Studienjahr 2002/2003 ausgegeben am 2. Jänner 2003 7. Stück |
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Wahltermin: Dienstag, 28. Jänner 2003, 08:00 Uhr s.t. Wahlort: Besprechungszimmer Raumnummer IDEG096, Parterre, Inffeldgasse 16c, 8010 Graz
Der Einberufer der Institutskonferenz und Vorsitzende des Senates:
Kautsch
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Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung. Der Einberufer der Institutskonferenz und Vorsitzende des Senates:
Kautsch
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Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 2. Jänner 2003, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 23. Jänner 2003, 10:30 Uhr Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
In das Wählerverzeichnis kann vom 9. bis 16. Jänner 2003 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
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Gemäß § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gemäß § 45 UOG 93 des oben genannten Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz sind alle Personen, die am Stichtag, das ist der 2. Jänner 2003, in einem dem betreffenden Institut der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und der betreffenden Personengruppe angehören. Wahltermin: Donnerstag, 23. Jänner 2003, 10:45 Uhr Es sind zwei Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 9. bis 16. Jänner 2003 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: De Jaegher
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Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 2. Jänner 2003 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und dem oben angeführten Institut zugeordnet sind. Wahltermin: Donnerstag, 23. Jänner 2003, 10:30 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 9. bis 16. Jänner 2003 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass
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Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003 ein. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 2. Jänner 2003 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und dem oben angeführten Institut zugeordnet sind. Wahltermin: Donnerstag, 23. Jänner 2003, 10:45 Uhr Es sind ein Mitglied und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen. Wahlvorschläge können von allen Angehörigen der Technischen Universität Graz bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, schriftlich eingebracht werden und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. In das Wählerverzeichnis kann vom 9. bis 16. Jänner 2003 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden. Die Wahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode bis längstens 31. Dezember 2003.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass
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Wahltermin: Mittwoch, 26. Februar 2003, 16.00 Uhr Wahlort: Institut für Städtebau, Umweltgestaltung, 2. Stock Der Vorsitzende der Studienkommission: Tschom |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat mit GZ 52.305/120-VII/6/2002 vom 11. Dezember 2002 den Entwurf
einer Verordnung über den Lehrgang "Wirtschaftsinformatik",
Verordnung über die Bezeichnung "Lehrgang universitären
Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische
Wirtschaftsinformatikerin" und "Akademischer Wirtschaftsinformatiker",
mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Februar 2003,
übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien-
und Prüfungsabteilung (GZ 1437/1/2002-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
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86.1. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche
Personal
Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Professoren/innen, Assistenten/innen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Fakultät für Architektur
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Lutz Sparowitz, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Assistenten/in, auf die Dauer von 6 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. April 2003, am Institut für Tragwerkslehre. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architektur- oder Bauingenieurstudium mit Doktorat oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung; fundierte Kenntnisse im statisch-konstruktiven Bereich; Interesse am Tragwerksentwurf in der Architektur und Bereitschaft sich darin zu vertiefen. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung im Bereich der Lehre, Freude und Engagement im Umgang mit Studierenden sowie in der Repräsentation und Verwaltung des Institutes; Beteiligung an der Institutsforschung sowie vertiefte EDV-Kenntnisse. Ende der Bewerbungsfrist: 5. Februar 2003 Der Dekan: Sparowitz Fakultät für Maschinenbau
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten. 2 Stellen eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), je vollbeschäftigt, ehestmöglich, am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik/Arbeitsbereich Fahrzeugtechnik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Richtungen Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau oder Mechatronik. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute Kenntnisse in Mechanik, Regelungstechnik und IT; Vorkenntnisse über CAx-Tools; organisatorische und didaktische Fähigkeiten für die Mirarbeit in Lehre und bei wissenschaftlichen Veranstaltungen. Ende der Bewerbungsfrist: 23. Jänner 2003 Der Dekan: Bauer
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (in Ausbildung), vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 3. Februar 2003, am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Technischen Chemie. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erwünscht sind vertiefte Kenntnisse der Photochemie und deren experimentellen Methoden, insbesondere der Laserspektroskopie sowie zeitaufgelöste Methoden zur Bestimmung der Kinetik von photoinduzierten Elektronentransferreaktionen; EDV und ausgezeichnete Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Ende der Bewerbungsfrist: 28. Jänner 2003 Der Dekan: Vogler 86.2 Ausschreibung freier Stellen für das nicht wissenschaftliche Personal Allgemeine Voraussetzungen: 1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten) 2. Unbescholtenheit 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali- fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen: Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v4/1, befristet auf 1 Jahr, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab Jänner 2003, an der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Graz. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe; Einsatzbereich: Poststelle. Gewünschte Zusatzqualifikationen: EDV-Grundkenntnisse; Eignung zu manuellen Tätigkeiten; verantwortungsbewusst, teamfähig, gewissenhaft und verlässlich. Ende der Bewerbungsfrist: 23. Jänner 2003 Kennzahl: 660/UB/710/03 Der Rektor: Hödl Fakultät für Maschinenbau
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/r Vertragsbediensteten v4/2, halbbeschäftigt, ehestmöglich, am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik/Arbeitsbereich Fahrzeugtechnik. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Handelsschule oder gleichwertige Ausbildung; Sektretariatsführung; sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse; Computerkenntnisse; Fähigkeiten in Organisation von Veranstaltungen. Ende der Bewerbungsfrist: 23. Jänner 2003 Kennzahl: 659/M/313/03 Der Dekan: Bauer
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