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Studienjahr 2014/2015 ausgegeben am 18. Februar 2015   10. Stück

    
  126. Beschlüsse des Rektorates
   
  127. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Werkstoffkunde und Schweißtechnik
   
  128. Bestellung zum 1. und zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Semantische Datenanalyse/Knowledge Discovery
   
  129. Curriculum für das Bachelorstudium Information and Computer Engineering; Kundmachung
   
  130. Curriculum für das Masterstudium Information and Computer Engineering; Kundmachung
   
  131. Curriculum für das Masterstudium Geotechnical and Hydraulic Engineering; Kundmachung
   
  132. Habilitationskommission Dr. Harald Plank, wissenschaftliches Fach „Angewandte Physik“
   
  133. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Maschinenelemente und Konstruktionslehre"
   
  134.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
    
  135.     Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik
    
  136. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugtechnik
   
  137. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik
   
  138. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Festkörperphysik
    
  139.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Geodäsie
    
  140.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Molekulare Biotechnologie
    
  141. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
   
  142. Stellenausschreibungen der TU Graz





  126. 
Beschlüsse des Rektorates >>>Zurück 
 

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2015 folgende Beschlüsse gefasst:

Das Rektorat beschließt die Aktualisierung der Verordnungen für die Aufnahmeverfahren gemäß §64 Abs. 6 UG für folgende Masterstudien:

Das Rektorat beschließt die Änderung des Kostenersatzes für internationale Studierende aus Südosteuropa ab dem Sommersemester 2015 - download pdf-file.


Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2015 die Aktualisierung der Verordnung für das Aufnahmeverfahren gemäß § 64 Abs. 6 UG für das Bachelorstudium Molekularbiologie - download pdf-file beschlossen.

Der Rektor: Kainz




  127.  
Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Werkstoffkunde und Schweißtechnik >>>Zurück 
 

Herr Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard Sonderegger wurde zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Werkstoffkunde und Schweißtechnik für den Zeitraum von 1. Februar 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Der Rektor: Kainz




  128.
Bestellung zum 1. und zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Semantische Datenanalyse/Knowledge Discovery >>>Zurück 
 

Herr Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Mario Albrecht wurde zum 1. stellvertretenden Leiter des Institutes für Semantische Datenanalyse/Knowledge Discovery für den Zeitraum von 1. Februar 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Herr Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Reinhold Scherer wurde zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Semantische Datenanalyse/Knowledge Discovery für den Zeitraum von 1. Februar 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Der Rektor: Kainz




  129.
Curriculum für das Bachelorstudium Information and Computer Engineering; Kundmachung >>>Zurück 
 

Das Curriculum für das Bachelorstudium Information and Computer Engineering wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 12. Jänner 2015 genehmigt und in der 6. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 9a vom 4. Februar 2015 kundgemacht.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin




  130.  
Curriculum für das Masterstudium Information and Computer Engineering; Kundmachung >>>Zurück 
 

Das Curriculum für das Masterstudium Information and Computer Engineering wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 12. Jänner 2015 genehmigt und in der 7. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 9b vom 4. Februar 2015 kundgemacht.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin




  131.  
Curriculum für das Masterstudium Geotechnical and Hydraulic Engineering; Kundmachung >>>Zurück 
 

Das Curriculum für das Masterstudium Geotechnical and Hydraulic Engineering wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 12. Jänner 2015 genehmigt und in der 8. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 9c vom 5. Februar 2015 kundgemacht.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin




  132. 
Habilitationskommission Dr. Harald Plank, wissenschaftliches Fach „Angewandte Physik“ >>>Zurück 
 

In der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 29. Jänner 2015 wurden

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Wolfgang von der Linden

zum Vorsitzenden und


Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Emil List-Kratochvil

zum stellvertretenden Vorsitzenden dieser Habilitationskommission gewählt.

Mitglieder der Habilitationskommission:
ProfessorInnen:
Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang von der Linden
Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ferdinand Hofer
Univ.-Prof. Dr.phil. Heinz Krenn, Uni Graz
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Roland Würschum

UniversitätsdozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Emil List-Kratochvil
Ersatzmitglied:
Asoc.-Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Wolfgang Sprengel

Studierende:
Michael Reichelt
Ersatzmitglied:
Alexander Krainer

Der Vorsitzende des Senates: Kubin




  133.  
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Maschinenelemente und Konstruktionslehre" >>>Zurück 
 

Mit Bescheid vom 10. Februar 2015 wurde an

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Bader

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Maschinenelemente und Konstruktionslehre" verliehen.

Der Rektor: Kainz




  134.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Hofstadler

 

zum Projektleiter für das Projekt 'Symposium 15' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Heck




  135.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert Enzinger

 

zum Projektleiter für das Projekt 'CC2018' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Sommitsch




  136.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugtechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugtechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Arno Eichberger

 

zum Projektleiter für das Projekt 'SimGroan' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Fischer




  137.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektronik wurde

Dr. mgr inz. Alicja Michalowska

 

zur Projektleiterin für das Projekt 'Cotomics' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Deutschmann




  138.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Festkörperphysik >>>Zurück 
 

Am Institut für Festkörperphysik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Roland Resel

 

zum Projektleiter für das Projekt 'GraphenMoFET' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hadley




  139.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Geodäsie >>>Zurück 
 

Am Institut für Geodäsie wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Manfred Wieser

 

zum Projektleiter für das Projekt 'UPIC' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Schardt




  140.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Molekulare Biotechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Molekulare Biotechnologie wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Harald Pichler

 

zum Projektleiter für das Projekt 'Terpenoid screening' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Schwab




  141.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter Lipp

zum Projektleiter für das Projekt 'RSE' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Posch




142. 
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.


142.1 Ausschreibung freier Stellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren

 

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

An der Technischen Universität Graz (TU Graz) besetzt die Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften die vom Field of Expertise (FoE) „Mobility and Production“ unterstützte und gemäß § 99 UG gewidmete Professur

Advanced Manufacturing (AM)

Der/die Universitätsprofessor/in wird in einem gemäß § 99 (1) UG auf 5 Jahre befristeten Arbeitsverhältnis zur TU Graz und einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche ehestmöglich angestellt. Die Zuordnung der Professur erfolgt zum Institut für Fertigungstechnik der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften.

Gesucht wird eine wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit, um das Fachgebiet der „Produktion im Maschinenbau“ innerhalb der Fakultätsinitiative „Smart Production Graz“ und des Field of Expertise (FoE) „Mobility and Production“ im Rahmen der neuen Forschungs- und Lernfabrik der TU Graz zu entwickeln.

Die Professur soll das Fachgebiet in Forschung und Lehre vertreten.

Schwerpunkte des künftigen Aufgabenfeldes:

  • Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes der Forschungs- und Lernfabrik TU Graz
  • Implementierung von Industrie 4.0 in die Forschungs- und Lernfabrik
  • Höchstmögliche Flexibilität und Automatisierung durch „Batch Size One“ Produktion eines konkreten Produktes als Pilotprojekt
  • Zusätzliche Einwerbung von Drittmitteln für die Ausrüstung und den Betrieb der Forschungs- und Lernfabrik

Die Professur verantwortet in der Lehre die Ausbildung der Studierenden im Rahmen der Forschungs- und Lernfabrik und erarbeitet hierzu neue didaktische Ansätze.

In der Forschung wird die einschlägige wissenschaftliche Expertise auf dem Gebiet „Advanced Manufacturing“ erwartet. Die Bereitschaft zu einer interdisziplinären Forschungstätigkeit innerhalb und außerhalb der TU Graz wird vorausgesetzt.

Anstellungserfordernisse:

  • Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung mit abgeschlossenem Doktorat (PhD)
  • Hervorragende wissenschaftliche Leistungen (Publikationen, Leitung von Forschungsprojekten etc.)

Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift werden gefordert, um das Fach international vertreten zu können und um eine Mitwirkung in der Lehre von an der TU Graz in Englisch ausgerichteten Master- und PhD-Studien zu gewährleisten. Sofern Deutschkenntnisse nicht ohnehin vorliegen, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Die Verlegung des Wohnsitzes in den Großraum Graz wird erwartet.

Darüber hinaus werden gewünscht:

  • Großes Engagement in der Lehre
  • Eine hervorragende didaktische Eignung
  • Industriekontakte und eine gute Vernetzung innerhalb der internationalen Forschungsgemeinschaft
  • Die Erfahrung und Fähigkeit, eine Forschungsgruppe aufzubauen und zu leiten
  • Eine mehrjährige facheinschlägige außeruniversitäre Praxis

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zum Erreichen eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Der Bewerbung sind die folgenden Dokumente beizulegen: Ein aussagekräftiger Lebenslauf, Kopien der wichtigsten Zeugnisse, eine Beschreibung des beruflichen Werdegangs in Forschung, Lehre und Industrie sowie die Liste der Veröffentlichungen, Vorträge und wissenschaftlichen Arbeiten, die fünf wichtigsten Publikationen sowie eine Darstellung der wichtigsten Projekte, an denen der Bewerber/die Bewerberin maßgeblich mitgewirkt hat.

Bewerbungen sind in elektronischer Form bis spätestens

8. April 2015

 (Datum des E-Mail-Eingangs) an das Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Graz, Inffeldgasse 23/I, A-8010 Graz, (dekanat.mbww@tugraz.at) zu übermitteln. Neben den Bewerbungsunterlagen ist für die Datenerfassung das unter (www.maschinenbau.tugraz.at) verfügbare Bewerbungsformular zu verwenden.

 

Der Dekan: Sommitsch




142.2 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Fakultät für Architektur

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Mai 2015, am Institut für Gebäudelehre.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom-, Master oder Magister-Universitätsstudium der Architektur.
Gewünschte Qualifikationen: Überdurchschnittliche/r AbsolventIn der Studienrichtung Architektur, hohe entwerferische Begabung; Interesse an Fragen der Architekturtypologien sowie Entwurfsmethoden; Freude und Engagement in der Lehre, im Umgang mit den Studierenden und in der Präsentation des Institutes, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit sowie zur Mitarbeit an Organisation und Verwaltung werden erwartet; EDV-Kenntnisse, MS-Office, Autocad, Indesign, Photoshop. Die Tätigkeit sieht die Mitwirkung an der Entwurfslehre sowie den damit verknüpften Forschungsprojekten im Bereich der Angewandten Forschung vor.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.662,90 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. März 2015
Kennzahl: 1470/15/001

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2015, am Institut für Architektur und Landschaft.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium an einer Universität in einem institutsrelevanten Fachgebiet (Architektur, Landschaftsarchitektur).
Gewünschte Qualifikationen: Besondere Fähigkeiten und Erfahrungen im Entwurf und in der Konzeption von Projekten im erweiterten Kontext von Architektur und Landschaft. Lehrerfahrung in fachrelevanten Bereichen. Erfahrung in der selbstständigen Abwicklung von Forschungsprojekten im Themenfeld von Architektur, Landschaft und Städtebau. Teamfähigkeit; Freude und Engagement im Umgang mit den Studierenden. Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gute Kenntnisse der fachrelevanten Software. Die Aufgaben erstrecken sich über die Bereiche Lehre, Forschung bzw. Erschließung der Künste und Verwaltung: Selbstständige Organisation und Betreuung von Lehrveranstaltungen. Konzeption, Vorbereitung und Leitung von Forschungsprojekten. Mitarbeit an interdisziplinären Forschungsprojekten des Institutes.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.662,90 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 1. April 2015
Kennzahl: 1530/15/002

Der Dekan: Peters

 

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. April 2015, am Institut für Felsmechanik und Tunnelbau.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Geologie an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Vertiefung in Felsmechanik und Gebirgscharakterisierung bzw. Masterstudium Ingenieurgeologie. Erfahrungen in der numerischen Modellierung, sowie Datenverarbeitung und analytischen Berechnungsmethoden. Kenntnisse in der Aufschlussbeschreibung hinsichtlich des Trennflächengefüges. Interesse an Photogrammetrie und Fernerkundung sowie an praxisnaher, experimenteller Forschung zur Automatisierung der Gebirgscharakterisierung. Interesse an der Lehre. Erfahrungen mit dem Programm "ShapeMetriX3D" sind von Vorteil. Gute Fremdsprachenkenntnisse insbesondere Englisch (min. B1), Teamfähigkeit.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.331,45 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2015
Kennzahl: 2200/15/003

Der Dekan: Zenz

 

Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa, Inffeldgasse 10/II, A-8010 Graz (informatik@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. April 2015, am Institut für Medizintechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium aus "Biomedical Engineering" an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Engagierte und teamfähige Persönlichkeit mit guten Englisch-Kenntnissen in Wort und Schrift, Spezialisierung auf den Bereich Imaging und Instrumentation mit Erfahrung in Programmierung, Bild- oder Signalverarbeitung oder Bildgebenden Verfahren sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit. Der wissenschaftliche Aufgabenbereich umfasst die Entwicklung und Optimierung von MR-Techniken für Hochfeldanwendungen und der Quantifizierung von Biomarkern. Weiters die Mitwirkung und Durchführung von Lehraufgaben und im Bereich der Verwaltung.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2662,90 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. März 2015
Kennzahl: 7170/15/004

Der Dekan: Wotawa