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Studienjahr 2011/2012 ausgegeben am 18. Juli 2012   20. Stück

  216. Beschluss des Rektorates
   
  217. Vollmacht gemäß § 28 Universitätsgesetzt 2002
   
  218. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft
   
  219. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
   
  220. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
  221. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkzeugtechnik und spanlose Produktion
   
  222. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik
   
  223. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  224. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Prozess- und Partikeltechnik
   
  225. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
   
  226. Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Architektur; Kundmachung
   
  227. Promotion zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften und Naturwissenschaften im Wintersemester 2011; Liste der KanditatInnen
   
  228. Stellenausschreibungen der TU Graz
   
  229. Stellenausschreibungen des Institutes für Baumechanik der TU Graz
   
  230. Stellenausschreibung der Technischen Universität Wien



  216.  
Beschluss des Rektorates >>>Zurück 
 

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2012 folgenden Beschluss zum Thema "Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige" gefasst:

Der Rektoratsbeschluss 128/1/2011-R/cd vom 8. November 2011 wird außer Kraft gesetzt und durch diesen Beschluss ersetzt.
Für sichtvermerkspflichtige drittstaatsangehörige Forscherinnen und Forscher und Studierende, deren vorübergehender Aufenthalt in Österreich die Dauer von 6 Monaten übersteigt, gibt es drei Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen:
• Aufenthaltsbewilligung „Forscher“ (inklusive Haftungserklärung)
• Aufenthaltsbewilligung „Studierender“
• Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit“

Der Standardfall für Forschende soll die Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit“ sein.

Da bei der Aufenthaltsbewilligung „Forscher“ das Problem der Haftungserklärung besteht, die erst 6 Monate nach Auslaufen der Aufnahmevereinbarung ausläuft (d.h., die TU Graz haftet gegenüber allen Gebietskörperschaften für die Aufenthalts- und Rückführungskosten), wird mit Wirksamkeit dieses Rektoratsbeschlusses die Aufenthaltsbewilligung „Forscher“ nur mehr in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch das Rektorat genehmigt.

Der Rektor: Kainz




  217.  
Vollmacht gemäß § 28 Universitätsgesetzt 2002 >>>Zurück 
 

Mit Bezug zu § 28 UG bevollmächtigt das Rektorat der TU Graz folgende Dekane bzw. stellvertretende Dekane im Namen der TU Graz Fakultätskooperationen (bzw. Letter of Intent) mit internationalen Partnern zu unterschreiben, unter der Voraussetzung, dass diese zuvor von der Kommission für Internationale Kooperationen als strategisch sinnvoll bestätigt und vom Rektorat mittels Beschluss genehmigt wurden:

Für die Fakultät für Architektur:
Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Arch. Dr.sc.ETH Urs Leonhard Hirschberg
In Stellvertretung: stv. Dekan Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters

Für die Fakultät für Bauingenieurwissenschaften:
Dekan Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martin Fellendorf
In Stellvertretung: stv. Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz

Für die Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften:
Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christof Sommitsch
In Stellvertretung: stv. Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Siegfried Vössner

Für die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Mag.rer.soc.oec. Dr.techn. Heinrich Stigler
In Stellvertretung: stv. Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch

Für die Fakultät für Technische Mathematik und Technische Physik:
Dekan Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. Wolfgang Ernst
In Stellvertretung: stv. Dekan O.Univ.-Prof. Dr.phil. Robert Tichy

Für die Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie:
Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Frank Uhlig
In Stellvertretung: stv. Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernd Nidetzky

Für die Fakultät für Informatik:
Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa
In Stellvertretung: stv. Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Frank Kappe

Der Rektor: Kainz




  218.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Marschnig

zum Projektleiter für das "SBB VFFb nTPS" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Veit




  219.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Baumeister Dieter Schlagbauer

zum Projektleiter für das "Forschungsprojekt DOKA" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Lechner




  220.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Christian Ellersdorfer

zum Projektleiter für das Projekt "Sichere Integration von elektrischen Energiespeichern im Motorrad beim Crash und im täglichen Gebrauch" bevollmächtigt.

Weiters wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Ernst Tomasch

zum Projektleiter für das Projekt "GanzGenau" bevollmächtigt.


Der Institutsleiter: Steffan




  221.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkzeugtechnik und spanlose Produktion >>>Zurück 
 

Am Institut für Werkzeugtechnik und spanlose Produktion wurde

Dipl.-Ing. Robert Vollmer

zum Projektleiter für das Projekt "Verbindungsschweißen von Blechen mit Zusatzwerkstoffen" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Kolleck




  222.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektronik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernd Eichberger

zum Projektleiter für das Projekt "Advanced 3D Fuel Cell Analysis and Condition Diagnostics (A3-FALCON)" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Bösch




  223.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Martin Wilkening

zum Projektleiter für das Projekt "Christian- Doppler- Laboratorium für Lithium- Batterien - Alterungseffekte, Technologie und neue Materialien" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Stelzer




  224.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Prozess- und Partikeltechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Prozess- und Partikeltechnik wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Univ.-Doz. Prof. Ingwald Obernberger

zum Projektleiter für das Projekt "ETA Hochtemperatursystem" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Khinast




  225.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie wurde

Dipl.-Inf. Dr.techn. Jörn-Marc Schmidt

zum Projektleiter für das Projekt "NewP@ss" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Posch




  226.  
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Architektur; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Architektur wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz am 31. Mai 2012 genehmigt und in der 26. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 19a vom 4. Juli 2012 kundgemacht.

Der Vizerektor für Lehre: Hofmann-Wellenhof




  227.  
Promotion zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften und Naturwissenschaften im Wintersemester 2011; Liste der KanditatInnen >>>Zurück 
 

Die Liste der PromovendenInnen kann hier abgerufen werden - download pdf-file.


Der Vizerektor für Lehre: Hofmann-Wellenhof




  228.  
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.



228.1 Ausschreibung freier Stellen für Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen


Fakultät für Architektur


An der Technischen Universität Graz/Fakultät für Architektur ist die Professur

Grundlagen der Konstruktion und des Entwerfens

an einem neu einzurichtenden Institut voraussichtlich ab 1. März 2013 zu besetzen. Der/die Universitätsprofessor/in wird in einem nach § 98 UG zunächst auf 7 Jahre befristeten Arbeitsverhältnis angestellt und in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten eingereiht. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen monatlichen Mindestgehaltes von € 4.571,20 (14x jährlich) kann vereinbart werden.

Die Grundlagenausbildung nimmt im Rahmen des Architekturstudiums einen besonderen Stellenwert ein. Die Grundlagenlehre der Konstruktion und des Entwerfens im Bachelorstudium soll durch die Professur am neu einzurichtenden Institut mit Berücksichtigung der integrierten Entwurfslehre der Fakultät entwickelt und koordiniert werden. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher entwerferischer, konstruktiver und didaktischer Kompetenz. Das Fach soll in vollem Umfang in Lehre und Forschung vertreten werden. Eine aktive Mitarbeit in allen Belangen der Fakultät wird erwartet.

Die Verlegung des Wohnsitzes in den Großraum Graz wird vorausgesetzt.

Anstellungserfordernisse:
1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
2. hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Lehre und Forschung für das zu besetzende Fach,
3. die pädagogische und didaktische Eignung (möglichst nachgewiesen durch eine einschlägige venia docendi oder eine vergleichbare Qualifikation),
4. Qualifikation zur Führungskraft,
5. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind unter Beilage eines Lebenslaufes mit Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, der Vortrags- und Lehrtätigkeit sowie weiteren aussagekräftigen Unterlagen in schriftlicher und, so weit möglich, auch in elektronischer Form an den Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dipl. Arch. Dr. sc. ETH Urs HIRSCHBERG, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz, dekarch@tugraz.at, zu richten und müssen bis spätestens

10. September 2012

(Datum des Poststempels/ E-Mail-Einganges) beim Dekanat einlangen.

Zusätzliche Informationen unter http://www.dekarch.tugraz.at

Der Dekan: Hirschberg



228.2 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal


Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Mag. Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinrich Stigler, Inffeldgasse 18/EG, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/in mit Doktorat für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2012, am Institut für Medizintechnik.
Aufnahmebedingungen: Doktorat aus Biomedical Engineering, Physik oder einschlägigen Ingenieurwissenschaften.
Gewünschte Qualifikationen: Profunde Kenntnisse der MR Methodik, praktische MR-Erfahrung, Programmierkenntnisse (C/C++ und Matlab oder IDL), Erfahrung im Bereich der Sequenzprogrammierung (Siemens IDEA), sehr gute Englischkenntnisse.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 3.381,70 brutto (14x jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 4460/12/009

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/in für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2012, am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Universitätsstudium (Telematik, Elektrotechnik, Toningenieur oder vergleichbares Universitätsstudium).
Gewünschte Qualifikationen: Teamfähigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit, Bereitschaft zur Mitwirkung in der Lehre, Erfahrung auf zumindest einem der folgenden Gebiete ist erwünscht: Entwurf und Modellierung von Magnetlagern; Energiespeichersysteme; Regelung von elektrischen Maschinen.
Das Institut fördert selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten und ermöglicht die Mitarbeit bei Forschungsprojekten mit der Industrie. Die Abfassung einer Dissertation innerhalb der Zeit der Anstellung ist ausdrücklich erwünscht.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.532,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 4380/12/010

Der Dekan: Stigler


Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie

Bewerbungen sind unter Anschluss der üblichen Unterlagen und unter genauer Bezeichnung der Stelle und der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie, Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Frank Dieter Uhlig, Kopernikusgasse 24 / 1. Stock, A-8010 Graz, und/oder ausschließlich an folgende email-Adresse (office6000.tcvb@tugraz.at) zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/in für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Oktober 2012, am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Chemie oder Technischen Chemie an einer Universität (Dipl.-Ing., Dipl.-Chem., MSc) oder verwandter Disziplinen.
Gewünschte Qualifikationen: Interesse für Radikalchemie und die Untersuchung von Reaktionsmechanismen mittels spektroskopischer Methoden.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.532,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2012
Kennzahl: 6350/12/020

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/in für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2012, am Institut für Biochemie.
Aufnahmebedingungen: Diplom in Chemie, Molekularbiologie oder Pharmazie sowie abgeschlossener Master aus "Biochemie und molekulare Biomedizin", "Chemie", "Mikrobiologie" an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Biochemische sowie molekular- und mikrobiologische Arbeitstechniken sind Voraussetzung. Kenntnisse im Bereich der Proteinreinigung und Charakterisierung sind besonders erwünscht.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.532,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 6480/12/024

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/in für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2012, am Institut für Biochemie.
Aufnahmebedingungen: Diplom in Chemie, Molekularbiologie oder Pharmazie sowie abgeschlossener Master aus "Biochemie und molekulare Biomedizin", "Chemie", "Mikrobiologie" an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Biochemische sowie molekular- und mikrobiologische Arbeitstechniken sind Voraussetzung. Kenntnisse im Bereich der Proteinreinigung und Charakterisierung sind besonders erwünscht.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.532,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 6480/12/025

Der Dekan: Uhlig


228.3 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

Rektor

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Rektor, Personalabteilung der Technischen Universität Graz, Mandellstraße 9/I, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines Lehrlings als Mechatroniker/in, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2012, am Institut für Leichtbau.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe.
Gewünschte Qualifikationen: Vorkenntnisse im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik; Verlässlichkeit; Sorgfältigkeit; Freude an der Technik und Einsatzbereitschaft.
Die Lehrlingsentschädigung gemäß dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten beträgt im 1. Lehrjahr € 467,70 brutto/Monat (14x jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 24/R/96010/3110/12

Der Rektor: Kainz


Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dipl.-Arch. Dr.sc.ETH Urs Leonhard Hirschberg, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 20 Stunden/Woche, zum ehest möglichen Zeitpunkt, am Institut für Architektur und Landschaft.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische bzw. vergleichbare Ausbildung.
Gewünschte Qualifikationen:
Erfahrung in Büroorganisation, Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, gute Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte, Internet), Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Eigeninitiative, Erfahrung im Universitätsbetrieb (TUGOnline, SAP) wäre sehr vorteilhaft.
Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 841,20 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 1000/2012/018

Der Dekan: Hirschberg


Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Angabe der Kennzahl an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martin Fellendorf, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten.

1 Stelle eines/einer Angestellten in administrativer Verwendung, 20 Stunden/Woche, befristet bis 31. Dezember 2013, voraussichtlich ab 1. September 2012, am Institut für Bauinformatik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische bzw. gleichwertige Ausbildung.
Gewünschte Qualifikationen:
Matura, Erfahrung in der selbstständigen Führung eines Sekretariates und in der Administration von Forschungsprojekten; sehr gute EDV- und Englischkenntnisse; strukturierte und selbstständige Arbeitsweise (instituts- und bibliotheksspezifische Verwaltungstätigkeiten); Leistungsbereitschaft; Kommunikations- und Teamfähigkeit, Erfahrung in der Organisation von Konferenzen und Tagungen; Erfahrung im Universitätsbereich bzw. SAP- Kenntnisse von Vorteil.
Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 841,20 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. August 2012
Kennzahl: 2330/12/012

Der Dekan: Fellendorf




  229.  
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Die Ausschreibung (2 Doktorandenstellen FWF) kann hier abgerufen werden - download pdf-file

Der Institutsleiterleiter: Schanz



  230.  
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Die Ausschreibung kann hier abgerufen werden - download pdf-file

Der Rektor: Kainz