Studienjahr 2005/2006 ausgegeben am 2. November 2005 3. Stück |
16. |
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Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2005 folgende
Beschlüsse gefasst:
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17. |
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Auf Basis des Vorschlages des Dekans vom 13. Oktober 2005 wurde Univ.-Prof. Bildhauer Hans Kupelwieser zum Institutsleiter und Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Gerd Hlawka zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Kunst- und Kulturwissenschaften mit Wirksamkeit 1. Oktober 2005 bestellt. |
18. |
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Auf Basis des Vorschlages des Dekans vom 13. Oktober 2005 wurde Univ.-Prof. Architekt Dipl.-Ing. Andreas Hild zum Institutsleiter und Dipl.-Ing. Dr. techn. Michael Zinganel zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Gebäudelehre mit Wirksamkeit 1. November 2005 bestellt. |
19. |
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Auf Basis des Vorschlages des Dekans vom 13. Oktober 2005 wurde Univ.-Prof. Architekt Dipl.-Ing. Hans Gangoly zum Institutsleiter, Dipl.-Ing. Kai Uwe Holtin zum 1. Stellvertreter und Dipl.-Ing. Roland Tusch zum 2. Stellvertreter des Institutsleiters für das Institut für Architektur und Landschaft mit Wirksamkeit 1. November 2005 bestellt. Der Rektor: Sünkel |
20. |
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Das Josef-Krainer-Gedenkwerk vergibt an besonders qualifizierte AbsolventInnen der steirischen Universitäten bzw. steirische AbsolventInnen an anderen österreichischen Universitäten ein Stipendium als Beitrag zur Finanzierung eines Studienjahres am Bologna Center der Johns Hopkins University in der Höhe von max. € 15.000 . Der Betrag wird in zwei Tranchen zu je 50% in Anrechnung auf die Studiengebühr im September bzw Februar an das Bologna Center überwiesen. Im Falle gleicher Qualifikation kann dieser Betrag gegebenenfalls auch auf mehrere BewerberInnen aufgeteilt werden. Bewerbungen um das Stipendium sind formlos und schriftlich unter Anschluss von Kopien der beim Bologna Center eingebrachten Bewerbung (einschließlich aller Beilagen, auch des Finanzierungsplans) zu richten an: Josef-Krainer-Gedenkwerk; z.Hd. Ao.Univ.Prof.Dr. Hubert Isak; p.A. Institut für Europarecht; RESOWI-Zentrum, Universitätsstraße 15/C.1; A-8010 Graz. Info-Broschüren und Bewerbungsformulare für Bologna können im Sekretariat des Instituts für Europarecht eingesehen bzw. kopiert werden. Weitere Informationen finden Sie ferner unter: http://www.jhubc.it (e-mail: admission@jhubc.it ) |
21. |
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Das Hertha-Firnberg-Frauenförderungsprogramm dient zur Förderung hoch qualifizierter Universitätsabsolventinnen zu Beginn ihrer wissenschaftlichen Laufbahn. Es wird heuer zum 8. Mal im Auftrag des bm:bwk durchgeführt. Das Elise-Richter-Frauenförderungsprogramm zielt darauf ab, hoch qualifizierte Forscherinnen in Hinblick auf eine Universitätslaufbahn zu unterstützen. Es wird heuer zum 1. Mal durchgeführt und löst das Charlotte-Bühler-Programm ab. |
22. |
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Die Kammer für Arbeit und Angestellte für Niederösterreich vergibt im Jahr 2006 erstmalig den AKNÖ-Wissenschaftspreis. Der Universitätsdirektor: Auer |
23. |
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23.1 Ausschreibung freier Stellen für das
wissenschaftliche Universitätspersonal
Allgemeine Voraussetzungen: 1. Unbescholtenheit 2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen. 3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt. Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung: Fakultät für Architektur
Der Dekan: Hirschberg Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften
Der Dekan: Haberfellner |
24. |
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Im Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz gelangt die Position einer Referentin / eines Referenten , vollbeschäftigt, befristet auf ein Jahr zur Besetzung. Ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz, Liechtensteinstraße 22, 1090 Wien, z.Hd. Mag. Heribert Wulz . Bewerberinnen / Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung allfälliger Reise- und Aufenthaltskosten. Der Universitätsdirektor: Auer |