Studienjahr 2003/2004  ausgegeben am 07.April 2004  13. Stück

  120. Vollmachten und Richtlinien Handbuch nach Universitätsgesetz 2002 der Technischen Universität Graz
   
  121. Regelung über Kostenersätze bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages (IDB) an der TU Graz - April 2004
   
  122. Richtlinien und Vollmachten für Dekane
   
  123. Richtlinien und Vollmachten für Studiendekane
   
  124. Allgemeine Richtlinien des Rektorates für Institutsleiterinnen und Institutsleiter
   
  125. LeiterInnen und StellvertreterInnen der Serviceeinrichtungen
   
  126. Namensänderungen zu den Fakultäten und Instituten
   
  127. Stipendienvergaben 2003/2004
   
  128. Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Integrative Wirtschaftstrainerin und Erwachsenenbildnerin", "Akademischer Integrativer Wirtschaftstrainer und Erwachsenenbildner" am Institut für Kommunikations- und Konfliktpädagogik und Coaching
   
  129. Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik" und "Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Arts (Woman´s Studies & Feminist Research)", abgekürzt "MA" an der Volkshochschule Ottakring, Wien
   
  130. Forschungspreise des Landes Steiermark 2004, Abgabetermin
   
  131. Rotary Club Graz-Schloßberg - Förderungs-Stipendium; Ausschreibung
   
  132. Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz
   
  133. Auswahlverfahren des Europäischen Amts für Personalauswahl, Aussschreibung
   
  134. Stellenausschreibung: Präsident des Asian Institute of Technology (Tahiland)



  120.
Vollmachten und Richtlinien Handbuch nach Universitätsgesetz 2002 der Technischen Universität Graz >>>Zurück 
 
Das Vollmachten- und Richtlinien-Handbuch nach UG 2002 der Technischen Universität Graz ist hier abzurufen (Word-Dokument).


  121.
Regelung über Kostenersätze bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages (IDB) an der TU Graz - April 2004 >>>Zurück 
 
Regelung über Kostenersätze bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages (IDB) an der TU Graz - April 2004





  122.
Richtlinien und Vollmachten für Dekane >>>Zurück 
 
Aufgaben des Dekans
Kooperative Führung (nach Innen) und Repräsentation der Fakultät (nach Außen)
Zielvereinbarungen:
   mit den Instituten
   mit dem Rektorat (Fakultät/Institute)

Ressourcensteuerung (auf Basis Zielvereinbarung)
   Budgets der Fakultät (Institute + Dekanat)
   Personal der Fakultät/Institute + Dekanat

Strategische Ausrichtung
   Einbindung in TUG- Strategie (Lehre, Forschung, Entwicklung/Organisation)
   Erarbeitung der Fakultätsstrategie
   Koordinierung der Widmung und der administrativen Abwicklung des gesamten Berufungsprozesses über das Dekanat. Mitwirkung bei der Auswahl aus der Vorschlagsliste und den Berufungsverhandlungen.

Kompetenzen des Dekans
Der Dekan ist dem Rektor unterstellt und wird von diesem mit folgenden Kompetenzen zur Aufgabenerfüllung ausgestattet:
   Ressourcenzuteilung (Budget, Personalstellen) an die Institute
   Koordination der Zielvereinbarungen mit den einzelnen Instituten
   Abschluss der Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat
   Dienstvorgesetzter der Dekanatsleitung
   Koordination des Berufungsprozesses

Verantwortung des Dekans
   Budgeteinhaltung der Fakultät
   Strategieumsetzung auf Fakultätsebene
   Steuerung der Berufungsverfahren
   Abschluss von strategiekonformen Zielvereinbarungen mit dem Rektor für die Fakultät und die Institute

Zur Wahrung des 4-Augenprinzips bzw. zur Vermeidung von Befangenheitsmomenten gilt in Fällen, wo der Institutsleiter auch gleichzeitig Dekan ist, dass die Kompetenzen im Hinblick auf das Institut, das der Dekan leitet, von der jeweiligen Stellvertreterin bzw. dem jeweiligen Stellvertreter des Dekans wahrzunehmen sind. Dies gilt auch für die Unterzeichnung der dazugehörigen Schriftstücke.

Download - Dekane und Stellvertreter (Excel-Tabelle)



  123.
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Aufgaben des Studiendekans
   Mitwirkung bei der Erstellung des Entwurfs des Curriculums in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien der Lehre an der TU Graz (im Einvernehmen mit dem Senat)
   Erstellung der Liste der für das Curriculum notwendigen Lehrveranstaltung inkl. Festlegung der Gruppengröße (im Einvernehmen mit dem Senat)
   Erfassung der "Kosten" der Lehrveranstaltung in Abstimmung mit den Institutsvorständen, den Dekanen und bei gemeinsamer Nutzung der Lehrveranstaltung durch        mehrere Curricula mit den anderen Studiendekanen
   Erstellung des Budgets für das Curriculum und Abstimmung dieses mit dem Vizerektor für Lehre und Studien und den jeweiligen Dekanen.
   Den Beschluss über das Budget fällt das Rektorat. Aufgrund dieses bekommen die Fakultäten und Institute ihr Lehrbudget zugeteilt
   Beauftragung der Lehrveranstaltungen auf Basis des genehmigten Budgets, in Abstimmung mit dem Institutsvorstand
   Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Lehrveranstaltungen
   Durchführung der Evaluierung (Qualitätssicherung)
   Einleitung und Kontrolle von Korrekturmaßnahmen (Qualitätssicherung)
   Beauftragung der externen Lehraufträge, Tutoren, Studienassistenten in Abstimmung mit dem Institutsvorstand
   Bestellung von Gastprofessoren erfolgt durch den Vizerektor für Lehre und Studien auf Antrag von Studiendekan, Dekan und Institutsvorstand
   Repräsentative Vertretung der Studienrichtung nach außen inkl. Marketing und Werbung

Kompetenzen des Studiendekans
Der Studiendekan ist dem Rektorat (Vizerektor für Lehre und Studien) berichtspflichtig und mit folgenden Kompetenzen zur Aufgabenerfüllung ausgestattet:
   Repräsentative Vertretung der Studienrichtung nach außen
   Beauftragung der Lehrveranstaltungen (in Abstimmung mit dem Institutsvorstand)
   Einleitung und Kontrolle von Korrekturmaßnahmen auf Basis der Evaluierungen
   Beauftragung von externen Lehrbeauftragten, Tutoren, Studienassistenten (in Abstimmung mit dem Institutsvorstand)
   Vorschlag für die Bestellung von Gastprofessoren gemeinsam mit den Institutsvorständen und Dekanen

Verantwortung des Studiendekans
   Gesamtverantwortlich für die Studienrichtung
   Einhaltung des Budgets für die Durchführung der Lehre
   Qualitätssicherung in der Lehre (Durchführung der Evaluierungsmaßnahmen und daraus notwendiger Korrekturen)
   Vorschlag (mit Senat) und Durchführung notwendiger Anpassungsmaßnahmen des Curriculums
   Repräsentative Vertretung der Studienrichtung nach außen einschließlich Marketing, Werbung, …

Zur Wahrung des 4-Augenprinzips bzw. zur Vermeidung von Befangenheitsmomenten gilt in Fällen, wo der Institutsleiter auch gleichzeitig Studiendekan ist, dass die Kompetenzen im Hinblick auf das Institut, das der Studiendekan leitet, von der jeweiligen Stellvertreterin bzw. dem jeweiligen Stellvertreter des Studiendekans wahrzunehmen sind. Dies gilt auch für die Unterzeichnung der dazugehörigen Schriftstücke.

Download - Studiendekane und Stellvertreter (Excel-Tabelle)



  124.
Allgemeine Richtlinien des Rektorates für Institutsleiterinnen und Institutsleiter >>>Zurück 
 
Mit der Bestellung zur Leiterin bzw. zum Leiter eines Institutes der TUG ist die Vollmacht zu den nachfolgend aufgelisteten Aufgaben namens der Technischen Universität Graz und zum Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte, sowie auch die Verfügungsmacht über die dem Institut zur Verfügung gestellten Geldmittel verbunden.

Die konkreten Rechte und Pflichten der Leiterin bzw. des Leiters sind insbesondere:
   Ordnungsgemäße Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung des Institutes;
   Organisatorische Leitung und Koordination der Lehr- und Forschungstätigkeit des Institutes sowie Mitwirkung bei Verwaltungs- und Evaluierungsmaßnahmen;
   Mitarbeiterführung, Wahrnehmung der Funktion der bzw. des Dienstvorgesetzten für das Institutspersonal sowie Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion im Sinne des      Arbeitnehmerschutzgesetzes(1) und Mitwirkung bei Personalangelegenheiten im Bereich des Institutes;
   Durchführung der Mitarbeiter/innengespräche und Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter/innen des Institutes;
   Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Rektorat über den Dekan;
   Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Personals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume nach Maßgabe der erfolgten Ziel- und        Leistungsvereinbarungen;
   die Berechtigung, einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Institutes eine Vollmacht zu erteilen, über Teile des Globalbudgets des Institutes (kleine Bevollmächtigung       bis € 20.000,-- p.a.) namens der TUG zu  verfügen.
   Die Verpflichtung, dem Rektorat zumindest eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuschlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen, allfällige Meldepflichten sowie Richtlinien des Rektorates sind zu beachten. Insbesondere gelten die Richtlinien bzw. Regelungen für die juristische und wirtschaftliche Prüfung (siehe Vollmachten und Richtlinien Handbuch 5.3.2. und 5.3.3.) auch über den Drittmittelbereich hinaus und somit auch für den Bereich der Verwaltung und Verfügung über die Mitteln im Rahmen des Globalbudgets!

Weiters ist dem Rektorat regelmäßig über die laufenden Geschäfte und die Drittmittelaktivitäten des Institutes zu berichten sowie auf Wunsch Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen zu gewähren.

Die Berechtigung zu den genannten Aufgaben gilt für die Dauer der Ausübung der Leitungsfunktion; sie kann jedoch jederzeit - insbesondere bei Missbrauch (wie z.B. bei Missachtung der Richtlinien des Rektorates) - schriftlich widerrufen werden.

Stellvertreterregelung

Für jedes Institut wird auf Vorschlag der Institutsleiterin oder des Institutsleiters zumindest eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Rektor bestellt. Gemäß § 28 UG 2002 ist die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter im Fall der Verhinderung der Leiterin bzw. des Leiters bevollmächtigt allen Aufgaben und Pflichten der Leiterin bzw. des Leiters nachzukommen (siehe auch Vollmachten und Richtlinien Handbuch 7.1.).

Die gesetzlichen Bestimmungen, allfällige Meldepflichten sowie Richtlinien des Rektorates sind zu beachten. Dem Rektorat und der Institutsleitung ist regelmäßig über die laufenden Geschäfte und Drittmittelaktivitäten zu berichten sowie auf Wunsch Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen zu gewähren.

Die Vollmacht gilt für die Dauer der Funktion; sie kann jedoch jederzeit vom Rektor schriftlich widerrufen werden.

Download - Institute mit LeiterInnen und StellvertreterInnen (Excel-Tabelle)


(1) Der Arbeitgeber ist gemäß dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Sofern der Arbeitgeber nicht selbst im notwendigem Umfang an der Arbeitstätte anwesend ist, muss er geeignete Personen beauftragen, die auf die Durchführung und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten haben.
Die Leiterin bzw. der Leiter eines Institutes ist daher im Rahmen ihrer/seiner Bestellung verpflichtet, im Bereich des Institutes für die Einhaltung der Arbeitssicherheit im Sinne des ASchG zu sorgen und hat insbesondere im Laborbereich eine Gefahrenermittlung und -beurteilung vorzunehmen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu treffen. Dazu zählt unter anderem die Aufklärung der Mitarbeiter/innen und Student/innen über die Gefahren im Laborbereich und die Festlegung einer verbindlichen Laborordnung, welche im Labor aufzuhängen und sämtlichen im Labor tätigen Personen zur Kenntnis zu bringen ist.
Darüber hinaus hat die Leiterin bzw. der Leiter eines Institutes die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bzw. der §§ 110 und 111 UG 2002 über die Sonderregelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe für das wissenschaftliche und allgemeine Universitätspersonal am Institut zu gewährleisten.



  125.
LeiterInnen und StellvertreterInnen der Serviceeinrichtungen >>>Zurück 
 
Die Namen der LeiterInnen und StellvertreterInnen der Serviceeinrichtungen sind hier abzurufen (Excel-Tabelle).


  126.
Namensänderungen zu den Fakultäten und Instituten >>>Zurück 
 
Folgende Namensänderungen wurden vom Universitätsrat in der Sitzung vom 05. März 2004 bestätigt:

A)   Fakultäten (Namensänderung):
      Informatik / Informatics             NEU: Informatik / Computer Science


B) Institute (Namensänderungen / offene Berufungen):

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften
      Inst. f. Technische Geologie und Angewandte Mineralogie
          NEU:                 Inst. f. Angewandte Geowissenschaften

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften
      Inst. f. Mechanik und Getriebelehre
          NEU:                 Inst. f. Mechanik

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
      Inst. f. Krankenhaustechnik
          NEU:                 Institut für Krankenhaustechnik mit Prüfstelle für Medizinprodukte

Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie
      Inst. f. Bioprozesstechnik
          NEU:                 Institut für Biotechnologie und Bioprozesstechnik




  127.
Stipendienvergaben 2003/2004 >>>Zurück 
 
APART (Austrian Programme for Advanced Research and Technology)
Stipendiendauer: 36 Monate

DOC (Doktorandenprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften )
Stipendiendauer: 9 - 36 Monate

DOC-FFORTE (Frauen in Forschung und Technologie)
Stipendiendauer: 9 - 24 Monate


DI Jürgen Hartler, Dissertationsthema: "Identification of Serum Protein Fingerprints in Breast and Ovarian Cancers", Dissertationsbetreuer: Prof. DI Dr. Zlatko Trajanoski, Institut für Elektro- und Biomedizinische Technik

Mag. Manuela Hirschmugl, Dissertationsthema: "New Methods for the Assessment of Forest Parameters from Very High Resolution Remote Sensing Data in Alpine and Scandinavian Forests", Dissertationsbetreuer: Prof. Dr. Mathias Schardt, Institut für Geodäsie (DOC-FFORTE)

DI Harald Klammler, Dissertationsthema: "Contributions to the Enhancement of the Flux Meter Method for Measuring Groundwater and Contaminant Fluxes", Dissertationsbetreuer: Prof. Dr. Johann Goldbrunner, Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft

DI Bernhard Mlecnik, Dissertationsthema: "Immunogenomics of Adipocyte Progenitor Cells", Dissertationsbetreuer: Prof. DI Dr. Zlatko Trajanoski, Institut für Elektro- und Biomedizinische Technik

Der Rektor: Sünkel



  128.
Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Integrative Wirtschaftstrainerin und Erwachsenenbildnerin", "Akademischer Integrativer Wirtschaftstrainer und Erwachsenenbildner" am Institut für Kommunikations- und Konfliktpädagogik und Coaching >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/379-VII/6/2003 vom 24. März 2004 den Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Integrative Wirtschaftstrainerin und Erwachsenenbildnerin", "Akademischer Integrativer Wirtschaftstrainer und Erwachsenenbildner" am Institut für Kommunikations- und Konfliktpädagogik und Coaching, mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 23. April 2004, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Abteilung Studienservice (GZ 44/2/2004-S) zur Einsichtnahme auf.



  129.
Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik" und "Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Arts (Woman´s Studies & Feminist Research)", abgekürzt "MA" an der Volkshochschule Ottakring, Wien >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/132-VII/6/2003 vom 1. April 2004 den Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik" und "Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Arts (Woman´s Studies & Feminist Research)", abgekürzt "MA" an der Volkshochschule Ottakring, Wien, mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 17. Mai 2004, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Abteilung Studienservice (GZ 323/1/2004-S) zur Einsichtnahme auf.



  130.
Forschungspreise des Landes Steiermark 2004, Abgabetermin >>>Zurück 
 
Bezugnehmend auf die o.a. Ausschreibung im Mitteilungsblatt Stück Nr. 11 vom 3. März 2004 wird auf den offiziellen Abgabetermin am 23. April 2004 aufmerksam gemacht.
Die Grazer Zeitung mit dem vollständigen Ausschreibungstext liegt in der Redaktion des Mitteilungsblattes, zur Einsichtnahme auf.



  131.
Rotary Club Graz-Schloßberg - Förderungs-Stipendium; Ausschreibung >>>Zurück 
 
Der Rotary Club Graz-Schloßberg vergibt einmal jährlich aus seinem Jubiläumsfonds ein Förderungs-Stipendium von Euro 2.000,00 für Begabte, die in der Berufsausbildung stehen. Gefördert werden besondere Projekte (z.B. Ausbildungsaufenthalte im Ausland, Teilnahme an Lehrgängen oder Tagungen, Anschaffung von Literatur oder Arbeitsgeräten,u.ä.). Das Stipendium für 2004 wird frühestens im September 2004 vergeben. Über die Zuerkennung entscheidet ein fünfköpfiger Vergabe-Ausschuss.

Bedingungen:
   Höchstalter ist in der Regel 30 Jahre;
   Bewerber/innen müssen eine Beziehung zur Steiermark nachweisen (z.B. Herkunft, Wohnsitz, Ausbildung);
   Die Bewerbung ist schriftlich einzureichen (kurzer Lebenslauf, Ausbildungsstadium, Begründung der Bewerbung);
   Der Bewerbung ist eine schriftliche Befürwortung in einem verschlossenen Umschlag beizulegen;
   Bewerber/innen werden eingeladen, sich und das Projekt dem Vergabe-Ausschuss vorzustellen.
   Nach Abschluß des geförderten Vorhabens wird ein mündlicher oder schriftlicher Bericht erwartet.

Die Bewerbungen mit den geforderten Unterlagen sind bis spätestens 1. Juli 2004 einzureichen beim: Rotary Club Graz Schloßberg, 8043 Graz, Anton Wildgans-Weg 4

Der Universitätsdirektor: Auer



  132.
Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz >>>Zurück 
 
132.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Unbescholtenheit
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:


Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Reinhard Haberfellner, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin für 6 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Juni 2004, am Institut für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik.
Aufnahmebedingungen: Der/Die Bewerber/in soll eine gute und fundierte ingenieurwissenschaftliche bzw. naturwissenschaftliche Ausbildung besitzen, möglichst mit guten Kenntnissen in den Gebieten chemisch reagierende Strömung, Verbrennung, Turbomaschinen, Meßtechnik und numerische Simulation. Eine mindestens einjährige Tätigkeit nach der Promotion oder eine bisherige Tätigkeit an einem Institut außerhalb Österreichs werden vorausgesetzt.
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrungen im Aufbau von großen Versuchsanlagen sind vorteilhaft. Der Aufgabenbereich dieser Stelle umfaßt den Aufbau und die Betreuung dieser Versuchsanlage, die Zusammenarbeit mit der Industrie einschließlich der Definition und Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben, die numerische Analyse gewonnener Meßergebnisse sowie die Weitergabe des Wissens in geeigneten Lehrveranstaltungen. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Verbrennungsuntersuchung mit optischen Systemen und der Schadstoffreduktion in Turbomaschinen. Daneben bilden insbesondere maschinendynamische Effekte, die aus Brennkammerschwingungen resultieren, einen weiteren Schwerpunkt.
Ende der Bewerbungsfrist: 16. Mai 2004

Der Dekan: Haberfellner



Fakultät für Technische Mathematik und Technische Physik

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Technische Mathematik und Technische Physik, O.Univ.-Prof.Dr. Robert Tichy, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

Wiederholung der Ausschreibung:
1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin auf die Dauer von 4 Jahren, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Juni 2004, am Institut für Theoretische Physik - Computational Physics.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Technischen Physik und mindestens eine einjährige Berufserfahrung.
Gewünschte Qualifikationen: Ausgewiesene Erfahrung auf dem Gebiet der numerischen Behandlung von stark korrelierten Vielteilchensystemen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004

Der Dekan: Tichy



Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie, OUniv.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn Franz Stelzer, Stremayrgasse 16/I, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, ab sofort bis auf weiteres, aber längstens bis 10. März 2005, am Institut für Organische Chemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplomstudium der Chemie.
Gewünschte Qualifikationen: Der Bewerberin/dem Bewerber soll die vertretungsweise Betreuung des Forschungsbereichs Biohydroxilierung am Institut obliegen. Eine einschlägige Vorbildung und Erfahrung ist daher angestrebt.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004

Der Dekan: Stelzer





132.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. EU-Staatsangehörigkeit
2. Unbescholtenheit
3. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
4. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:


Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Rektor, Personalabteilung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten für den Bereich Patentwesen im Rahmen des Programmes Unilnvent. Zu den Aufgaben gehört der Aufbau einer Infrastruktur zur Koordinierung und Unterstützung der Universitätsleitung, der Institute und der ForscherInnen bei allen Aktivitäten auf dem Gebiet IPR (Intellectual Property Rights). Voraussichtlich ab Juni 2004 zu besetzen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes technisches Hochschulstudium.
Gewünschte Qualifikationen: Fundierte langjährige Erfahrung mit dem Patentwesen (Patentierung, Lizenzierung, Verwertung, Ausgründungen und Industriekooperation). Ausgewiesene Sprachkenntnisse, Organisationserfahrung, hohe soziale Kompetenz.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004
Kennzahl: 10/R/93050/04

1 Stelle eines Lehrlings (Chemielabortechniker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Juni 2004, am Institut für Genomik und Bioinformatik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe.
Gewünschte Qualifikationen: Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern im Allgemeinen und Chemie im Speziellen. Interesse an praktischer Laborarbeit.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004
Kennzahl: 8/P/96010/444/04

1 Stelle eines Lehrlings (Informatiker/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Juni 2004, am Institut für Genomik und Bioinformatik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe.
Gewünschte Qualifikationen: Interesse an EDV im Allgemeinen und Pragrammierung im Speziellen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004
Kennzahl:9/P/96010/444/04

Der Rektor: Sünkel



  133.
Auswahlverfahren des Europäischen Amts für Personalauswahl, Aussschreibung >>>Zurück 
 
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten (A7/A6) für Inspektions- und Forschungsaufgaben im Bereich der Informatik. In die Reserveliste können 200 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden.

Anforderungsprofil:
  - abgeschlossenes Hochschulstudium;
  - Berufserfahrung von mindestens drei Jahren;
  - gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache.

Darüberhinaus werden 340 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber als Verwaltungsinspektoren für Inspektions- und Forschungsaufgaben im Bereich der Informatik (B5/B4) in die Reserveliste aufgenommen.
Anforderungsprofil:
  - Matura sowie eine mindestens zweijährige Zusatzausbildung im Bereich der Informatik;
  - Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren;
  - gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache.

Informationen über die Details dieser Ausschreibung sind zu finden im Amtsblatt der Europäischen Union(/2004/C 66 A/01 und 2004/C 66 A/02), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bka.gv.at/oeffdienst oder direkt unter dem Link http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2004/ca06620040316de.html abrufbar.
Anmeldeschluss der Online-Anmeldung ist der 19. April 2004 - 12.00 Uhr mittags.



  134.
Stellenausschreibung: Präsident des Asian Institute of Technology (Tahiland) >>>Zurück 
 
Die Stellenausschreibung liegt in der Redaktion des Mitteilungsblattes zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer