MITTEILUNGSBLATT Home TU Graz
 

Studienjahr 2014/2015 ausgegeben am 3. Juni 2015   17. Stück

    
  213.      Beschlüsse des Rektorates
    
  214.     Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Gebäude und Energie
    
  215.      Bestellung zum Leiter des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung
    
  216.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Städtebau
   
  217.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Leichtbau
   
  218.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Anlagen
   
  219.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie
   
  220.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Molekulare Biotechnologie
    
  221.    Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
    
  222.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Bauingenieurwissenschaften - Konstruktiver Ingenieurbau; Kundmachung
   
  223.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen - Bauingenieurwissenschaften; Kundmachung
   
  224.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Maschinenbau; Kundmachung
   
  225.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau; Kundmachung
   
  226.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Verfahrenstechnik; Kundmachung
   
  227.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Softwareentwicklung-Wirtschaft; Kundmachung
   
  228.  Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Computer Science; Kundmachung
   
  229.  Stellenausschreibungen der TU Graz



  213.    
Beschlüsse des Rektorates >>>Zurück 
 

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 folgende Beschlüsse gefasst:

Das Rektorat beschließt die Auflassung der Masterstudien

  • Technomathematik (F 066 400),
  • Technische Mathematik: Operations Research und Statistik (F 066 401),
  • Mathematische Computerwissenschaften (F 066 402) und
  • Finanz- und Versicherungsmathematik (F 066 405)

mit 30. September 2015.
Übergangsbestimmung: Studierende dieser Masterstudien sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Curriculums in der letztgültigen Fassung fortzusetzen und bis zum 30. September 2018 abzuschließen.

Das Rektorat beschließt die Auflassung des Diplomstudiums Lehramt mit den Unterrichtsfächern „Darstellende Geometrie“ und „Informatik und Informatikmanagement“ mit 30. September 2015.
Übergangsbestimmung: Studierende des Diplomstudiums Lehramt mit den Unterrichtsfächern „Darstellende Geometrie“ und „Informatik und Informatikmanagement“ sind berechtigt, ihr Diplomstudium nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 2009 (09U) fortzusetzen und bis zum 30. September 2021 abzuschließen.

 

Der Rektor: Kainz



  214.    
Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Gebäude und Energie >>>Zurück 
 

Herr Dipl.-Ing. Alexander Eberl wurde zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Gebäude und Energie für den Zeitraum von 1. Juni 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Der Rektor: Kainz



  215.      
Bestellung zum Leiter des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung >>>Zurück 
 

Herr Univ.-Prof. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr.-Ing. Markus Krüger wurde zum Leiter des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung für den Zeitraum von 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Der Rektor: Kainz



  216.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Städtebau >>>Zurück 
 

Am Institut für Städtebau wurde

Dipl.-Ing. Ernst Rainer


zum Projektleiter für die Projekte 'BMVIT-Expertensendung Smart Cities 2015' und 'Studie Grünanger' bevollmächtigt.

Der stellvertretende Institutsleiter: Zancanella



  217.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Leichtbau >>>Zurück 
 

Am Institut für Leichtbau wurde

Dipl.-Ing. Peter Brunnhofer


zum Projektleiter für die Projekte 'SF7000', '§27-Projekte allgemein - Prüfhalle' und 'Hakentest GökYapi' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Heitmeir



  218.      
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Anlagen >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektrische Anlagen wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Ernst Schmautzer


zum Projektleiter für die Projekte 'EMV_LiMa' und 'EMV_Lauterach' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Fickert



  219.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie >>>Zurück 
 

Am Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Torsten Mayr


zum Projektleiter für das Projekt 'Europtrode2016' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Klimant



  220.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Molekulare Biotechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Molekulare Biotechnologie wurde

Ao.Univ.-Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Anton Glieder


zum Projektleiter für das Projekt 'EU - ROBOX' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Schwab



  221.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Arne Tauber


zum Projektleiter für das Projekt 'CREDENTIAL' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Posch



  222.   
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Bauingenieurwissenschaften – Konstruktiver Ingenieurbau; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Bauingenieurwissenschaften – Konstruktiver Ingenieurbau in der letztgültigen Version 2011, verlautbart im Mitteilungsblatt 16d. Stück vom 23. Mai 2011, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 9. März 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  223.   
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen - Bauingenieurwissenschaften; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Bauingenieurwissenschaften in der letztgültigen Version 2011, verlautbart im Mitteilungsblatt 16g. Stück vom 23. Mai 2011, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 9. März 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  224.   
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Maschinenbau; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Maschinenbau in der letztgültigen Version 2012, verlautbart im Mitteilungsblatt 12d. Stück vom 3. April 2012, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 20. April 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  225.   
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau in der letztgültigen Version 2012, verlautbart im Mitteilungsblatt 12e. Stück vom 3. April 2012, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 20. April 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  226.   
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Verfahrenstechnik; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Verfahrenstechnik in der letztgültigen Version 2012, verlautbart im Mitteilungsblatt 12b. Stück vom 3. April 2012, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 20. April 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  227.   
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Softwareentwicklung-Wirtschaft; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Softwareentwicklung-Wirtschaft in der letztgültigen Version 2013, verlautbart im Mitteilungsblatt 16f. Stück vom 16. Mai 2013, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 9. März 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  228.    
Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Computer Science; Kundmachung >>>Zurück 
 

Die Ergänzung zum Curriculum für das Masterstudium Computer Science in der letztgültigen Version 2014, verlautbart im Mitteilungsblatt 11a. Stück vom 5. März 2014, wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 9. März 2015 genehmigt.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  229.   
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.




229.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Fakultät für Architektur

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Oktober 2015, am Institut für Architekturtheorie, Kunst- und Kulturwissenschaften.
Aufnahmebedingungen: Diplom bzw. Master im Fach Architekturstudium an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Wissenschaftlicher Schwerpunkt im Bereich der Architekturtheorie; hervorragende Kenntnisse der Architekturtheorie der Moderne und Gegenwart; Programmierkenntnisse; universitäre Lehrerfahrung; Bereitschaft zur Dissertation, Bereitschaft zur Mitwirkung an den laufenden Forschungsprojekten des Instituts sowie bei der Entwicklung von Forschungsprojekten; Teamfähigkeit; Bereitschaft zur Mitarbeit an Organisation und Verwaltung.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.331,45 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juni 2015
Kennzahl: 1430/15/005

Der Dekan: Peters



229.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

Rektor

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an den Rektor der Technischen Universität Graz, Personalabteilung, Mandellstraße 9/I, A-8010 Graz (personalabteilung@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. August 2015, an der Organisationseinheit Personalabteilung.
Aufnahmebedingungen: Matura.
Gewünschte Qualifikationen: HAK-Matura, gute Office- und SAP-Kenntnisse, Englisch in Wort und Schrift, Kenntnisse im Bereich des Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechtes und Erfahrung im Universitätsbetrieb von Vorteil. Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, Kooperations- und Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit.
Einstufung: IIIa  nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.897,60 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juni 2015
Kennzahl: 14/R/PA/96010/15


1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, 40 Stunden/Woche, befristet für die Dauer von 3 Jahren, voraussichtlich ab 1. September 2015, an der Organisationseinheit Forschungs- & Technologie (F&T)-Haus.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium.
Gewünschte Qualifikationen: Wirtschaftswissenschaftliches Studium und/oder Erfahrungen mit Forschungsförderungen und Drittmittelprojekten, Projektmanagement und Projektadministration, sehr gutes Englisch.
Einstufung: IVa  nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.427,30 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juni 2015
Kennzahl: 15/R/PA/93070/15

Der Rektor: Kainz

 

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christof Sommitsch, Inffeldgasse 23/I, A-8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 15. September 2015, am Institut für Hydraulische Strömungsmaschinen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung bzw. gleichwertige Ausbildung.
Gewünschte Qualifikationen: Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer ähnlichen Position in einer vergleichbaren Organisation, sehr versierte MS Office- und gute Englisch-Kenntnisse, herausragendes Organisationstalent. Eigenverantwortung, Umsetzungs- und Auffassungsgabe, sehr gute SAP Kenntnisse, Flexibilität, Freude an Teamarbeit, Kooperationsbereitschaft.
Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 889,95 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 24. Juni 2015
Kennzahl: 3170/15/008

Der Dekan: Sommitsch