Studienjahr 2002/2003 ausgegeben am 16. Oktober 2002 2. Stück |
14. |
|
|||
Der Gründungskonvent besteht aus 12 Mitgliedern, 7 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, 2 Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und 1 Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals. Die 2 Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind durch die gesetzliche Vertretung der Studierenden zu entsenden. Wahltermin: Donnerstag, 14. November 2002 Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechtes ist der 16. Oktober 2002 (Tag der Ausschreibung). Zu wählen sind: Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 22. Oktober 2002 bis 29. Oktober 2002 im Dienstzimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten sowie für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses auf. Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gem. § 120 Abs. 7 Z. 1 bis 3 UG 2002 zu enthalten. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter nach § 4 Abs. 1 Z. 2 Wahlordnung hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten. In die zugelassen Wahlvorschläge kann spätestens eine Woche vor dem Wahltag im Dienstzimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15 /I, Einsicht genommen werden. Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden. Der Rektor: Hödl
|
15. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur
Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und
-professoren in das Fakultätskollegium gemäß
§ 48 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für
den Rest der Funktionsperiode bis längstens Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessorinnnen und -professoren in das Fakultätskollegium sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Mittwoch, 13. November 2002, 10:30 - 11:00 Uhr Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Muhr
|
16. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessorinnnen und -professoren in die Studienkommisson sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Mittwoch, 13. November 2002, 10:30 - 11:00 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Muhr
|
17. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur gemäß § 41 UOG 1993 für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Studienkommission sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Mittwoch, 13. November 2002, 10:30 - 11:00 Uhr Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Muhr
|
18. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gemäß § 41 UOG 1993 der Fakultät für Architektur für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 11:00 bis 12:00 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
|
19. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder für die Personengruppe der Universitäts-assistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gemäß § 48 UOG 1993 der Fakultät für Bauingenieurwesen für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem der betreffenden Fakultät der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 11:00 bis 12:00 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
|
20. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitäts-assistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 11:00 bis 12:00 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
|
21. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Nachwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 12:30 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern nach zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
|
22. |
|
|||
Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 16. Oktober 2002, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 7. November 2002, 13:00 Uhr Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 22. bis 29. Oktober 2002 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
|
23. |
|
|||
Der Universitätsdirektor: Auer
|
24. |
|
|||
Die Liste der KandidatInnen liegt diesem Mitteilungsblatt
als Anlage bei.
Der Universitätsdirektor: Auer
|
25. |
|
|||
Die interdisziplinäre Lateinamerika-Initiative der
Geisteswissenschaftlichen Fakultät wurde am 5.12.2001 gegründet.
An diesem Treffen nahmen VertreterInnen des Instituts für Geschichte
(Renate Pieper), des Instituts für Sprachwissenschaft (Bernhard Hurch)
sowie mehrere Mitglieder des Instituts für Romanistik teil (Erna
Pfeiffer, Hugo Kubarth, Werner Helmich, Martin Hummel, Laura Martínez
Velasco, Enrique Rodrigues Moura, Carla Wess). Ziel ist eine interdisziplinäre
Schwerpunktsetzung im Bereich Lateinamerika, die nicht nur in der Forschung,
sondern auch in der Lehre neue Impulse setzt. Der Mexiko-Schwerpunkt im
Wintersemester bildet den Startschuss für den Lateinamerika-Schwerpunkt,
der nicht nur Forschung und Lehre in Graz, sondern auch die universitären
Kontakte mit Mexiko dauerhaft stimulieren soll. Es finden deshalb im Wintersemester
an verschiedenen Instituten eine Reihe von Lehrveranstaltungen statt,
die Mexiko zum Gegenstand haben. Die Koordination übernimmt das Institut
für Romanistik (Erna Pfeiffer / Martin Hummel). Den allgemeinen Rahmen
bildet eine interdisziplinäre Veranstaltungsreihe
Mexiko zwischen Vergangenheit und Zukunft
zu der auswärtige Expertinnen und Experten eingeladen worden sind. Die Veranstaltung wird im Romanistikstudium als Landeskunde angerechnet. Termin: jeweils Donnerstag, 18 Uhr - Dauer: 90 Minuten - Ort: Institut für Romanistik Graz, Merangasse 70, 8010 Graz, 3. Stock, Hörsaal 33.3.082 Das Programm liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf. Der Universitätsdirektor: Auer
|
26. |
|
|||
Dipl.-Ing. Dr.techn. Otto KOUDELKA wurde mit Wirksamkeit
vom 1. Oktober 2002 zum Universitätsprofessor für "Nachrichtentechnik"
am Institut für Nachrichtentechnik und Wellenausbreitung ernannt.
Der Rektor: Hödl
|
27. |
|
||
27.1. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche
Personal
Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte November 2002, am Institut für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik, Abt.: Elektrische Anlagen. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Studium, Schwerpunkt Energietechnik. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Einschlägige Kenntnisse bzg. Elektrischer Energietechnik und Anlagentechnik; Erfahrung auf dem Gebiet der Analyse und Berechnung elektrischer Netze sowie Softwaretools (Neplan, Matlab). Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002 Der Dekan: Rentmeister Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2002, am Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung. Aufnahmebedingungen: Doktorat in Telematik, Informatik, Mathematik, Neuroscience oder Physik oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an Lehre und Forschung im Bereich Neuroinformatik, Maschinelles Lernen, Theoretische Informatik, mit besonderer Berücksichtigung von Software zur Simulation biologischer Nervensysteme und Anwendungen in der Robotik; Mithilfe bei Pflichtlehrveranstaltungen über Theoretische Informatik und Computational Intelligence für die Studiengänge Telematik, Softwareentwicklung und Wissensmanagement, Technische Mathematik, sowie bei Lehrveranstaltungen in Wahlfachkatalogen für die drei genannten Studiengänge. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen! Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002 1 Stelle eines/r Assistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte November 2002, am Institut für Festkörperphysik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Technische Physik; Doktorat oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Die Aufgaben des Bewerbers / der Bewerberin sollen sowohl die Mitwirkung an der Lehre am Institut für Festkörperphysik, sowie die selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten umfassen; für ersteres sind umfassende Kenntnisse über die physikalischen Eigenschaften kondensierter Materie sowie eine einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit wünschenswert; letztere soll für die Dauer der Nachbesetzung insbesondere die Betreuung der Forschungsaktivitäten des Institutes für Festkörperphysik im Rahmen des Spezialforschungsbereiches Elektroaktive Stoffe (SFB) und eine enge Zusammenarbeit mit den anderen am Institut an neuartigen Materialien arbeitenden Wissenschaftern umfassen; Dies setzt ein fundiertes Wissen über organische Halbleitermaterialien voraus; um die dabei auftretenden Problemstellungen beurteilen und lösen zu können, sollte der Bewerber / die Bewerberin Expertise in der Herstellung organischer optoelektronischer Bauelemente sowie in diversen Techniken der optischen Spektroskopie an organischen Materialien vorweisen können; Wünschenswert wäre auch Erfahrung bei der quantenmechanischen Modellierung organischer Halbleitermaterialien, da gerade dieser Aspekt durch die Dienstfreistellung von Dr. Zojer an unserem Institut weniger gut abgedeckt wird. Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002 2 Stellen eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2002, am Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung. Aufnahmebedingungen: Ausgezeichneter Studienabschluss in Telematik, Informatik, Mathematik, Neuroscience oder Physik. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an Forschung im Bereich Neuroinformatik, Maschinelles Lernen, Theoretische Informatik, mit besonderer Berücksichtigung von Software zur Simulation biologischer Nervensysteme und Anwendungen in der Robotik; Bereitschaft zur Mithilfe bei Pflichtlehrveranstaltungen über Theoretische Informatik und Computational Intelligence für die Studiengänge Telematik, Softwareentwicklung und Wissensmanagement, Technische Mathematik, sowie bei Lehrveranstaltungen zum Wahlfachkatalogen für die drei genannten Studiengänge. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen! Ende der Bewerbungsfrist: 6. November 2002 Der Dekan: Vogler 27.2 Ausschreibung freier Stellen für das nicht wissenschaftliche Personal Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.
Der Dekan: Vogler
|