MITTEILUNGSBLATT | ||
Studienjahr 2010/2011 ausgegeben am 8. November 2010 3a. Stück - 2. Sondernummer |
34. | Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors an der Technischen Universität Graz |
34. |
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An der Technischen Universität Graz wird die Funktion der Rektorin oder des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG) öffentlich ausgeschrieben. Als Dienstantritt ist der 1. Oktober 2011 vorgesehen. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl zulässig ist. Die Funktion ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Angestelltenverhältnisses zur Universität auszuüben. Bewerben können sich Personen, die eine Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen, sowie Personen, denen auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie österreichschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Die Technische Universität Graz ist derzeit in sieben Fakultäten und zahlreiche Serviceeinrichtungen gegliedert und hat mehr als 2200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie etwa 11000 Studierende in insgesamt 17 Bachelor-, 2 Lehramts-, 34 Master-, 2 Doktoratsstudien und 7 Universitätslehrgängen. Stellung der Rektorin oder des Rektors Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen; es hat als Kollegialorgan alle Aufgaben wahrzunehmen, die durch das Universitätsgesetz 2002 nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Die Rektorin oder der Rektor ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Rektorates, das aus der Rektorin oder dem Rektor und bis zu vier Vizerektorinnen bzw. Vizerektoren besteht. Die gesetzlichen Aufgaben der Rektorin oder des Rektors ergeben sich aus § 23 Abs. 1 UG [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128]. Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber Erwünscht sind Bewerbungen von herausragenden Persönlichkeiten, die folgendem Anforderungsprofil entsprechen:
Die Bewerbungen sollen nachvollziehbar darstellen, inwiefern die Bewerberin oder der Bewerber das gewünschte Anforderungsprofil erfüllt. Neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, beruflicher Werdegang, usw.) wird von den Bewerberinnen oder Bewerbern ein Konzept über ihre Vorstellung von der weiteren Entwicklung der Technischen Universität Graz erbeten. Erwartet werden auch Überlegungen zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorates. Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung gestützt werden. Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird voraussichtlich am 1. März 2011 ein Hearing mit Angehörigen der Universität stattfinden. Bewerbungen sind bis spätestens zu richten an den Vorsitzenden des Universitätsrates der Technischen Universität Graz Der Vorsitzende des Universitätsrates: List |