichnungs- und Speichertechnologien, Modulationstechniken, Synchronisation Audio - Video etc.), technischen Aufbau und Funktionsweise von Ton- und Bildgeräten (Schaltkreise und Schaltpläne etc.) sowie Messtechnik. Darüber hinaus wird die Mitarbeit an Forschungsprojekten sowie die Betreuung von Diplomarbeiten erwartet.

InteressentInnen, welche Kenntnisse auf diesen Fachgebieten besitzen, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

10. April 2003

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: Auer


  189.
Nachbesetzung einer Planstelle v1 an der Psychologischen Studendenberatung Wien >>>Zurück 
 
Im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Psychologiesche Studentenberatung - gelangt eine Planstelle der Entlohnungsgruppe v1 (vollbeschäftigt) zur Besetzung. Bei der zur Besetzung gelangenden Planstelle handelt es sich um den Arbeitsplatz einer Fachbereichsleiterin / eines Fachbereichsleiters für die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende.

Die Bewerber haben die in § 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86 in der geltenden Fassung, vorgesehenen Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen.

Zusätzliche Erfordernisse, die unbedingt zu erfüllen sind:
1. Absolviertes Studium der Psychologie im Hauptfach
2. Zusatzausbildungen für psychologische und/oder psychotherapeutische Beratungs- und Betreuungstätigkeit
3. Fähigkeit für Management- und Organisationsaufgaben
4. Fähigkeit zur Führung und Motivation von Mitarbeitern/-innen
5. Fähigkeit zur Planung und Koordination von Projekten und Arbeitsvorhaben
6. Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit

Zusätzlich erwünscht sind:
Erfahrung mit Organisations- und Leitungsaufgaben
Erfahrung mit der Durchführung von Projekten
Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich psychologischer Beratung und/oder psychotherapeutischer Betreuung
Fexibilität

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
1. Zentrale Leitung der sechs Psychologischen Beratungsstellen für Studierende
2. Koordination der Aufgabenentwicklung und der fachlichen Weiterentwicklung der Psychologischen Beratungsstellen für Studierende
3. Weiterentwicklung eines Controllingsystems und Mitwirkung an dessen Umsetzung
4. Koordination der Statistiken und des Berichtswesens
5. Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
6. Mitwirkung an der Personalaufnahme, der Personalentwicklung und dem Personalcontrolling
7. Budgetkoordination

Bewerbungen sind bis zum 18. April 2003 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung VII/13c, Teinfaltstrasse 8,1040 Wien, zu richten.
Eine Bewerbung mit hanschriftlichem Lebenslauf und Vorlage der erforderlichen Dokumente und Zeugnisse (in Ablichtung) ist nur dann gültig, wenn sie bis zum vorstehenden Zeitpunkt zur Post gegeben (Datum des Poststempels) oder im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung VII/13c, direkt abgeben wird.

Der Universitätsdirektor: Auer


190.
Stellenausschreibung >>>Zurück 
 
190.1. Ausschreibung freier Stellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren


Fakultät für Architektur

An der Fakultät Architektur kommt am Institut für Hochbau für Architekten eine neu eingerichtete Professur für

Gebäude und Energie

im zeitlich vorerst auf sieben Jahre befristeten privatrechtlichem Dienstverhältnis voraussichtlich mit 01.10.2003 zur Besetzung. Gemäß der geltenden Rechtslage ist nach positiver Evaluierung eine Verlängerung auf Dauer möglich.

Im Fachgebiet Gebäude und Energie sollen insbesondere folgende Ziele in Lehre und Forschung verfolgt werden:

energetische Optimierung von Gebäudekonzepten und -typologien
Reduktion des gebäudetechnischen Aufwandes durch entsprechende architektonische Konzeption
Entwicklung von energetisch wirksamen Bauteilen und Integration ins Gesamtkonzept von Bauwerken
Integration von architektonischen und technischen Lösungen, mit dem Ziel einen möglichst niedrigen Energieverbrauch in der Nutzung zu erreichen

Der Schwerpunkt liegt in der Entwicklung und Optimierung von Gebäuden und in der Integration der Anlagen unter architektonischen Gesichtspunkten. Hierfür sind Kompetenzen im Entwickeln von gebäudetechnischen Lösungen in den Bereichen Heizung, Lüftung, Klimatisierung, elektro- und nachrichtentechnische Versorgung und in der entsprechenden computerunterstützten Simulationstechnik erforderlich. Das Strukturkonzept der TU Graz sieht eine intensive fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten vor - z.B. aus den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik.

Wir suchen eine durch Ausbildung, berufliche Praxis und wissenschaftliche Tätigkeit qualifizierte Person mit einschlägiger Erfahrung, die einen raschen Aufbau des Fachgebietes und eine engagierte Vertretung des Faches in Lehre und Forschung innerhalb und außerhalb unserer Universität in Zusammenarbeit mit universitären, nationalen und internationalen Einrichtungen und Unternehmungen erwarten lässt.

Anstellungserfordernisse:
1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
2. hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,
3. die pädagogische und didaktische Eignung,
4. Qualifikation zur Führungskraft,
5. facheinschlägige Auslandserfahrung,
6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis

Eine an einer österreichische Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia dozendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent/in gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Stelle entspricht, ist erwünscht.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind unter Beilage eines Lebenslaufes mit Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, der Vortrags- und Lehrtätigkeit sowie des Schriftenverzeichnisses an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn Lutz SPAROWITZ, Rechbauerstrasse 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens

25. April 2003

beim Dekanat einlangen.

Die Berufungsvorträge werden voraussichtlich in der 23. Kalenderwoche stattfinden.
Zusätzliche Informationen unter http://www.dekarch.tugraz.at

Der Dekan:Sparowitz


Fakultät für Bauingenieurwesen

An der Fakultät für Bauingenieurwesen ist die neugeschaffene Position

einer/s Professorin/Professors
für Bauinformatik
zu besetzen.

Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit soll die Vernetzung der in allen Teilbereichen des Bauwesens bestehenden EDV-Anwendungen und Daten, die Anbindung an unterschiedliche Informationssysteme sowie die projektorientierte elektronische Datenintegration sein, wobei die Bauwerkstechnologie (Planung – Konstruktion – Statik – Bemessung – Gebäudetechnik – Präsentation – Bauausführung – Nutzung – Erhaltung – Überwachung – Umbau – Entsorgung) im Vordergrund stehen soll.

In der Lehre soll die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken im Bauingenieurwesen vermittelt werden.

In der Forschung soll auch die Koordination und Vernetzung von an der Universität bestehenden Aktivitäten der einschlägigen Fachbereiche im Sinne eines virtuellen Bauwerks verfolgt werden.

Es ist vorgesehen, diese Professur vorerst dem Institut für Baustatik (Prof. Dr. Beer) einzugliedern und auf 7 Jahre befristet zu besetzen, nach Evaluierung ist eine Verlängerung auf Dauer möglich.

Für die Besetzung bestehen folgende gesetzliche Anstellungserfordernisse:

1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
2. hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,
3. die pädagogische und didaktische Eignung,
4. Qualifikation zur Führungskraft,
5. facheinschlägige Auslandserfahrung,
6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis.

Eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent/in gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht, ist erwünscht.

Der Bewerbung sind die Beschreibung des beruflichen Werdegangs, eine Liste der Veröffentlichungen, Vorträge und wissenschaftlicher Arbeiten, sowie eine Darstellung der wichtigsten vom Bewerber bearbeiteten Projekte beizulegen.

Die Technische Universität Graz (Erzherzog-Johann-Universität) strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind unter Beifügung des Lebenslaufs an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens

23. Mai 2003

beim Dekanat einlangen.

Der Dekan: Rießberger



190.2. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Personal


Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Fakultät für Bauingenieurwesen

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Assistenten/Assistentin, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Juni 2003, am Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme.
Aufnahmebedingungen: Doktorat der technischen Wissenschaften oder der Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses der Studienrichtung Vermessungswesen oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftiche Befähigung.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: GPS Auswertungen; Digitale Signalanalyse; Vermessungspraxis.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2003

Der Dekan: Rießberger

Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. August 2003, am Institut für Apparatebau, Mechanische Verfahrenstechnik und Feuerungstechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Verfahrenstechnik, Maschinenbau oder Technische Physik mit hervorragendem Studienerfolg.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2003

Der Dekan: Bauer



190.3. Ausschreibung freier Stellen für das nicht wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Rektor

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v1/1, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2003, am Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung der Technischen Universität Graz.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium (Technische Chemie, Materialwissenschaften, Technische Physik).
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung auf dem Gebiet der Hochauflösungs-Elektronenmikroskopie und/oder Analytischen Transmissionselektronenmikroskopie (EFTEM-EELS); Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Universitätsinstituten; positive Einstellung zur Teamarbeit; gute Englisch- und EDV-Kenntnisse.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Mai 2003
Kennzahl: 676/FELMI/705/03

1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v2/2, Ersatzkraft, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab 15. Juni 2003 (voraussichtlich für ein Jahr), im Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.
Aufnahmebedingungen: Matura.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Sehr gute EDV-Kenntnisse zur Anwendung von Bürosoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Erstellen von Web-Seiten, etc.); sehr gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit; organisatorische Fähigkeiten; Interesse für bzw. Erfahrung in Frauenförderung und Gleichbehandlungsfragen; Kommunikationsfähigkeit; Erfahrung mit universitären Strukturen von Vorteil.
Aufgabengebiet: Selbständige Führung des Büros des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und administrative Unterstützung der Mitglieder.
Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2003
Kennzahl: 678/AK/726/03

2 Stellen eines Lehrlings (Chemielabortechniker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte Juli 2003, am Institut für Biotechnologie.
Aufnahmebedingungen: Positiver Pflichtschulabschluss.
Zusatzqualifikationen: Freude an naturwissenschaftlichen Gegenständen (Chemie, Physik).
Ende der Bewerbungsfrist: 16. Mai 2003
Kennzahl:677/602/543/03

Der Rektor: Hödl


Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v3/3 (A3/4), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Mai 2003, am Institut für Apparatebau, Mechanische Verfahrenstechnik und Feuerungstechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Fachausbildung in Drehen, Fräsen und Schweißen mit mehrjähriger Praxis für den Bau und den Betrieb sowie die Betreuung von Versuchsanlagen und Laborgeräten; es sind auch organisatorische Aufgaben wahrzunehmen.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2003
Kennzahl: 674/M/352/03

Der Dekan: Bauer


Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v2/2, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Mai 2003, am Institut für Softwaretechnologie.
Aufnahmebedingungen: Matura.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Bewerber sollen mit Windows und/oder Unix vertraut sein; Erfahrung mit mindestens einer Programmiersprache haben (C, C++ oder Java bevorzugt).
Aufgaben: Installation und Systembetreuung in Unix und Windows-Umgebungen; Programmieraufgaben (Systemprogrammierung); im weiteren Verlauf auch Mitarbeit an größeren Entwicklungsprojekten.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2003
Kennzahl: 675/TN/516/03

Der Dekan: Vogler