Studienjahr 2002/2003  ausgegeben am 16. Oktober 2002  2. Stück

   
  14. Einladung zur Wahl der Mitglieder des Gründungskonventes
 
  15. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  16. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  17. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur gemäß § 41 UOG 1993 für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  18. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission für die Studienrichtung gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  19. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Bauingenieurwesen für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  20. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 1993 des Institutes für Regionales Bauwesen (1530) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  21. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 1993 des Institutes für Hydraulische Strömungs-maschinen (3170) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  22. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 1993 des Institutes für Thermische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik (3530) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003
 
  23. Einladung zur Wahl der/s Vorsitzenden und der/s stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
 
  24. Promotion zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften, Wintersemester 2001/2002; Liste der KandidatInnen
 
  25. Mexiko-Schwerpunkt im Wintersemester 2002-2003
 
  26. Personalnachrichten
 
  27. Stellenausschreibung


  14.
Einladung zur Wahl der Mitglieder des Gründungskonventes >>>Zurück 
 

Der Gründungskonvent besteht aus 12 Mitgliedern, 7 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, 2 Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und 1 Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Die 2 Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind durch die gesetzliche Vertretung der Studierenden zu entsenden.

Wahltermin: Donnerstag, 14. November 2002
Wahlort: Aula, Rechbauerstraße 12, 1. Stock
Wahlzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechtes ist der 16. Oktober 2002 (Tag der Ausschreibung).

Zu wählen sind:
Sieben Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren.
Zwei Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 22. Oktober 2002 bis 29. Oktober 2002 im Dienstzimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten sowie für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses auf.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gem. § 120 Abs. 7 Z. 1 bis 3 UG 2002 zu enthalten. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter nach § 4 Abs. 1 Z. 2 Wahlordnung hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten.

In die zugelassen Wahlvorschläge kann spätestens eine Woche vor dem Wahltag im Dienstzimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15 /I, Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Der Rektor: Hödl


  15.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens
31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessorinnnen und -professoren in das Fakultätskollegium sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Mittwoch, 13. November 2002, 10:30 - 11:00 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I

Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Muhr


  16.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessorinnnen und -professoren in die Studienkommisson sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Mittwoch, 13. November 2002, 10:30 - 11:00 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I

Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Muhr


  17.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur gemäß § 41 UOG 1993 für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur gemäß § 41 UOG 1993 für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Mittwoch, 13. November 2002, 10:30 - 11:00 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I

Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Muhr


  18.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission für die Studienrichtung gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 11:00 bis 12:00 Uhr
Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12

Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher


  19.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Bauingenieurwesen für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitäts-assistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Bauingenieurwesen für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 11:00 bis 12:00 Uhr
Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12

Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher


  20.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 1993 des Institutes für Regionales Bauwesen (1530) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitäts-assistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 11:00 bis 12:00 Uhr
Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12

Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher


  21.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 1993 des Institutes für Hydraulische Strömungs-maschinen (3170) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 12:30 Uhr
Wahlort: Institut für Hydraulische Strömungsmaschinen, Kopernikusgasse 24/IV

Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher


  22.
Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG 1993 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 1993 des Institutes für Thermische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik (3530) für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 >>>Zurück 
 

Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein.

Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören.

Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 13:00 Uhr
Wahlort: Seminarraum MFEG200, Inffeldgasse 25/EG

Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher


  23.
Einladung zur Wahl der/s Vorsitzenden und der/s stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen >>>Zurück 
 


Wahltermin: Donnerstag, 21. November 2002, 10:00 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer des Dienststellenausschusses; Mandellstraße 15

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Universitätsdirektor: Auer


  24.
Promotion zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften, Wintersemester 2001/2002; Liste der KandidatInnen >>>Zurück 
 
Die Liste der KandidatInnen liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Universitätsdirektor: Auer


  25.
Mexiko-Schwerpunkt im Wintersemester 2002-2003 >>>Zurück 
 
Die interdisziplinäre Lateinamerika-Initiative der Geisteswissenschaftlichen Fakultät wurde am 5.12.2001 gegründet. An diesem Treffen nahmen VertreterInnen des Instituts für Geschichte (Renate Pieper), des Instituts für Sprachwissenschaft (Bernhard Hurch) sowie mehrere Mitglieder des Instituts für Romanistik teil (Erna Pfeiffer, Hugo Kubarth, Werner Helmich, Martin Hummel, Laura Martínez Velasco, Enrique Rodrigues Moura, Carla Wess). Ziel ist eine interdisziplinäre Schwerpunktsetzung im Bereich Lateinamerika, die nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehre neue Impulse setzt. Der Mexiko-Schwerpunkt im Wintersemester bildet den Startschuss für den Lateinamerika-Schwerpunkt, der nicht nur Forschung und Lehre in Graz, sondern auch die universitären Kontakte mit Mexiko dauerhaft stimulieren soll. Es finden deshalb im Wintersemester an verschiedenen Instituten eine Reihe von Lehrveranstaltungen statt, die Mexiko zum Gegenstand haben. Die Koordination übernimmt das Institut für Romanistik (Erna Pfeiffer / Martin Hummel). Den allgemeinen Rahmen bildet eine interdisziplinäre Veranstaltungsreihe

Mexiko zwischen Vergangenheit und Zukunft

zu der auswärtige Expertinnen und Experten eingeladen worden sind. Die Veranstaltung wird im Romanistikstudium als Landeskunde angerechnet.
Termin: jeweils Donnerstag, 18 Uhr - Dauer: 90 Minuten - Ort: Institut für Romanistik Graz, Merangasse 70, 8010 Graz, 3. Stock, Hörsaal 33.3.082

Das Programm liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer


  26.
Personalnachrichten >>>Zurück 
 
Dipl.-Ing. Dr.techn. Otto KOUDELKA wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2002 zum Universitätsprofessor für "Nachrichtentechnik" am Institut für Nachrichtentechnik und Wellenausbreitung ernannt.

Der Rektor: Hödl


  27.
Stellenausschreibung >>>Zurück 
 
27.1. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte November 2002, am Institut für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik, Abt.: Elektrische Anlagen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Studium, Schwerpunkt Energietechnik.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Einschlägige Kenntnisse bzg. Elektrischer Energietechnik und Anlagentechnik; Erfahrung auf dem Gebiet der Analyse und Berechnung elektrischer Netze sowie Softwaretools (Neplan, Matlab).
Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002

Der Dekan: Rentmeister


Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2002, am Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung.
Aufnahmebedingungen: Doktorat in Telematik, Informatik, Mathematik, Neuroscience oder Physik oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an Lehre und Forschung im Bereich Neuroinformatik, Maschinelles Lernen, Theoretische Informatik, mit besonderer Berücksichtigung von Software zur Simulation biologischer Nervensysteme und Anwendungen in der Robotik; Mithilfe bei Pflichtlehrveranstaltungen über Theoretische Informatik und Computational Intelligence für die Studiengänge Telematik, Softwareentwicklung und Wissensmanagement, Technische Mathematik, sowie bei Lehrveranstaltungen in Wahlfachkatalogen für die drei genannten Studiengänge. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen!
Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002

1 Stelle eines/r Assistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte November 2002, am Institut für Festkörperphysik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Technische Physik; Doktorat oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Die Aufgaben des Bewerbers / der Bewerberin sollen sowohl die Mitwirkung an der Lehre am Institut für Festkörperphysik, sowie die selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten umfassen; für ersteres sind umfassende Kenntnisse über die physikalischen Eigenschaften kondensierter Materie sowie eine einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit wünschenswert; letztere soll für die Dauer der Nachbesetzung insbesondere die Betreuung der Forschungsaktivitäten des Institutes für Festkörperphysik im Rahmen des Spezialforschungsbereiches Elektroaktive Stoffe (SFB) und eine enge Zusammenarbeit mit den anderen am Institut an neuartigen Materialien arbeitenden Wissenschaftern umfassen; Dies setzt ein fundiertes Wissen über organische Halbleitermaterialien voraus; um die dabei auftretenden Problemstellungen beurteilen und lösen zu können, sollte der Bewerber / die Bewerberin Expertise in der Herstellung organischer optoelektronischer Bauelemente sowie in diversen Techniken der optischen Spektroskopie an organischen Materialien vorweisen können; Wünschenswert wäre auch Erfahrung bei der quantenmechanischen Modellierung organischer Halbleitermaterialien, da gerade dieser Aspekt durch die Dienstfreistellung von Dr. Zojer an unserem Institut weniger gut abgedeckt wird.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002

2 Stellen eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2002, am Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung.
Aufnahmebedingungen: Ausgezeichneter Studienabschluss in Telematik, Informatik, Mathematik, Neuroscience oder Physik.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an Forschung im Bereich Neuroinformatik, Maschinelles Lernen, Theoretische Informatik, mit besonderer Berücksichtigung von Software zur Simulation biologischer Nervensysteme und Anwendungen in der Robotik; Bereitschaft zur Mithilfe bei Pflichtlehrveranstaltungen über Theoretische Informatik und Computational Intelligence für die Studiengänge Telematik, Softwareentwicklung und Wissensmanagement, Technische Mathematik, sowie bei Lehrveranstaltungen zum Wahlfachkatalogen für die drei genannten Studiengänge. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen!
Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002

Der Dekan: Vogler


27.2 Ausschreibung freier Stellen für das nicht wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.


Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.



1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v3/3, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte Dezember 2002, am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Abgeschlossene Lehre als Mechaniker/in, Feinmechaniker/in oder in einem ähnlichen technischen Beruf; gute Fähigkeiten und weitreichende Kenntnisse in den Bereichen Metall-, Holz- und Kunststoffbearbeitung; Wartung und Betrieb von messtechnischen Laboraufbauten; Feinmechanische Erfahrung für optische Versuchsaufbauten; grundlegende Computerkenntnisse.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002
Kennzahl: 647/TN/535/02

1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v2/1, Ersatzkraft, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Dezember 2002, am Institut für Informationsverarbeitung und Computergestützte neue Medien, Arbeitsgruppe IICM.
Aufnahmebedingungen: Matura
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung in Büroorganisation und Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten; gute Deutsch- und Englischkenntnisse; EDV-Kenntnisse auf PC-Basis (MS-Office Produkte, Internet); Kontaktfreudigkeit; Teamfähigkeit und Eigeninitiative.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002
Kennzahl: 648/TN/506-1/02

Der Dekan: Vogler