Studienjahr 2004/2005 ausgegeben am 3. November 2004 3. Stück |
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Für ordentliche ausländische Studierende, welche
Angehörige eines der lt. Studienbeitragsverordnung 2004, Anlage
1, angeführten Staates oder Gebietes sind, wird für das
Studienjahr 2004/05 Folgendes beschlossen:
1. Anstelle des lt. UG 2002 vorgeschriebenen Studienbeitrages für ordentliche Studierende in Höhe von € 726,72 wird seitens der TU Graz den ordentlichen Studierenden der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 pro Semester vorgeschrieben (Reduzierung auf den halben Betrag; entspricht der Vorschreibung für InländerInnen, EU-BürgerInnen) 2. Darüberhinaus wird seitens der TU Graz eine weitere freiwillige Sozialleistung ermöglicht, indem der bereits bezahlte Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 pro Semester als Sozialleistung der TU Graz refundiert wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind - ordentliche/r Studierende/r - Leistungsnachweis* (Umfang entspricht den Vorgaben des Studienförderungsgesetzes) - Gesetzliche Studiendauer + 1 Toleranzsemester im aktuellen Studienabschnitt nicht überschritten (entspricht den Vorgaben des Studienförderungsgesetzes) - Studium ausschließlich an der TU Graz (ausgenommen Mitbelegungen im Rahmen des TU-Studiums an anderen Universitäten) - Kein Studienzuschuss gemäß Studienförderungsgesetz oder andere Rückerstattung des Studienbeitrages *Leistungsnachweis: - Nachweis von mindestens 16 Semesterstunden an Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. 24 ECTS-credits für ein Studienjahr (Bei StudienanfängerInnen im Sommersemester: Nachweis von 8 Semesterstunden bzw. 12 ECTS-credits für 1 Semester) oder - Bestätigung über den guten Fortschritt bei Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Diplom- bzw. Magisterarbeit: max. 2 Semester, Dissertation: max. 4 Semester) Ein Antrag auf die freiwillige Sozialleistung für das Studienjahr 2004/05 kann frühestens ab 15. Mai 2005 gestellt werden. Für den Leistungsnachweis sind die positiv absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen, deren Prüfungsdatum in den Zeitraum 2004/05 (Prüfungsleistungen ab 1.10.2004) fallen, heranzuziehen. Die in Anlage 1 der Studienbeitragsverordnung 2004 (BGBl II Nr. 366/2004) angeführten Staaten oder Gebiete sind : Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belize, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, China, Costa Rica, Cote d'Ivoire, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Georgien, Ghana, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgistan, Kolumbien, Kongo, Korea-Demokratische VR, Kroatien, Kuba, Marokko, Marshallinseln, Mazedonien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Namibia, Nicaragua, Nigeria, Niue, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Rumänien, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Tokelau, Tonga, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Wallis und Futuna, Weißrussland Der Rektor: Sünkel |
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Gemäß § 20 (5) UG 2002 wurde
Univ.-Prof. Dr. Ullrich Schwarz
zum Leiter des Institutes für Architekturtheorie und Baukunst bestellt. |
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Aufgrund des Vorschlages des Dekans wurde
Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard Freytag
zum interimistischen Leiter und Dipl.-Ing. Josef Linder
zum stellvertretenden Leiter für das Labor für Konstruktiven Ingenieurbaus (LKI) bestellt. |
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Aufgrund des Vorschlages des Dekans wurde
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Paul Wach
zum interimistischen Leiter mit Wirkung 1. Oktober 2004 und Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hermann Scharfetter
zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Medizintechnik bestellt. |
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Aufgrund des Vorschlages des Dekans wurde
Univ.-Prof. Dr. Olaf Steinbach
zum Leiter mit Wirkung 1. Oktober 2004 und O.Univ.-Prof. Dr. Rainer Burkard
zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Mathematik D (Numerik und Partielle Differentialgleichungen) bestellt. Der Rektor: Sünkel |
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Am Institut für Wärmetechnik wurde
Univ.-Ass.Dipl.-Ing. Dr. Ulrich Hohenwarter
zum Projektleiter für das Projekt "Machbarkeitsstudie St. Stefan" bevollmächtigt. Der Institutsleiter: Brenn
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Die Studienpläne zum Studienzweig wurden vom Senat der Technischen Universität Graz am 11. Oktober 2004 beschlossen und in der 1. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 2a vom 21. Oktober 2004 kundgemacht. Der Vizerektor für Lehre und Studien: Cerjak |
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Der Fonds fördert junge WissenschaftlerInnen und KünstlerInnen
Österreichs, die hervorragende Leistungen erbringen und von denen
wichtige Beiträge für ihre jeweiligen Fachdisziplinen erwartet
werden können. Die Förderungspreise sollen zur Durchführung
und Fertigstellung wissenschaftlicher bzw. künstlerischen Arbeiten
ermutigen. Vorgesehen sind Preise in der Höhe von 1.500,-- Euro
und 3.000,-- Euro. Der Universitätsdirektor: Auer
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32.1 Ausschreibung freier Stellen für das
wissenschaftliche Universitätspersonal
Allgemeine Voraussetzungen: 1. Unbescholtenheit 2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen. 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung: Fakultät für Bauingenieurwissenschaften
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. DDipl.-Ing. Dr.techn. Harald Kainz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2004, am Institut für Betonbau. Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens. Gewünschte Qualifikationen: Neben den üblichen Qualifikationen für Assistentenstellen und besonderes Engagement in der Lehre (Skriptenerstellung etc.) wird ein entsprechender theoretischer Hintergrund für die Mitarbeit an der Institutsforschung und EDV-Erfahrung vorausgesetzt. Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 Der Dekan: Kainz 32.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal Allgemeine Voraussetzungen: 1. EU-Staatsangehörigkeit 2. Unbescholtenheit 3. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen. 4. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung: Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl
an den Rektor, Personalabteilung der Technischen Universität Graz,
Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten. 1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, befristet bis 30. April 2006, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Jänner 2005, in der Abteilung für Rechnungswesen und Finanzen. Aufnahmebedingungen: Matura Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Buchhaltungs- und EDV-Kenntnisse; SAP-Kenntnisse von Vorteil; Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit. Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 Kennzahl: 58/R/96020/04 Der Rektor: Sünkel
Bestellung der Geschäftsführung der HyCentA (Hydrogen Center Austria) Research GmbH Gemäß §§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl I Nr. 1998/26, gibt die Technische Universität Graz als künftiger Hauptgesellschafter der in Vorbereitung befindlichen "HyCentA (Hydrogen Center Austria) Research GmbH" mit Sitz in Graz bekannt, dass bei dieser Gesellschaft voraussichtlich per 1. Februar 2005 die Geschäftsführung bestellt wird. Die Tätigkeit des ausgeschriebenen Geschäftsführers umfasst die Gesamtleitung der Gesellschaft. Das Beschäftigungsausmaß entspricht einer Halbtags-Beschäftigung. Bewerber/innen sollen einen Universitätsabschluss einer technischen Studienrichtung wie Maschinenbau, technischer Physik oder Wirtschaftsingenieurwesen, verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis auf den Gebieten Thermodynamik und Wasserstoff aufweisen, sowie über Erfahrung in der Abwicklung von Forschungsprojekten verfügen. Die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, ergebnisorientierte Denk- und Handlungsweise sowie ausgezeichnete Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Ergänzende Informationen über die geplante HyCentA Research GmbH und die ausgeschriebene Position sind unter 0316 - 873 - 7200 (Prof. Eichlseder, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik) erhältlich. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenateils, insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Berwerbung auf. Bewerbungen unter Nachweis der fachlichen Eignung sowie mit den üblichen Bewerbungsunterlagen unter der Aufschrift "Geschäftsführer - HyCentA Research GmbH" werden erbeten bis spätestens 24.11.2004 (es gilt das Eintreffen im Büro des Rektorates der TU Graz) an den Rektor der Technischen Universität Graz, Technische Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz. Der Rektor: Sünkel |