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Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am 21. März 2018   12. Stück

   
 190. Sitzungstermine des Senates im Studienjahr 2018/2019
   
 191.

Satzungsteil „Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach § 99 (4) UG“

   
 192. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Biotechnologie“
   
 193. Bestellung zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik
   
 194. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft
   
 195. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
   
 196. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
   
 197. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik
   
 198. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
 199. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
 200. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
 201. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
 202. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
   
 203. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
   
 204. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Informatik
   
 205. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik
   
 206. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
   
 207. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institute of Interactive Systems and Data Science
   
 208. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung
   
 209. Widerruf der Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen
   
 210. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen
   
 211. Stellenausschreibungen der TU Graz






 190.
Sitzungstermine des Senates im Studienjahr 2018/2019 >>>Zurück 
 

Die Sitzungen des Senates der TU Graz finden im Studienjahr 2018/19 an folgenden Terminen statt (Beginn jeweils um 13:30 Uhr im Besprechungszimmer der Universitätsleitung, Rechbauerstraße 12, 1. Stock):

Montag, 8. Oktober 2018
Montag, 12. November 2018
Montag, 10. Dezember 2018
Montag, 28. Jänner 2019
Montag, 11. März 2019
Montag, 6. Mai 2019
Montag, 24. Juni 2019

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



 191.
Satzungsteil „Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach § 99 (4) UG“ >>>Zurück 
 

Der Senat hat in der Sitzung am 12. März 2018 den Satzungsteil „Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach § 99 (4) UG“ der Technischen Universität Graz genehmigt.

Satzungsteil – download pdf-file.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



 192.
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Biotechnologie“ >>>Zurück 
 

Mit Wirksamkeit vom 12. März 2018 wurde an

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Regina Kratzer

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Biotechnologie“ verliehen.

Der Rektor: Kainz



 193.
Bestellung zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik >>>Zurück 
 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Werner Grogger wurde zum 2. stellvertretenden Leiter des Institutes für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik für den Zeitraum von 1. April 2018 bis 31. Dezember 2019 bestellt.

 

Der Rektor: Kainz



 194.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Alfred Hammer

zum Projektleiter für das Projekt 'Ulmenentwässerung SBT' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Zenz



 195.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Univ.-Prof. Mag.rer.soc.oec. DDipl.-Ing. Dr.techn. Gottfried Mauerhofer

zum Projektleiter für das Projekt 'Kundenzufriedenheit' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofstadler



 196.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Monsberger

zum Projektleiter für das Projekt 'SensGT' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofstadler



 197.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik >>>Zurück 
 

Am Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Bader

zum Projektleiter für das Projekt 'NEWSUN' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hick



 198.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Peter Luttenberger

zum Projektleiter für das Projekt '18_IND_LS_FEA_MUFS' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



 199.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Jörg Moser

zum Projektleiter für das Projekt '18_IND_Similar_P01' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



 200.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Nisha Nandlal Sharma, B.Eng. M.Eng.

zur Projektleiterin für das Projekt '18_IND_ACTION_P01a' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



 201.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Ernst Tomasch

zum Projektleiter für die Projekte '17_GOV_MOKABS' und '18_GOV_PERTA' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



 202.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas Bretterklieber

zum Projektleiter für das Projekt 'SensGT' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Brasseur



 203.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Armin Buchroithner

zum Projektleiter für das Projekt 'NEWSUN' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Brasseur



 204.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Informatik >>>Zurück 
 

Am Institut für Technische Informatik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Steger

zum Projektleiter für das Projekt 'ANITAS' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Römer



 205.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Kothleitner

zum Projektleiter für das Projekt 'Direct-Electron-Detection' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofer



 206.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gregor Trimmel

zum Projektleiter für das Projekt 'PolyTherm' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



 207.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institute of Interactive Systems and Data Science >>>Zurück 
 

Am Institute of Interactive Systems and Data Science wurde

Assoc.Prof. Mag.phil. Dr.phil. Bernhard Wieser

zum Projektleiter für das Projekt 'MH' bevollmächtigt.

Die Institutsleiterin: Lindstaedt



 208.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung >>>Zurück 
 

Am Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung wurde

Em.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.rer.nat. Wolfgang Maass

zum Projektleiter für das Projekt 'EU - HBP SGA2' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Legenstein



 209.
Widerruf der Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen >>>Zurück 
 

Die erteilte Projektleitervollmacht an

Dipl.-Ing. Dr.techn. Clemens Arth

für das Projekt 'VRVis-Simplify2-AVL' wurde widerrufen.

Der Institutsleiter: Schmalstieg



 210.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen >>>Zurück 
 

Am Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Denis Kalkofen

zum Projektleiter für das Projekt 'VRVis-Simplify2-AVL' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Schmalstieg



 211.
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Bei der Personalauswahl dürfen Bewerberinnen und Bewerber aufgrund des Geschlechts, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden (Antidiskriminierung).
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.

 




211. Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

 

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, 8010 Graz (dekanat.etit@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Mai 2018, am Institut für Elektrische Anlagen und Netze.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Elektrotechnik.

Gewünschte Qualifikationen: Im Rahmen einer Dissertation soll am Institut für Elektrische Anlagen und Netze ein Hardware-in-the-Loop System aufgebaut werden. Dazu sind folgende Kenntnisse bzw. Interessen von Vorteil: Interesse an hardwarenahen Entwicklungstätigkeiten, Kenntnisse bzw. Erfahrung mit leistungselektronischen Komponenten und Schaltungen, Grundkenntnisse der Signalverarbeitung und Regelungstechnik, Interesse an DSP/FPGA Programmierung, Interesse an der Modellierung und Simulation von Energiesystemen (Netzanschluss, Fehlerbehandlung, …). Weitere Tätigkeiten beinhalten die Mitarbeit in Forschung und Lehre (Betreuung und Mitarbeit bei Projekten, Betreuung von Übungen und Laborübungen, Erstellen von Lehrunterlagen) sowie die Mitarbeit in Verwaltung und Organisation des Instituts.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.794,60 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl vorzugsweise elektronisch an dekanat.etit@tugraz.at zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2018
Kennzahl: 4320/18/005

Der Dekan: Bösch

 

 

Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Frank Kappe, Inffeldgasse 10/II, 8010 Graz (informatik@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

An der Technischen Universität Graz, Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik ist

1 Stelle eines Universitätsassistenten/einer Universitätsassistentin mit Doktorat
für Prof.-Laufbahnstelle im Fachgebiet Cybersecurity

vorerst befristet auf die Dauer von sechs Jahren – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2018, am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie zu besetzen.
Im Falle des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung wird die Universitätsassistentin/der Universitätsassistent zum Assistant Professor. Bei Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erfolgt eine unbefristete Anstellung als Associate Professor.

Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Doktoratsstudium in Informatik oder einem vergleichbaren Fach.

Gewünschte Qualifikationen:
•           Forschungsschwerpunkt in einem Bereich der Cybersecurity, der zur bestehenden Forschung am Institut passt und diese stärkt
•           Exzellente wissenschaftliche Leistungen mit Publikationen bei internationalen Topkonferenzen/Topjournalen
•           Motivation, Erfahrung und didaktische Fähigkeiten in der Lehre in englischer Sprache
•           Erfahrung bei der Akquisition von Forschungsprojekten
•           Verankerung in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft

Die Aufgaben umfassen:
•           Forschung im Bereich Cybersecurity
•           Wissenschaftliche Publikationen in internationalen Topkonferenzen/Topjournalen
•           Akquisition und Management von Forschungsprojekten (EU, FFG, FWF, Firmenprojekte)
•           Betreuung studentischer Abschlussarbeiten
•           Eigenständige Lehre auf Bakkalaureats- und Master-Ebene
•           Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Entgelt für diese Verwendung beträgt derzeit inkl. Überzahlung € 4.111,70 brutto (14× jährlich).

Bewerbungen und weitere Unterlagen (Zeugnisse und Urkunden in Kopie, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, eine Übersicht über die bisherigen und die geplanten Forschungstätigkeiten sowie eine Aufstellung der Lehrtätigkeit inkl. Lehrevaluierungen falls vorhanden) sind unter genauer Bezeichnung der Stelle und Kennzahl vorzugsweise elektronisch an informatik@tugraz.at zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Ende der Bewerbungsfrist: 30. April 2018
Kennzahl: 7050/18/006



1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juli 2018, am Institut für Interactive Systems and Data Science.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Informatik, Telematik, Mathematik oder Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer Universität.

Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung auf dem Gebiet der Datenanalyse im Web und Big Data Bereich. Erfahrungen in statistischen und probabilistischen Datenmodellierung sowie im Bereich der statistischen Inferenz aus großen Datenmengen. Erfahrungen mit matematischen Ansätzen zur Inferenz mittels Optimierungsmethoden. Praktische Erfahrung mit Anwendung von Machine Learning im Bezug auf große Datensätze. Praktische Erfahrung mit der Datenanalyse von Webbasierten Kollaborationssystemen.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.794,60 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl vorzugsweise elektronisch an dekanat.informatik@tugraz.at zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2018
Kennzahl: 7060/18/005

Der Dekan: Kappe


 

 

 

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am: 4. April 2018
Redaktionsschluss: 29. März 2018