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Studienjahr 2012/2013 ausgegeben am 12. April 2013  13a . Stück, 6. Sondernummer

    
 169. 

Ergebnis der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission für die Wahl des Senates für die Funktionsperiode vom 1.10.2013 bis 30.09.2016

   
 170.  Kundmachung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat für die Funktionsperiode vom 1.10.2013 bis 30.9.2016


 169  
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In der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission für die Wahl des Senates (Funktionsperiode 1.10.2013 bis 30.09.2016) wurde am 12. April 2013 zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt:

Vorsitzender: Reg.-Rat. Walter Blass
Stellvertreterin: Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Katrin Ellermann
Schriftführerin: Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Evelyn Krall

Ersatzmitglieder:
Andrea Kofler
Univ.-Prof. Daniel Scott Kieffer B.A. M.S. PhD
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Johann Zancanella

Der Rektor: Kainz



 170  
Kundmachung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat für die Funktionsperiode vom 1.10.2013 bis 30.9.2016 >>>Zurück 
 

Die Mitglieder der im Senat vertretenen Personengruppen (§ 25 Abs. 4, Z 1-3 UG 2002) sind aufgrund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag den in § 25 Abs. 4 Z1-3 UG 2002 genannten Personengruppen angehören. Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechtes ist der 12. April 2013 (Tag der Ausschreibung der Wahl).

Wahltermin:     Donnerstag, 13. Juni 2013
Wahlzeit:         8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wahlort:           Aula der TU Graz, Rechbauerstraße 12/I

Zu wählen sind:

  • 13 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind.

  • 6 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.
  • 1 Vertreterin oder Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 18. bis 24. April 2013, von 8:00 bis 12:00 Uhr, in der Organisationseinheit Recht und Zentrale Services (Rechtsabteilung), Rechbauerstraße 12/EG, zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten sowie für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis auf.

Wahlvorschläge müssen längstens 30 Arbeitstage vor dem Wahltag, das ist der 26. April 2013, bis 12:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Postadresse: Büro des Senates, Rechbauerstraße 12/I), eingelangt sein; widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jeder Wahlvorschlag ist unter Beifügung einer schriftlichen Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber einzubringen und hat eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen; andernfalls gilt die jeweils erstgereihte Person auf diesem Wahlvorschlag als Zustellungsbevollmächtigte bzw. Zustellungsbevollmächtigter.

Ein Wahlvorschlag hat mindestens eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gem. § 25 Abs. 3 UG 2002 zu enthalten. Die Wahlkommission hat Personen, die auf mehr als einem Wahlvorschlag kandidieren, von allen Wahlvorschlägen zu streichen.

Spätestens fünf Arbeitstage vor der Wahl hat die Wahlkommission die Wahlvorschläge in geeigneter Weise auf elektronischem oder postalischem Wege über die Personalabteilung unter nochmaligem Hinweis auf Wahlort und Wahlzeit kundzumachen.

Die Wahl wird durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen. Die Wählerin bzw. der Wähler kann ihre bzw. seine Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben.


Der Vorsitzende der Wahlkommission: Walter Blass