Der Senat hat in seiner Sitzung am 2.2.2004 seine Geschäftsordnung sowie nachstehende Satzungsteile beschlossen: - Geschäftsordnung des Senates Satzungsteil - Wahlordnungen (nach § 19 Abs. 2 Z. 1 UG 2002): - Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats - Wahlordnung für den Senat und für die vom Senat einzurichtenden Kollegialorgane - Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Rektorats Satzungsteil - Ehrungen (nach § 19 Abs. 2 Z. 8 UG 2002): - Richtlinien für Akademische Ehrungen Satzungsteil - Absolventinnen und Absolventen (nach § 19 Abs. 2 Z. 9 UG 2002): - Art und Ausmaß der Einbindung der Absolventinnen und Absolventen der Universität Des weiteren hat der Senat in seiner Sitzung am 2.2.2004 die Einteilung des Studienjahres 2004/2005 festgelegt: - Einteilung des Studienjahres Der Vorsitzende des Senates: Muhr