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Studienjahr 2016/2017 ausgegeben am 5. Oktober 2016   1. Stück

    
  1.    Beschlüsse des Universitätsrates
   
  2.   

Betriebsvereinbarung zur Qualifizierungsvereinbarung

   
  3.   Wahl des Senatsvorsitzenden und der stellvertretenden Senatsvorsitzenden für die Funktionsperiode 1.10.2016 bis 30.9.2019
   
  4.   Satzungsteil Studienrecht, Änderungen §§ 5, 14 und 18
   
  5.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fertigungstechnik
   
  6.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Festigkeitslehre
   
  7.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik
    
  8.     Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik
    
  9.     Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugtechnik
    
  10.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  11.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
   
  12.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Softwaretechnologie
   
  13.   Stellenausschreibungen der TU Graz
   
  14.   2. Verlängerung der Ausschreibungsfrist - Ausschreibung einer Stelle als Universitäts-Projektassistentin/Universitäts-Projektassistent am Institut für Technische Logistik



  1.   
Beschlüsse des Universitätsrates >>>Zurück 
 

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 29. September 2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Universitätsrat genehmigt die Zuordnung des Institutes für Werkzeugtechnik und spanlose Produktion zum Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik als Arbeitsgruppe ab 1. Jänner 2017. Gleichzeitig wird die Umbenennung des Institutes für Werkstoffkunde und Schweißtechnik in das „Institut für Werkstoffkunde, Fügetechnik und Umformtechnik“ (Institute of Material Science, Joining and Forming) ab 1. Jänner 2017 genehmigt.

Der Universitätsrat genehmigt die Zuordnung des Institute of Production Science and Management zum Institut für Industriebetriebslehre und Innovationsforschung als Arbeitsgruppe ab 1.Jänner 2017. Gleichzeitig wird die Umbenennung des Institutes für Industriebetriebslehre und Innovationsforschung in das „Institut für Innovation und Industrie Management“ (Institute of Innovation and Industrial Management) ab 1. Jänner 2017 genehmigt.


Die Vorsitzende des Universitätsrates: Schaupp



  2.  
Betriebsvereinbarung zur Qualifizierungsvereinbarung >>>Zurück 
 

Die Betriebsvereinbarung zur Qualifizierungsvereinbarung ist für alle Mitarbeiter/innen der TU Graz unter „TU4U/Für Bedienstete/Formulare & Downloads/Betriebsvereinbarungen“ einsehbar.

Der Rektor: Kainz



  3.  
Wahl des Senatsvorsitzenden und der stellvertretenden Senatsvorsitzenden für die Funktionsperiode 1. Oktober 2016 bis 30. September 2019 >>>Zurück 
 

In der konstituierenden Sitzung des Senates der TU Graz am 3. Oktober 2016 wurden zum Vorsitzenden bzw. zu stellvertretenden Vorsitzenden für die Funktionsperiode 1. Oktober 2016 bis 30. September 2019 gewählt:

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gernot Kubin
1. Stellvertreter: Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Jörg Schröttner
2. Stellvertreterin: Elisabeth Salomon
3. Stellvertreterin: Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Katrin Ellermann

Der Rektor: Kainz



  4.   
Satzungsteil Studienrecht, Änderungen §§ 5, 14 und 18 >>>Zurück 
 

Der Senat hat in der Sitzung am 3. Oktober 2016 die Änderungen der §§ 5, 14 und 18 des Satzungsteils Studienrecht beschlossen.

Satzungsteil Studienrecht - download pdf-file.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  5.      
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fertigungstechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Fertigungstechnik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Jörg Edler


zum Projektleiter für das Projekt 'HPLA' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Haas



  6.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Festigkeitslehre >>>Zurück 
 

Am Institut für Festigkeitslehre wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Manfred Hannes Ulz


zum Projektleiter für das Projekt '§27 Proj allgem - Ulz' bevollmächtigt.

Die Institutsleiterin: Ellermann



  7.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Wärmetechnik wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Robert Scharler


zum Projektleiter für das Projekt 'GrateAdvance' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hochenauer



  8.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Wärmetechnik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. René Rieberer


zum Projektleiter für das Projekt 'FluePump' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hochenauer



  9.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugtechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugtechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Arno Eichberger


zum Projektleiter für das Projekt 'Enable-S3' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Fischer



  10.    
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Ass.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Stefan Spirk


zum Projektleiter für das Projekt 'Faseranalyse' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  11.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie wurde

Univ.-Prof. Roderick Bloem, Ph.D.


zum Projektleiter für das Projekt 'Enable-S3' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Posch



  12.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Softwaretechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Softwaretechnologie wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa


zum Projektleiter für das Projekt 'Enable-S3' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Slany



  13.   
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.




13. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

 

Fakultät für Architektur

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Wiederholung der Ausschreibung:
1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 3 Jahre, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Dezember 2016, am Institut für Architektur und Landschaft.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium in einem institutsrelevanten Fachgebiet (Architektur, Landschaftsarchitektur).
Gewünschte Qualifikationen: Besondere Fähigkeiten und Erfahrungen im Entwurf und in der Konzeption von Projekten im erweiterten Kontext von Architektur und Landschaft. Lehrerfahrung in fachrelevanten Bereichen. Erfahrung in der selbstständigen Abwicklung von Forschungsprojekten im Themenfeld von Architektur, Landschaft und Städtebau. Teamfähigkeit; Freude und Engagement im Umgang mit den Studierenden. Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gute Kenntnisse der fachrelevanten Software. Die Aufgaben erstrecken sich über die Bereiche Lehre, Forschung bzw. Erschließung der Künste und Verwaltung:
Selbstständige Organisation und Betreuung von Lehrveranstaltungen; Konzeption, Vorbereitung und Leitung von Forschungsprojekten; Mitarbeit an interdisziplinären Forschungsprojekten des Institutes.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.348,25 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. Oktober 2016
Kennzahl: 1530/16/016

Der Dekan: Peters



Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Franz Heitmeir, Inffeldgasse 23/I, A-8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2017, am Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Fachrichtung Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau.
Gewünschte Qualifikationen: Interesse an der Mitarbeit in Lehre und Forschung. Sehr gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Maschinenelemente, insbesondere im Bereich der Getriebetechnik. Vertiefte Kenntnisse in der Getriebeschmierung, experimentelle Untersuchungen zur Ölverteilung und Messverfahren zur Ölverteilung in Getrieben sind erwünscht. Im Rahmen der zu betreuenden Lehrveranstaltungen werden sehr gute Deutschkenntnisse benötigt.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2016
Kennzahl: 3100/16/027

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2017, am Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Fachrichtung Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau.
Gewünschte Qualifikationen: Interesse an der Mitarbeit in Lehre und Forschung. Sehr gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Maschinenelemente, insbesondere im Bereich der Getriebetechnik. Vertiefte Kenntnisse in der Getriebeentwicklung, experimentelle Untersuchungen zur Getriebefunktionsentwicklung und Messverfahren zur Verschleißanalyse in Getrieben sind erwünscht. Im Rahmen der zu betreuenden Lehrveranstaltungen werden sehr gute Deutschkenntnisse benötigt.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2016
Kennzahl: 3100/16/028

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 3,5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2017, am Institut für Unternehmungsführung und Organisation.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Softwareentwicklung-Wirtschaft oder vergleichbares Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation.
Gewünschte Qualifikationen: Kenntnisse in den Fachgebieten: Unternehmungsführung und Organisation, Entrepreneurship und Unternehmensgründung, Geschäftsmodelle, Technologiemanagement, Prozessmanagement, Masterarbeit vorzugsweise aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2016
Kennzahl: 3720/16/029

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2017, am Institut für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen bzw. einer sonstigen technischen Studienrichtung mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation.
Gewünschte Qualifikationen: Interesse an vertiefenden Fragestellungen in Forschung und Lehre im Bereich der angewandten Betriebswirtschaftslehre. Interesse an einer Dissertation in den Forschungsschwerpunkten des Institutes sowie an einschlägiger Publikationstätigkeit. Gute Englischkenntnisse.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 2. November 2016
Kennzahl: 3730/16/024

Der Dekan: Heitmeir



  14.  
2. Verlängerung der Ausschreibungsfrist - Ausschreibung einer Stelle als Universitäts-Projektassistentin/Universitäts-Projektassistent am Institut für Technische Logistik >>>Zurück 
 

Die Ausschreibung kann hier abgerufen werden - download pdf-file.

Der Institutsleiter: Jodin