MITTEILUNGSBLATT Home TU Graz
 

Studienjahr 2016/2017 ausgegeben am 7. Dezember 2016   5. Stück

    
  70.  Beschluss des Rektorates
   
  71.  Bestellung zum Studiendekan der Studienrichtung "Biorefinery Engineering" (Masterstudium), der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie
   
  72.  Änderung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Auswahlkommission für „Geotechnical and Hydraulic Engineering"
   
  73.  Habilitationsverfahren Mag.phil. Dr.phil. Gunther Reisinger, wissenschaftliches Fach „Kunstwissenschaft“
   
  74.  Habilitationskommission Dr. Daniele D’Angeli, wissenschaftliches Fach „Mathematik“
   
  75.  Schiedskommission der TU Graz, Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden, Mitglieder und Ersatzmitglieder
   
  76.  Geschäftsordnung der Schiedskommission der TU Graz
   
  77.  Ergebnis der Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Graz; Kundmachung
   
  78.  Ergebnis der Wahl der Behindertenvertrauensperson der Technischen Universität Graz; Kundmachung
   
  79.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft
   
  80.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
   
  81.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baumechanik
   
  82.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik
   
  83.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
  84.    Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik
   
  85.    Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Regelungs- und Automatisierungstechnik
   
  86.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  87.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  88.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  89.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  90.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
  91.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Softwaretechnologie
   
  92.  Personalnachricht
   
  93.  Stellenausschreibungen der TU Graz



  70.  
Beschluss des Rektorates >>>Zurück 
 

Das Rektorat hat in der Sitzung am 15. November 2016 die Richtlinie für Dienstfahrzeuge der Technischen Universität Graz beschlossen.

- Richtlinie für Dienstfahrzeuge - download pdf-file
- Nutzungsvereinbarung Dienstfahrzeug - download pdf-file
- Nutzungsberechtigung für Probekennzeichen - download pdf-file

Der Rektor: Kainz



  71.  
Bestellung zum Studiendekan der Studienrichtung "Biorefinery Engineering" (Masterstudium), der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie >>>Zurück 
 

Herr Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bauer wurde zum Studiendekan der Studienrichtung "Biorefinery Engineering" (Masterstudium), der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie für den Zeitraum von 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2019 bestellt.

Der Rektor: Kainz



  72.  
Änderung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Auswahlkommission für „Geotechnical and Hydraulic Engineering" >>>Zurück 
 

Die folgenden Studierenden werden als Mitglieder der Auswahlkommission für „Geotechnical and Hydraulic Engineering“ bestellt:

Angelika Schoenauer
Patricia Walch

Ersatzmitglieder:
Marco Bok
Claudia Hösele

Der Vizerektor für Lehre: Heck



  73.  
Habilitationsverfahren Mag.phil. Dr.phil. Gunther Reisinger, wissenschaftliches Fach „Kunstwissenschaft“ >>>Zurück 
 

Mitglieder der Habilitationskommission:
ProfessorInnen:
Univ.-Prof. Dipl.-Arch. Dr.sc.ETH Urs Hirschberg
Univ.-Prof. Mag. Milica Tomic
Univ.-Prof. Mag.phil. Dr.phil. Anselm Wagner

Ersatzmitglied:
Alle ProfessorInnen der Fakultät für Architektur

UniversitätsdozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Ass.-Prof. Mag.phil. Dr.phil. Antje Senarclens de Grancy

Ersatzmitglied:
Mag.phil. Christoph Breser

Studierende:
Marco Aßlaber

Ersatzmitglied:
Natascha Spitzer BSc
Lung Peng

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:
DI Claudia Volberg

In der konstituierenden Sitzung dieser Habilitationskommission am 30. November 2016 wurde

Ass.-Prof. Mag.phil. Dr.phil. Antje Senarclens de Grancy

zur Vorsitzenden und

Univ.-Prof. Mag.phil. Dr.phil. Anselm Wagner

zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  74.  
Habilitationskommission Dr. Daniele D’Angeli, wissenschaftliches Fach „Mathematik“ >>>Zurück 
 

Mitglieder der Habilitationskommission:
ProfessorInnen:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Kerber
O.Univ.-Prof. Dr. phil. Robert Tichy
Univ.-Prof. Dr.phil. Karin Baur, Uni Graz

Ersatzmitglied:
Alle ProfessorInnen des Fachbereichs Mathematik

UniversitätsdozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Assoc.-Prof. DI Dr. Franz Lehner

Ersatzmitglied:
Ao.Univ.-Prof. DI Dr.techn. Bettina Klinz

Studierende:
Erika Lavia

Ersatzmitglied:
Lea Jordan

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:
Assoc.-Prof. DI Dr.techn. Daniele Fuchs-Hanusch

In der konstituierenden Sitzung dieser Habilitationskommission am 30. November 2016 wurde

Univ.-Prof. Dr.phil. Karin Baur

zur Vorsitzenden und

Assoc.-Prof. DI Dr. Franz Lehner

zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

 

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  75.  
Schiedskommission der TU Graz, Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden, Mitglieder und Ersatzmitglieder >>>Zurück 
 

Die Schiedskommission der Technischen Universität Graz hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 28. November 2016

Dr. Lothar Matzenauer

zum Vorsitzenden und

Dr. Maria Edlinger

zur stellvertretenden Vorsitzenden für die Funktionsperiode vom 14. Oktober 2016 bis 13. Oktober 2018 wiedergewählt.


Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission der TU Graz für die Funktionsperiode 14. Oktober 2016 bis 13. Oktober 2018 sind:

Hauptmitglieder:
Dr. Lothar Matzenauer
Dr. Maria Edlinger
Dr.in Petra Risak
O.Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser
Mag.a Nicole Pachner
Dr. Josef Scherz

Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Holzleithner
Mag. Stefan Jöchtl
Univ.-Prof. Dr. Ernst Kozeschnik
Univ.-Prof.in Dr.in Ulrike Leopold-Wildburger
Prof. Gunter Nitsche
Beate Treml, B.A. (Econ.)

Der Vorsitzende der Schiedskommission: Matzenauer



  76.  
Geschäftsordnung der Schiedskommission der Technischen Universität Graz >>>Zurück 
 

Die Schiedskommission der Technischen Universität Graz hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 28. November 2016 ihre Gechäftsordnung beschlossen

- Geschäftsordnung der Schiedskommission - download pdf-file.

Der Vorsitzende der Schiedskommission: Matzenauer



  77. 
Ergebnis der Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Graz; Kundmachung >>>Zurück 
 

Das Ergebnis der Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Graz wurde in der 3. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 4a vom 21. November 2016 kundgemacht.

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: Röschel



  78.     
Ergebnis der Wahl der Behindertenvertrauensperson der Technischen Universität Graz; Kundmachung >>>Zurück 
 

Das Ergebnis der Wahl der Behindertenvertrauensperson der Technischen Universität Graz wurde in der 3. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 4a vom 21. November 2016 kundgemacht.

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: Röschel



  79.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Marschnig


zum Projektleiter für die Projekte 'ADD2' und 'Hochwasser' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Veit



  80.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Monsberger


zum Projektleiter für das Projekt 'Dailog Konferenz' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofstadler



  81.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baumechanik >>>Zurück 
 

Am Institut für Baumechanik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter Dietmaier


zum Projektleiter für das Projekt 'Bogie_vif' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Schanz



  82.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert Enzinger


zum Projektleiter für das Projekt 'Fülldraht Duplex' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Sommitsch



  83.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Jörg Moser


zum Projektleiter für das Projekt '16_IND_Medusa' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



  84.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronik >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektronik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gunter Winkler


zum Projektleiter für das Projekt '15. EMV-Fachtagung' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Deutschmann



  85.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Regelungs- und Automatisierungstechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Regelungs- und Automatisierungstechnik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin Steinberger


zum Projektleiter für das Projekt 'Bogie_vif' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Horn



  86. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gregor Trimmel


zum Projektleiter für das Projekt 'Trimmel' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  87.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Robert Saf


zum Projektleiter für das Projekt '§27 Proj.allgem. - Saf' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  88.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Klaus Reichmann


zum Projektleiter für das Projekt '§27 Proj.allgem. - Reichmann' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  89.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Waltraud Taucher-Mautner


zur Projektleiterin für das Projekt '§ 27 Proj. allgem. - Taucher' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  90.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Bernhard Gollas


zum Projektleiter für das Projekt '§ 27 Proj. allgem. - Gollas' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  91.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Softwaretechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Softwaretechnologie wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa


zum Projektleiter für das Projekt 'AS-IT-IC' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Slany



  92.  
Personalnachricht >>>Zurück 
 

Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing.habil. Tim Zeiner wurde mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2016 zum vollbeschäftigten Universitätsprofessor für Process Systems Engineering am Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik berufen.

Der Rektor: Kainz



  93.  
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.


93.1 Ausschreibung freier Stellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren


Fakultät für Architektur


An der Technischen Universität Graz/Fakultät für Architektur ist die Professur für

Architektur und Holzbau

voraussichtlich ab 1. September 2017 zu besetzen. Der Universitätsprofessor / die Universitätsprofessorin wird in einem gemäß § 99 UG auf 5 Jahre befristeten Arbeitsverhältnis zur TU Graz angestellt. Diese Professur wird im Rahmen einer Stiftung eingerichtet, getragen durch Mitglieder von pro:Holz, dem Land Steiermark und FHP (Forst-Holz-Papier). Die Zuordnung der Professur erfolgt zum Institut für Architekturtechnologie der Fakultät für Architektur.

Gesucht wird eine wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit, die die Thematik des nachhaltigen Bauens im Kontext qualitativ hochwertiger Architektur im Holzbau in Forschung und Lehre vertritt. Durch Integration fundierter praktischer und möglichst internationaler Erfahrungen soll den Studierenden die baukulturelle Dimension des Themas Architektur und Holzbau vermittelt und ein Bewusstsein für verantwortungsvolles, nachhaltiges Bauen gefördert werden. Dies inkludiert die Prinzipien des Entwerfens im Holzbau, die Entwicklung von Detailausbildungen, die technisch-gestalterischen Potenziale im Innenausbau und die Verwendung neuer Materialkomponenten. Der Einsatz innovativer Entwurfsmethoden, Technologien und Produktionsmethoden in der Lehre soll gleichzeitig dem Ausloten neuer Forschungsfelder dienen.

Der Professur obliegt die wissenschaftliche Entwicklung des Fachgebietes Architektur und Holzbau und die Lehre auf Bachelor-. Master- und Doktorats-Niveau. Es wird zudem gewünscht, dass neue Kooperationen mit der Wirtschaft aufgebaut und gepflegt werden. Eine aktive Mitarbeit in allen Belangen der Fakultät wird erwartet.

Um das Fach international vertreten zu können, werden gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift gefordert. Sofern Deutschkenntnisse nicht ohnehin vorliegen, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Anstellungserfordernisse:

  1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung.
  2. Eine hervorragende pädagogische und didaktische Eignung.
  3. Eine ausgezeichnete facheinschlägige Praxis.
  4. Eine facheinschlägige Auslandserfahrung.
  5. Die Qualifikation zur Führungskraft.

Die Verlegung des Wohnsitzes in den Großraum Graz wird vorausgesetzt.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zum Erreichen eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind unter Beilage eines Lebenslaufes mit Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, der Vortrags- und Lehrtätigkeit, des Schriftenverzeichnisses sowie einem Konzept zur künftig an der TU Graz angestrebten Forschung und Lehre in ausschließlich elektronischer Form an den Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, dekarch@tugraz.at, zu richten und müssen bis spätestens

1. Februar 2017

beim Dekanat einlangen. Siehe auch www.architektur.tugraz.at/aktuelles/stellenanzeigen.

 

Der Dekan: Peters                               

 




93.2 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Fakultät für Architektur

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Verlängerung der Ausschreibungsfrist:
1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2017, am Institut für Architektur und Landschaft.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium in einem institutsrelevanten Fachgebiet (Architektur, Landschaftsarchitektur) an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Besondere Fähigkeiten und Erfahrungen im Entwurf und in der Konzeption von Projekten im erweiterten Kontext von Architektur und Landschaft. Lehrerfahrung in fachrelevanten Bereichen. Erfahrung in der selbstständigen Abwicklung von Forschungsprojekten im Themenfeld von Architektur, Landschaft und Städtebau. Teamfähigkeit; Freude und Engagement im Umgang mit den Studierenden. Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gute Kenntnisse der fachrelevanten Software. Die Aufgaben erstrecken sich über die Bereiche Lehre, Forschung bzw. Erschließung der Künste und Verwaltung: Selbstständige Organisation und Betreuung von Lehrveranstaltungen. Konzeption, Vorbereitung und Leitung von Forschungsprojekten. Mitarbeit an interdisziplinären Forschungsprojekten des Institutes.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 2. Jänner 2017
Kennzahl: 1530/16/018

Der Dekan: Peters

 

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2017, am Institut für Straßen- und Verkehrswesen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom- oder Masteruniversitätsstudium der Bauingenieurwissenschaften mit Schwerpunkt Verkehrsingenieurwesen.
Gewünschte Qualifikationen: Für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs sind Kenntnisse in der Straßenraumgestaltung und in der Anwendung von Verkehrsnachfragemodellen erforderlich. Gute EDV-Kenntnisse, praktische Erfahrungen in der Verkehrsmodellierung und bei Verkehrserhebungen sowie dem Straßenentwurf sind wünschenswert. Interesse an wissenschaftlicher, interdisziplinärer Forschung im Bereich der Mobilität mit der Möglichkeit zur Promotion; Bereitschaft zur Teamarbeit und Mitarbeit in der Lehre werden erwartet.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Dezember 2016
Kennzahl: 2090/16/019

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2017, am Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Studienrichtung Bauingenieurwissenschaften, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen, Kulturtechnik (Dipl.-Ing.).
Gewünschte Qualifikationen: Beabsichtigte Tätigkeitsfelder: Mitarbeit in der Lehre bei - Hochdruckwasserkraftanlagen, Strömungsberechnungen 1D und 3D, Wasserschlossauslegungen. Abhaltung und Betreuung von Übungen im Rahmen der Lehre. Erstellung von Skripten und Vortragsunterlagen, Organisation der Lehre. Erstellung von Drittmittelforschungsanträgen und Durchführung von Forschungsprojekten. Forschungsarbeit im Hydrauliklabor bei hydraulischen Modellversuchen. Durchführung numerischer Berechnunen für 1D und 3D Rohrhydraulik und Wasserschlossberechnungen. Mitarbeit bei Masterarbeiten und Bachelorprojekten.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Dezember 2016
Kennzahl: 2130/16/018

Der Dekan: Zenz

 

Fakultät für Mathematik, Physik und Geodäsie

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Mathematik, Physik und Geodäsie, Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Wolfgang Ernst, Petersgasse 16, A-8010 Graz (bewerbungen.mpug@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Wiederholung der Ausschreibung:
1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten mit Doktorat für 6 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2017, am Institut für Festkörperphysik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium mit Doktorat und dem Schwerpunkt Festkörperphysik.
Gewünschte Qualifikationen: Der Bewerber/die Bewerberin, soll die wissenschaftlichen Aktivitäten des Instituts ergänzen und erweitern. Zurzeit laufen Projekte auf den Gebieten organische Sensorik, organische Solarzellen, metall-organische Grenzflächen, Röntgenstrukturuntersuchungen an organischen dünnen Schichten, Filmwachstum organischer Schichten, Halbleiter Bauelemente, sowie Untersuchungen von Faserbindungsstärken in Papier. Wir suchen jemanden der/die ein dazu passendes experimentelles Forschungsprogramm vorschlägt. Vom Bewerber/von der Bewerberin, wird erwartet, dass er/sie Projekte einwirbt, ein Team von Dissertant/Innen und Diplomand/Innen aufbaut und seine/ihre wissenschaftlichen Arbeiten in qualitativ hochwertigen Journalen publiziert. Mit dieser Stelle sind Lehrverpflichtungen verbunden.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 3.590,70 brutto (14× jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Jänner 2017
Kennzahl: 5130/16/023

Der Dekan: Ernst

Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie, Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Frank Dieter Uhlig, Stremayrgasse 9/IV, A-8010 Graz, und/oder ausschließlich an folgende email-Adresse (jobs.tcvb@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2017, am Institut für Analytische Chemie und Lebensmittelchemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Chemie oder Biotechnologie an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Gute Kenntnisse in analytischer Chemie unter besonderer Berücksichtigung der Analytik von flüchtigen Verbindungen; Grundkenntnisse in den Bereichen der Lebensmittelchemie und Lebensmittelsensorik.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Dezember 2016
Kennzahl: 6450/16/021

Der Dekan: Uhlig

 

 

93.3 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

Rektor

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an den Rektor der Technischen Universität Graz, Personalabteilung, Mandellstraße 9/I, A-8010 Graz (personalabteilung@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 15. Jänner 2017, an der Organisationseinheit Controlling.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium.
Gewünschte Qualifikationen: BWL mit Schwerpunkt Controlling, Wirtschaftsingenieurwesen, o.ä. und mehrjährige Erfahrung im Controlling und/oder Rechnungswesen, insbesondere: Controlling im Drittmittelbereich an Universitäten, Projektaudits und EU-Projekten, Projektcontrolling, Kosten- und Leistungsrechnung, Planung u. Budgetierung, Erstellung von Forecasts, diverse Analysen und im Reporting. Umfassende EDV-(Office Paket), SAP- sowie Business Intelligence-Kenntnisse, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft, Flexibilität sowie Interesse an Aus- und Weiterbildung.
Einstufung: IVa nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.457,90 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Dezember 2016
Kennzahl:
21/R/PA/96040/16

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2017, an der Organisationseinheit Forschungs- & Technologie-Haus.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Master-/Diplomstudium.
Gewünschte Qualifikationen: Wirtschaftswissenschaftliches Studium und/oder Erfahrungen mit Forschungsförderungen und Drittmittelprojekten, Projektmanagement und Projektadministration, sehr gutes Englisch.
Einstufung: IVa nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.457,90 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Dezember 2016
Kennzahl:
22/R/PA/93070/16

Der Rektor: Kainz

 

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Franz Heitmeir, Inffeldgasse 23/I, A-8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, 30 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2017, am Institut für Festigkeitslehre.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische bzw. gleichwertige Ausbildung.
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Deutsch und Englischkenntnisse; sehr versierte EDV-Kenntnisse (MS-Office Produkte); Freude an Büro- und Lehrorganisation sowie an Verrechnungs- und Reiseadministration; selbständige Arbeitsweise; Kommunikations- und Teamfähigkeit; hohes Engagement und Verlässlichkeit.
Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.351,73 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Dezember 2016
Kennzahl:
3040/16/039

Der Dekan: Heitmeir