Studienjahr 2004/2005  ausgegeben am 2. Februar 2005 11. Stück

  73. Wechsel der Funktion Studiendekan und Stellvertretender Studiendekan für die Studienrichtung Telematik
   
  74. Bestellung und Bevollmächtigung des stellvertretenden Institutsleiters für das Institut für Mechanik
   
  75. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)
   
  76. Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Mediatorin" und "Akademischer Mediator" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Arts (Mediation) für den von der Arge Bildungsmanagement, Wien, durchgeführten Ausbildungslehrgang "Mediation und Konfliktregelung" und für den Masterlehrgang "Mediation und Konfliktregelung"
   
  77. Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Bildungsmanagerin" und "Akademischer Bildungsmanager" für den vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang durchgeführten Lehrgang "Bildungsmanagement"
   
  78. Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Bildungs- und Berufsberaterin", "Akademischer Bildungs- und Berufsberater", "Akademische Supervisorin und Coach" und "Akademischer Supervisor und Coach" für die vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang durchgeführten Lehrgänge "Bildungs- und Berufsberatung" und "Ausbildung zur Supervisorin" und zum "Supervisor sowie für Coaching"
   
  79. Forschungspreise des Landes Steiermark 2005; Ausschreibung
   
  80. Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz
   
  81. Stellenausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien
   
  82. Stellenausschreibung des Amtes der Stadt Bludenz, Abteilung Stadtbauamt





  73. 
Wechsel der Funktion Studiendekan und Stellvertretender Studiendekan für die Studienrichtung Telematik >>>Zurück 
 
Aufgrund der Vereinbarung (veröffentlicht im Mitteilungsblatt - Studienjahr 2003/04, Stk. 9/Top 82) bei der Bestellung von O.Univ.-Prof. Dr. Franz Leberl zum Studiendekan übernimmt nun

Ao.Univ.-Prof. Dr. Eugen Brenner

die Funktion des Studiendekanes.



  74. 
Bestellung und Bevollmächtigung des stellvertretenden Institutsleiters für das Institut für Mechanik >>>Zurück 
 
Aufgrund des Vorschlages des Institutsleiters Prof. Sextro wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Reinhard Braunstingl

zum stellvertretenden Institutsleiters für das Institut für Mechanik, mit Wirkung 1. Februar 2005, bestellt.

Der Rektor: Sünkel



  75.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) >>>Zurück 
 
Am Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme wurde

Dipl.-Ing. Dr. Andreas Wieser

zum Projektleiter für das Projekt "Sputnik - Reliable Positioning Using High-Sensitivity GPS" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Brunner



  76.
Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Mediatorin" und "Akademischer Mediator" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Arts (Mediation) für den von der Arge Bildungsmanagement, Wien, durchgeführten Ausbildungslehrgang "Mediation und Konfliktregelung" und für den Masterlehrgang "Mediation und Konfliktregelung" >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/210-VII/6/2004 vom 8. Jänner 2005 den Entwurf ener Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Mediatorin" und "Akademischer Mediator" sowie über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Arts (Mediation) für den von der Arge Bildungsmanagement, Wien, durchgeführten Ausbildungslehrgang "Mediation und Konfliktregelung" und für den Masterlehrgang "Mediation und Konfliktregelung", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Februar 2005, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Abteilung Studienservice (GZ 32/1/2005-S) zur Einsichtnahme auf.



  77.
Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Bildungsmanagerin" und "Akademischer Bildungsmanager" für den vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang durchgeführten Lehrgang "Bildungsmanagement" >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/54-VII/6/2004 vom 8. Jänner 2005 den Entwurf ener Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Bildungsmanagerin" und "Akademischer Bildungsmanager" für den vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang durchgeführten Lehrgang "Bildungsmanagement", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Februar 2005, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Abteilung Studienservice (GZ 31/1/2005-S) zur Einsichtnahme auf.



  78.
Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Bildungs- und Berufsberaterin", "Akademischer Bildungs- und Berufsberater", "Akademische Supervisorin und Coach" und "Akademischer Supervisor und Coach" für die vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang durchgeführten Lehrgänge "Bildungs- und Berufsberatung" und "Ausbildung zur Supervisorin" und zum "Supervisor sowie für Coaching" >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/372-VII/6/2003 vom 8. Jänner 2005 den Entwurf ener Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Bildungs- und Berufsberaterin", "Akademischer Bildungs- und Berufsberater", "Akademische Supervisorin und Coach" und "Akademischer Supervisor und Coach" für die vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang durchgeführten Lehrgänge "Bildungs- und Berufsberatung" und "Ausbildung zur Supervisorin" und zum "Supervisor sowie für Coaching", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Februar 2005, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Abteilung Studienservice (GZ 29/1/2005-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Vizerektor für Lehre und Studien: Cerjak


  79.
Forschungspreise des Landes Steiermark 2005; Ausschreibung >>>Zurück 
 

Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2005


Um hervorrangende Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und darüber hinaus junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der "Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.

Der Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Forschungspreis ist als Hauptpreis für einen anerkannten Wissenschaftler und als Förderungspreis für einen jüngeren Wissenschaftler (bis 35 Lebensjahre) zu verleihen. Der Hauptpreis und der Förderungspreis können nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Hauptpreises bzw. Förderungspreises abzusehen.

Der Hauptpreis und der Förderungspreis sind mit je Euro 10.900,-- dotiert.

Bewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- auszuzeichnende Arbeit
- veröffentlichungsfähige populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
- institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit
-Publikationsliste
- Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Meldezette (Kopie)

Einsendeschluss: 14. April 2005
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, Trauttmansdorffgasse 2, 8011 Graz

Die Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingerichten Arbeiten bieten.




Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2005


Um hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und darüber hinaus junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der "Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Abstand zu nehmen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit Euro 10.900,-- dotiert.

Bewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- auszuzeichnende Arbeit
- veröffentlichungsfähige populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
- institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit
-Publikationsliste bzw. Werkliste
- Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Meldezette (Kopie)

Einsendeschluss: 14. April 2005
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, Trauttmansdorffgasse 2, 8011 Graz


Die Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingerichten Arbeiten bieten.

Nähere Informationen über beide Ausschreibungen liegen in der Abteilung Zentrale Services zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer



  80.
Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz >>>Zurück 
 
80.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Unbescholtenheit
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:



Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, VProf. dipl.Arch. ETH Urs Leonhard Hirschberg, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin für 6 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. April 2005, am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium im Fach Kulturwissenschaften sowie Lehrerfahrung und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung.
Gewünschte Qualifikationen: Fachlicher Schwerpunkt in der Theorie und Geschichte des Raumes, Erfahrungen in interdisziplinärer Forschung, kunst- und medientheoretische Kenntnisse sowie ein vertieftes Interesse an Stadttheorie und -geschichte.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. Februar 2005

Der Dekan: Hirschberg



Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. DDipl.-Ing. Dr.techn. Harald Kainz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. März 2005, am Institut für Baustatik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplomstudium Bauingenierwesen.
Gewünschte Qualifikationen: Vertiefung im konstruktiven Ingenieurbau; sehr gute Baustatik-, EDV- und Programmierkenntnisse; gute Kenntnisse in numerischen Methoden (Methode der Finiten Elemente/Randelemente).
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005

Der Dekan: Kainz



Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.sc.techn. Reinhard Haberfellner, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. April 2005, am Institut für Mechanik.
Aufnahmebedingungen: Absolvierung eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums.
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Mechanik und/oder Mechatronik.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005

Der Dekan: Haberfellner



Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn Franz Stelzer, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. März 2005, am Institut für Thermische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Verfahrenstechnik oder Chemieingenieurwesen.
Gewünschte Qualifikationen: Besondere Kenntnisse im Bereich der Thermischen Trenntechniken, im speziellen der Absorption mit und ohne chem. Reaktion. Großes Interesse an der Mitarbeit in Lehre und Forschung im Bereich der thermischen Grundoperationen.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005

Der Dekan: Stelzer




80.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. EU-Staatsangehörigkeit
2. Unbescholtenheit
3. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
4. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:


Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Rektor, Personalabteilung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. April 2005, in der Abteilung für Rechnungswesen und Finanzen.
Aufnahmebedingungen: Matura bzw. WIFI Buchhalter- und Bilanzbuchhalterlehrgang.
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Buchhaltungs- und EDV-Kenntnisse; SAP-Kenntnisse von Vorteil; Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005
Kennzahl: 65/R/9602/05

Der Rektor: Sünkel



Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften


Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr.sc.techn. Reinhard Haberfellner, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. März 2005, am Institut für Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose Formgebungsverfahren.
Aufnahmebedingungen: Matura
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Erfahrungen in Büroorganisation, Administration von Forschungsprojekten (FFG,FWF, EU-Projekten), Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, hohe Kommunikationsfähigkeit, sehr gute EDV-Kenntnisse (Office-Standardsoftwarepaket), gute Deutsch- und Englischkenntnisse, Erfahrung in der Organisation von Konferenzen und Tagungen, Erfahrung im Universitätsbetrieb (TUGonline, SAP) wären sehr vorteilhaft.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005
Kennzahl: 64/M/3030/05

Der Dekan: Haberfellner



Fakultät für Informatik

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Informatik, O.Univ.-Prof. Dr.phil. Hermann Maurer, Inffeldgasse 16b, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. April 2005, am Dekanat für Informatik.
Aufnahmebedingungen: Matura
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrungen im Universitätsbetrieb, Erfahrungen mit Prüfungssystemen/-verwaltung, SAP-Kenntnisse von Vorteil.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005
Kennzahl: 66/IN/7001/05

Der Dekan: Maurer




  81.
Stellenausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien >>>Zurück 
 
Die Ausschreibung ist hier abzurufen (pdf-Format).



  82.
Stellenausschreibung des Amtes der Stadt Bludenz, Abteilung Stadtbauamt >>>Zurück 
 

Beim Amt der Stadt Bludenz-Stadtbauamt gelangt der Dienstposten eines(-r)

Stadtplaners(-in)

zur Neubesetzung.

Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Bearbeiten und kreativen Lösen komplexer Aufgaben der Architektur im urbanen Raum, der Flächenwidmung, insbesondere der Bebauungsplanung; der örtlichen Raumplanung, sowie der Verkehrsplanung, werden Anforderungen an den (die) neue(n) Mitarbeiter(in) sein.

Anstellungsvoraussetzungen sind der Abschluss eines Studiums der Architektur oder Raumplanung an einer Universität oder einer gleichwertigen Ausbildung (Akademie der bildenden Künste). Berufserfahrung ist erwünscht. Erforderlich ist gegebenfalls die Bereitschaft zur praxisbezogenen Einschulung in einer geeigneten Dienststelle in Vorarlberg, weiters die Bereitschaft zur permanenten berufsbegleitenden Fortbildung.

Teamfähigen und kreativen Bewerbern mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit, die in dieser Position eine Herausforderung sehen, bieten wir einen modernen Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Entlohnung nach den Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindebedienstetengesetzes.

Bewerbungen unter Anschluß der üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild) sind bis spätestens 11. Februar 2005 an das Amt der Stadt Bludenz, Personalabteilung, Werdenbergerstraße 42, 6700 Bludenz oder E-Mail an bludenz@bludenz.at zu senden.

Der Universitätsdirektor: Auer