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Studienjahr 2010/2011  ausgegeben am 8. November 2010  3a. Stück - 2. Sondernummer

  34. Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors an der Technischen Universität Graz




  34.
Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors an der Technischen Universität Graz  
 

 

An der Technischen Universität Graz wird die Funktion

der Rektorin oder des Rektors

gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG) öffentlich ausgeschrieben.

Als Dienstantritt ist der 1. Oktober 2011 vorgesehen. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl zulässig ist. Die Funktion ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Angestelltenverhältnisses zur Universität auszuüben. Bewerben können sich Personen, die eine Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen, sowie Personen, denen auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie österreichschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern.

Die Technische Universität Graz ist derzeit in sieben Fakultäten und zahlreiche Serviceeinrichtungen gegliedert und hat mehr als 2200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie etwa 11000 Studierende in insgesamt 17 Bachelor-, 2 Lehramts-, 34 Master-, 2 Doktoratsstudien und 7 Universitätslehrgängen.
Weitere Informationen über die TU Graz sind unter http://www.TUGraz.at/ abrufbar.

Stellung der Rektorin oder des Rektors
Nach dem Universitätsgesetz 2002 bestehen an den Universitäten folgende oberste Organe:
Universitätsrat, Rektorat, Rektorin oder Rektor, Senat.

Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen; es hat als Kollegialorgan alle Aufgaben wahrzunehmen, die durch das Universitätsgesetz 2002 nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Die Rektorin oder der Rektor ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Rektorates, das aus der Rektorin oder dem Rektor und bis zu vier Vizerektorinnen bzw. Vizerektoren besteht.

Die gesetzlichen Aufgaben der Rektorin oder des Rektors ergeben sich aus § 23 Abs. 1 UG [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128].

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber
Zur Rektorin oder zum Rektor ist gem. § 23 Abs. 2 UG eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität zu wählen.

Erwünscht sind Bewerbungen von herausragenden Persönlichkeiten, die folgendem Anforderungsprofil entsprechen:

  1. Erfahrung in der Forschung und Kompetenz in der Organisation von wissenschaftlicher Lehre in Bezug zu Naturwissenschaft und Technik im universitären Umfeld
  2. Erfahrung und Kompetenz in der Leitung von größeren Organisationseinheiten (Strategieentwicklung, Personalentwicklung, sowie Frauenförderung und Gleichstellung, etc.)
  3. Erfahrung bei Kooperationen mit Partnerinnen oder Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand
  4. Kommunikationsfähigkeit nach innen und außen sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur engagierten Zusammenarbeit mit dem Senat und dem Universitätsrat der Technischen Universität

Die Bewerbungen sollen nachvollziehbar darstellen, inwiefern die Bewerberin oder der Bewerber das gewünschte Anforderungsprofil erfüllt.

Neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, beruflicher Werdegang, usw.) wird von den Bewerberinnen oder Bewerbern ein Konzept über ihre Vorstellung von der weiteren Entwicklung der Technischen Universität Graz erbeten. Erwartet werden auch Überlegungen zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorates.

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird voraussichtlich am 1. März 2011 ein Hearing mit Angehörigen der Universität stattfinden.

Bewerbungen sind bis spätestens
23. Jänner 2011
(Datum des Poststempels)

zu richten an den

Vorsitzenden des Universitätsrates der Technischen Universität Graz
Prof. Dipl.-Ing. Dr.h.c. Helmut List
Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12 / I
A-8010 Graz

Der Vorsitzende des Universitätsrates: List