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Studienjahr 2008/2009  ausgegeben am 17. Dezember 2008  6. Stück

  63. Beschlüsse des Universitätsrates
   
  64. Bonusmeilen: Untersagung der privaten Nutzung
   
  65. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Medizinische Informatik"
   
  66. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Architekturtheorie, Kunst- u. Kulturwissenschaften
   
  67. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik
   
  68. Nachwuchswettbewerb Future Lounge; Ausschreibung
   
  69. Stellenausschreibung der TU Graz




  63.
Beschlüsse des Universitätsrates >>>Zurück 
 

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2008 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Universitätsrat genehmigt die mit 1.1.2009 wirksam werdende Umbenennung der Organisationseinheit „Interne Revision und Auditierung“ in: „Interne Revision“ sowie die Einrichtung der Organisationseinheit „Dekanat NAWI“.
  1. Der Universitätsrat genehmigt nach § 21 Abs 1 Z 8 UG 2002
    a) die Beteiligung der TU Graz am Forschungszentrum Telekommunikation Wien (FTW), der ftw- Betriebs-GmbH, im Ausmaß von 13,8%
    und
    b) die Umfirmierung der „Austrian Bioenergy Centre GmbH (ABC)“ in: „BIOENERGY 2020+ GmbH (BIOENERGY 2020+)“.
  1. Der Universitätsrat nominiert gemäß § 43 Abs 9 UG 2002 Mag. Nicole Pachner und Dr. Josef Scherz als Mitglieder der Schiedskommission der TU Graz für eine weitere Funktionsperiode. 

Der Stv. Vorsitzende: Ardelt




  64.
Bonusmeilen: Untersagung der privaten Nutzung >>>Zurück 
 

Erläuterung:
Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen für Dienstreisen gutgeschriebene Bonusmeilen stehen grundsätzlich dem Arbeitgeber zu. Darf sie ein Arbeitnehmer für private Flüge nutzen, so liegt laut einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Es liegt jedoch kein steuerpflichtiger Sachbezug vor, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit der privaten Nutzung der Bonusmeilen untersagt. Daher wird an der TU Graz die private Nutzung der dienstlichen Bonusmeilen untersagt.

Der Rektor: Sünkel




  65.
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Medizinische Informatik" >>>Zurück 
 

Aufgrund des positiven Beschlusses der Habilitationskommission vom 21. November 2008 wurde an

Dipl.-Ing. Dr.techn. Gernot R. Müller-Putz

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Medizinische Informatik" verliehen.

Der Rektor: Sünkel




  66.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Architekturtheorie, Kunst- u. Kulturwissenschaften >>>Zurück 
 

Am Institut für Architekturtheorie, Kunst- u. Kulturwissenschaften wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Holger Neuwirth

zum Projektleiter für das Projekt "Vernakulare Architektur in der Steiermark" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Gethmann




  67.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter Mayr

zum Projektleiter für die Projekte "CRESTA" und "OPTIBORN" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Eichlseder




  68.
Nachwuchswettbewerb Future Lounge; Ausschreibung >>>Zurück 
 

Die Ausschreibung kann hier abgerufen werden - download pdf-file.

Der Universitätsdirektor: Auer




  69.
Stellenausschreibung der TU Graz >>>Zurück 
 

69.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Unbescholtenheit
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.




Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, VProf. dipl.Arch. ETH Urs Leonhard Hirschberg, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin mit Doktorat für Professorenlaufbahnstelle - neu für 6 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Februar 2009, am Institut für Tragwerksentwurf.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium Bauingenieurwesen oder Architektur mit Doktorat im konstruktiven Ingenieurbau.
Gewünschte Qualifikationen: Umfassende Kenntnisse und wissenschaftliche Erfahrung im konstruktiven Ingenieurbau. Erfahrung in der Mitbetreuung von Bakk. -bzw. Diplomarbeiten. Mitarbeit in interdisziplinären Forschungsprojekten und Bereitschaft zur Habilitation im Rahmen einer Qualifizierungsvereinbarung wird erwartet.
Ende der Bewerbungsfrist: 7. Jänner 2009

Der Dekan: Hirschberg


Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dr. Ing. Franz Heitmeir, Kopernikusgasse 24/II, A-8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin mit Doktorat für Professorenlaufbahnstelle - neu für 6 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Februar 2009, am Institut für Hydraulische Strömungsmaschinen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau od. Maschinenbau. Erfahrung in Lehre und in der Abwicklung von Forschungsprojekten.
Gewünschte Qualifikationen: Einschlägige Vorkenntnisse im Bereich hydraulischen Maschinen, Vertiefung in Numerischer Strömungssimulation. Dissertation aus dem Bereich Hydraulische Strömungsmaschinen.
Ende der Bewerbungsfrist: 7. Jänner 2009

Der Dekan: Heitmeier


Fakultät für Informatik

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Informatik, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Franz Leberl, Inffeldgasse 10/II, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Februar 2009, am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung & Kommunikationstechnologie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Universitäts-Studium (Telematik, Informatik, Mathematik).
Gewünschte Qualifikationen: Mathematikstudium mit Informatikschwerpunkt, oder Studium TEL/SEWM/Info mit Wahlfächer der theoretischen Informatik. Erfahrung mit temporalen Logik, Automaten und Komplexitätstheorie.
Ende der Bewerbungsfrist: 7. Jänner 2009

 

Der Dekan: Leberl