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Studienjahr 2008/2009  ausgegeben am 22. September 2009  24a. Stück - 32. Sondernummer

  256. Einladung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals im Senat nach UG 2002 für die Funktionsperiode von 1.1.2010 - 31.12.2012





  256.
Einladung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals im Senat nach UG 2002 für die Funktionsperiode von 1.1.2010 - 31.12.2012 >>>Zurück 
 

Wahltermin:        Donnerstag, 22. Oktober 2009

Wahlzeit:              8:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Wahlort:               Foyer der Bibliothek, (Raum Nr.: BZEG024), Technikerstraße 4

Wahlzeit:              10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wahlort:               Seminarraum Nr.: STEG112 (HS AE01), Steyrergasse 30

Wahlzeit:              14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wahlort:               Fachbibliothek Inffeld (Raum Nr.: SZEG050), Inffeldgasse 10

Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechtes ist der 22. September 2009  (Tag der Ausschreibung der Wahl).
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals.
Lehrlinge, welche am Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind aktiv wahlberechtigt.

Zu wählen sind:
Zwei Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 28. September bis 2. Oktober 2009, von jeweils 8:00 bis 12:00 Uhr, im Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, Mandellstraße 15/I, zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten sowie für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis auf.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens zehn Arbeitstage vor dem Wahltag, das ist der 8. Oktober 2009, bis 12:00 Uhr, schriftlich im Büro des Vorsitzenden der Wahlkommission, Technikerstrasse 4/I,  eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen; andernfalls gilt die jeweils erstgereihte Person auf diesem Wahlvorschlag als Zustellungsbevollmächtigte bzw. Zustellungsbevollmächtigter.

Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gem. § 25 Abs. 3 UG 2002 zu enthalten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, zumindest eine Woche vor dem Wahltag im Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, Mandellstraße 15/I, in die zugelassenen Wahlvorschläge Einsicht zu nehmen.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Franz Pichler