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Studienjahr 2014/2015 ausgegeben am 7. Jänner 2015   7. Stück

    
  86. Beschluss des Universitätsrates
   
  87. Bestellung zum 1. und zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Maschinenbau- und Betriebsinformatik
   
  88. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik
   
  89. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau
    
  90. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hochbau
   
  91. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik
   
  92. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik
   
  93. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Informatik
   
  94. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie
   
  95. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Prozess- und Partikeltechnik
   
  96. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Betonbau"
   
  97. Promotion zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften und Naturwissenschaften im Wintersemester 2013/14 und Sommersemester 2014; Liste der PromovendInnen
   
  98. Stellenausschreibungen der TU Graz



  86. 
Beschluss des Universitätsrates >>>Zurück 
 

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 folgenden Beschluss gefasst:

Der Universitätsrat genehmigt die neue Richtlinie zur Gebarung (RL 92000 FIGE 041-01) - download pdf-file 
sowie die überarbeiteten Versionen folgender Richtlinien:

Die Vorsitzende des Universitätsrates: Schaupp



  87.
Bestellung zum 1. und zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Maschinenbau- und Betriebsinformatik >>>Zurück 
 

Herr Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Vorbach wurde zum 1. stellvertretenden Leiter des Institutes für Maschinenbau- und Betriebsinformatik für den Zeitraum von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Herr Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Christian Lichtenegger wurde zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Maschinenbau- und Betriebsinformatik für den Zeitraum von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Der Rektor: Kainz



  88.    
Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik >>>Zurück 
 

Herr Assoc.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Viktor Hacker wurde zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik für den Zeitraum von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bestellt.

Der Rektor: Kainz



  89.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau >>>Zurück 
 

Am Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau wurde


Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Daniela Fuchs-Hanusch

zur Projektleiterin für das Projekt 'CROWN' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Muschalla



  90. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hochbau >>>Zurück 
 

Am Institut für Hochbau wurde

Dipl.-Ing. Heinz Ferk

zum Projektleiter für die Projekte 'RIOPT Holzbau' und 'HVAC via FACADE' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Englhardt



  91. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik >>>Zurück 
 

Am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik wurde


Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter-Johann Sturm

zum Projektleiter für das Projekt 'NanoGeCo' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Eichlseder



  92. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektronik wurde


Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gunter Winkler

zum Projektleiter für das Projekt '13. EMV-Fachtagung' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Deutschmann



  93. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Informatik >>>Zurück 
 

Am Institut für Technische Informatik wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Josef Kreiner

zum Projektleiter für das Projekt 'AH-HyUnify' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Römer



  94. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie >>>Zurück 
 

Am Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Erich Leitner

zum Projektleiter für das Projekt 'ImprovINK' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Klimant



  95. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Prozess- und Partikeltechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Prozess- und Partikeltechnik wurde


Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Narodoslawsky

zum Projektleiter für das Projekt 'Optimale regionale Energiesysteme' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Khinast



  96.
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Betonbau" >>>Zurück 
 

Mit Bescheid vom 15. Dezember 2014 wurde an

Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard Freytag

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Betonbau" verliehen

Der Rektor: Kainz



  97.  
Promotion zum/zur Doktor/in der technischen Wissenschaften und Naturwissenschaften im Wintersemester 2013/14 und Sommersemester 2014; Liste der PromovendInnen >>>Zurück 
 

Die Liste der PromovendInnen vom Wintersemester 2013/14 kann hier abgerufen werden - download pdf-file.

Die Liste der PromovendInnen vom Sommersemester 2014 kann hier abgerufen werden - download pdf-file.

Der Vizerektor für Lehre: Hofmann-Wellenhof



  98. 
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.

 

98. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Oszkar Biro, Inffeldgasse 18/EG, A-8010 Graz (zavec@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Wiederholung der Ausschreibung:
1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2015, am Institut für Hochspannungstechnik und Systemmanagement.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Universitätsstudium der Elektrotechnik.
Gewünschte Qualifikationen: Selbständiges Arbeiten bei Prüfungen und Untersuchungen im Bereich der Hochspannungstechnik sowie bei der Betreuung und Beaufsichtigung von Versuchen an Isolierstoffen und Isoliersystemen; Aktivitäten in der Hochspannungsprüf- und -messtechnik sowie im Bereich neuer Technologien in der Hochspannungstechnik; eigenständige Tätigkeit im Bereich der Verwaltung sowie bei Aufträgen von Dritten; wissenschaftliches Profil im Bereich der Hochspannungstechnik.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.615,80 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Jänner 2015
Kennzahl: 4330/15/001

Der Dekan: Biro

 

Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa, Inffeldgasse 10/II, A-8010 Graz (informatik@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Wiederholung der Ausschreibung:
1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2015, am Institut für Semantische Datenanalyse/Knowledge Discovery.
Aufnahmebedingungen: Überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Master-/Diplom-Studium der Bioinformatik oder einer verwandten Disziplin (z.B. Medizininformatik, Biomathematik, Informatik, Biomedizinische Technik) an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Fundiertes Wissen in Bioinformatik bzw. Informatik und Lebenswissenschaften (Nachweis in den Bewerbungsunterlagen anhand einer Liste von belegten Lehrveranstaltungen sowie Kopien von Matura-/Abitur-, Bachelor-, Master-/Diplom-Zeugnissen); Neugier auf interdisziplinäre Forschungsprojekte im Kontext von BioTechMed-Graz und Omics Center Graz, großes Interesse an molekularbiologischen und medizinischen Fragestellungen; Zusatzkenntnisse über bioinformatische Algorithmen und Datenbanken für molekulare Netzwerke und Omikdaten sowie über biostatistische Methoden sind von Vorteil; Programmiererfahrung mit Java und eventuell Python; hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, hohe Motivation und Engagement mit ausgeprägter Teamfähigkeit und Flexibilität, wissenschaftliche Kreativität und systematische Arbeitsweise.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.615,80 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Jänner 2015
Kennzahl: 7090/15/001

Der Dekan: Wotawa