Studienjahr 2004/2005  ausgegeben am 3. November 2004 3. Stück

  24. Beschluss des Rektorates der Technischen Universität Graz vom 22. September 2004
   
  25. Bestellung zum Institutsleiter für das Institut für Architekturtheorie und Baukunst
   
  26. Bestellung zum interimistischen Institutsleiter und zum stellvertretenden Leiter für das Labor für Konstruktiven Ingenieurbau (LKI)
   
  27. Bestellung zum interimistischen Institutsleiter und zum stellvertretenden Leiter für das Institut für Medizintechnik
   
  28. Bestellung zum Institutsleiter und zum stellvertretenden Leiter für das Institut für Mathematik D (Numerik und Partielle Differentialgleichungen)
   
  29. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)
   
  30. Curricula zum Studienzweig "Production Science and Management"; Kundmachung
   
  31. Theodor-Körner-Förderungspreis; Ausschreibung
   
  32. Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz




  24.
Beschluss des Rektorates der Technischen Universität Graz vom 22. September 2004 >>>Zurück 
 
Für ordentliche ausländische Studierende, welche Angehörige eines der lt. Studienbeitragsverordnung 2004, Anlage 1, angeführten Staates oder Gebietes sind, wird für das Studienjahr 2004/05 Folgendes beschlossen:

1. Anstelle des lt. UG 2002 vorgeschriebenen Studienbeitrages für ordentliche Studierende in Höhe von € 726,72 wird seitens der TU Graz den ordentlichen Studierenden der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 pro Semester vorgeschrieben (Reduzierung auf den halben Betrag; entspricht der Vorschreibung für InländerInnen, EU-BürgerInnen)

2. Darüberhinaus wird seitens der TU Graz eine weitere freiwillige Sozialleistung ermöglicht, indem der bereits bezahlte Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 pro Semester als Sozialleistung der TU Graz refundiert wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind

- ordentliche/r Studierende/r
- Leistungsnachweis* (Umfang entspricht den Vorgaben des Studienförderungsgesetzes)
- Gesetzliche Studiendauer + 1 Toleranzsemester im aktuellen Studienabschnitt nicht überschritten (entspricht den Vorgaben des Studienförderungsgesetzes)
- Studium ausschließlich an der TU Graz (ausgenommen Mitbelegungen im Rahmen des TU-Studiums an anderen Universitäten)
- Kein Studienzuschuss gemäß Studienförderungsgesetz oder andere Rückerstattung des Studienbeitrages


*Leistungsnachweis:
- Nachweis von mindestens 16 Semesterstunden an Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. 24 ECTS-credits für ein Studienjahr (Bei StudienanfängerInnen im Sommersemester: Nachweis von 8 Semesterstunden bzw. 12 ECTS-credits für 1 Semester) oder
- Bestätigung über den guten Fortschritt bei Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Diplom- bzw. Magisterarbeit: max. 2 Semester, Dissertation: max. 4 Semester)

Ein Antrag auf die freiwillige Sozialleistung für das Studienjahr 2004/05 kann frühestens ab 15. Mai 2005 gestellt werden. Für den Leistungsnachweis sind die positiv absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen, deren Prüfungsdatum in den Zeitraum 2004/05 (Prüfungsleistungen ab 1.10.2004) fallen, heranzuziehen.


Die in Anlage 1 der Studienbeitragsverordnung 2004 (BGBl II Nr. 366/2004) angeführten Staaten oder Gebiete sind :

Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belize, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, China, Costa Rica, Cote d'Ivoire, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Georgien, Ghana, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgistan, Kolumbien, Kongo, Korea-Demokratische VR, Kroatien, Kuba, Marokko, Marshallinseln, Mazedonien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Namibia, Nicaragua, Nigeria, Niue, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Rumänien, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Tokelau, Tonga, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Wallis und Futuna, Weißrussland

Der Rektor: Sünkel



  25.
Bestellung zum Institutsleiter für das Institut für Architekturtheorie und Baukunst >>>Zurück 
 
Gemäß § 20 (5) UG 2002 wurde

Univ.-Prof. Dr. Ullrich Schwarz

zum Leiter des Institutes für Architekturtheorie und Baukunst bestellt.



  26.
Bestellung zum interimistischen Institutsleiter und zum stellvertretenden Leiter für das Labor für Konstruktiven Ingenieurbau (LKI) >>>Zurück 
 
Aufgrund des Vorschlages des Dekans wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard Freytag

zum interimistischen Leiter und

Dipl.-Ing. Josef Linder

zum stellvertretenden Leiter für das Labor für Konstruktiven Ingenieurbaus (LKI) bestellt.



  27.
Bestellung zum interimistischen Institutsleiter und zum stellvertretenden Leiter für das Institut für Medizintechnik >>>Zurück 
 
Aufgrund des Vorschlages des Dekans wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Paul Wach

zum interimistischen Leiter mit Wirkung 1. Oktober 2004 und

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hermann Scharfetter

zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Medizintechnik bestellt.



  28.
Bestellung zum Institutsleiter und zum stellvertretenden Leiter für das Institut für Mathematik D (Numerik und Partielle Differentialgleichungen) >>>Zurück 
 
Aufgrund des Vorschlages des Dekans wurde

Univ.-Prof. Dr. Olaf Steinbach

zum Leiter mit Wirkung 1. Oktober 2004 und

O.Univ.-Prof. Dr. Rainer Burkard

zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Mathematik D (Numerik und Partielle Differentialgleichungen) bestellt.

Der Rektor: Sünkel



  29.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) >>>Zurück 
 
Am Institut für Wärmetechnik wurde

Univ.-Ass.Dipl.-Ing. Dr. Ulrich Hohenwarter

zum Projektleiter für das Projekt "Machbarkeitsstudie St. Stefan" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Brenn



  30.
Curricula zum Studienzweig "Production Science and Management"; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Studienpläne zum Studienzweig wurden vom Senat der Technischen Universität Graz am 11. Oktober 2004 beschlossen und in der 1. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 2a vom 21. Oktober 2004 kundgemacht.

Der Vizerektor für Lehre und Studien: Cerjak




  31.
Theodor-Körner-Förderungspreis; Ausschreibung >>>Zurück 
 

Der Fonds fördert junge WissenschaftlerInnen und KünstlerInnen Österreichs, die hervorragende Leistungen erbringen und von denen wichtige Beiträge für ihre jeweiligen Fachdisziplinen erwartet werden können. Die Förderungspreise sollen zur Durchführung und Fertigstellung wissenschaftlicher bzw. künstlerischen Arbeiten ermutigen. Vorgesehen sind Preise in der Höhe von 1.500,-- Euro und 3.000,-- Euro.

Voraussetzungen:
- Die eingereichte Arbeit darf noch nicht fertiggestellt sein;
- Ausschlaggebend ist ihre allgemeine wissenschaftliche/künstlerische Qualität und gesellschaftliche Relevanz;
- Der Preis des Theodor-Körner-Fonds soll vor allem jungen, noch nicht etablierten WissenschaftlerInnen und KünstlerInnen zugute kommen;
 - BewerberInnen sollen bei Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sein.
Ausnahmen:
     a) BewerberInnen, die nachweislich ihre (schulische und) akademische Ausbildung im Zuge des zweiten Bildungsweges absolviert haben.
     b) BewerberInnen aus dem Bereich der nicht akademischen Forschung.

Gefördert werden Arbeiten in den Bereichen:
  I. Wissenschaft 
     a) Geistes-und Kulturwissenschaften
     b) Medizin, Naturwissenschaften und Technik
     c) Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

  II. Kunst
     a) Bildende Kunst und Kunstfotografie
     b) Literatur
     c) Musik (Komposition)
     
Einreichfrist: 30. November 2004 (Datum des Poststempels)

Informationen mit den detaillierten Bewerbungsbedingungen und Bewerbungsformularen liegen in der Abteilung Zentrale Services zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer



  32.
Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz >>>Zurück 
 
32.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Unbescholtenheit
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:



Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. DDipl.-Ing. Dr.techn. Harald Kainz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2004, am Institut für Betonbau.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens.
Gewünschte Qualifikationen: Neben den üblichen Qualifikationen für Assistentenstellen und besonderes Engagement in der Lehre (Skriptenerstellung etc.) wird ein entsprechender theoretischer Hintergrund für die Mitarbeit an der Institutsforschung und EDV-Erfahrung vorausgesetzt.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004

Der Dekan: Kainz




32.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. EU-Staatsangehörigkeit
2. Unbescholtenheit
3. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
4. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:


Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Rektor, Personalabteilung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, befristet bis 30. April 2006, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Jänner 2005, in der Abteilung für Rechnungswesen und Finanzen.
Aufnahmebedingungen: Matura
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Buchhaltungs- und EDV-Kenntnisse; SAP-Kenntnisse von Vorteil; Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004
Kennzahl: 58/R/96020/04

Der Rektor: Sünkel




Bestellung der Geschäftsführung der HyCentA (Hydrogen Center Austria) Research GmbH

Gemäß §§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl I Nr. 1998/26, gibt die Technische Universität Graz als künftiger Hauptgesellschafter der in Vorbereitung befindlichen "HyCentA (Hydrogen Center Austria) Research GmbH" mit Sitz in Graz bekannt, dass bei dieser Gesellschaft voraussichtlich per 1. Februar 2005 die Geschäftsführung bestellt wird.

Die Tätigkeit des ausgeschriebenen Geschäftsführers umfasst die Gesamtleitung der Gesellschaft. Das Beschäftigungsausmaß entspricht einer Halbtags-Beschäftigung. Bewerber/innen sollen einen Universitätsabschluss einer technischen Studienrichtung wie Maschinenbau, technischer Physik oder Wirtschaftsingenieurwesen, verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis auf den Gebieten Thermodynamik und Wasserstoff aufweisen, sowie über Erfahrung in der Abwicklung von Forschungsprojekten verfügen. Die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, ergebnisorientierte Denk- und Handlungsweise sowie ausgezeichnete Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Ergänzende Informationen über die geplante HyCentA Research GmbH und die ausgeschriebene Position sind unter 0316 - 873 - 7200 (Prof. Eichlseder, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik) erhältlich.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenateils, insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Berwerbung auf.

Bewerbungen unter Nachweis der fachlichen Eignung sowie mit den üblichen Bewerbungsunterlagen unter der Aufschrift "Geschäftsführer - HyCentA Research GmbH" werden erbeten bis spätestens 24.11.2004 (es gilt das Eintreffen im Büro des Rektorates der TU Graz) an den Rektor der Technischen Universität Graz, Technische Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz.

Der Rektor: Sünkel