MITTEILUNGSBLATT Home TU Graz
 

Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am 2. November 2017   3. Stück

    
  32.  Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Biotechnologie und Bioprozesstechnik
    
  33. 

Habilitationsverfahren Ass.-Prof. DI Dr.techn. Regina Kratzer, wissenschaftliches Fach „Biotechnologie“

   
  34.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Forschungs- & Technologie-Haus
   
  35.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
   
  36.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik
   
  37.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik
   
  38.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
    
  39.    Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
    
  40.    Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
    
  41.      Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Diskrete Mathematik
    
  42.       Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik
    
  43.     Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien
    
  44.    Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik
   
  45.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institute of Interactive Systems and Data Science
   
  46.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Softwaretechnologie
   
  47.  Stellenausschreibungen der TU Graz





  32.  
Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Biotechnologie und Bioprozesstechnik >>>Zurück 
 

Herr Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Mario Klimacek wurde zum stellvertretenden Leiter des Institutes für Biotechnologie und Bioprozesstechnik für den Zeitraum von 1. November 2017 bis 31. Dezember 2019 bestellt.

Der Rektor: Kainz



  33.       
Habilitationsverfahren Ass.-Prof. DI Dr.techn. Regina Kratzer, wissenschaftliches Fach „Biotechnologie“ >>>Zurück 
 

Mitglieder der Habilitationskommission:

ProfessorInnen:
Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr.rer.nat. Gabriele Berg
Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Robert Kourist
Univ.-Prof. DI Dr.techn. Bernd Nidetzky

Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Frank Uhlig

UniversitätsdozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Assoc.-Prof. DI Dr.techn. Tanja Wrodnigg

Ersatzmitglied:
Assoc.-Prof. DI Dr.techn. Harald Pichler

Studierende:
Wolfgang Fortmüller

Ersatzmitglied:
Kirya Mordek

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:
Assoc.-Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Juliane Gertrude Bogner-Strauß

Kooptiertes Mitglied der Universität Graz:
Univ.-Prof. DI Dr.techn. Wolfgang Kroutil

In der konstituierenden Sitzung dieser Habilitationskommission am 30. Oktober 2017 wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr.rer.nat. Gabriele Berg

zur Vorsitzenden und

Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Robert Kourist

zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

 

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  34. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Forschungs- & Technologie-Haus >>>Zurück 
 

An der Organisationseinheit Forschungs- & Technologie-Haus wurde

Dipl.-Ing. Christoph Adametz

zum Projektleiter für das Projekt  'Allg IA F&T-Haus 2' bevollmächtigt.

Die Leiterin der Organisationseinheit: Diefenbach



  35.     
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Monsberger

zum Projektleiter für das Projekt  'metaTGA' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofstadler



  36.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Wärmetechnik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. René Rieberer

zum Projektleiter für das Projekt  'HybridHeat4San' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hochenauer



  37.     
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik >>>Zurück 
 

Am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Roland Kirchberger

zum Projektleiter für das Projekt  'STEAM' bevollmächtigt.

Der stellvertretende Institutsleiter: Sturm



  38.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Peter Luttenberger

zum Projektleiter für die Projekte '17_IND_ENSURE' und '17_IND_EMPIRIC_P02 EW01' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



  39.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Felix Ressi, BSc

zum Projektleiter für das Projekt  '16_IND_PERÜCKE_P02' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



  40.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas Bretterklieber

zum Projektleiter für das Projekt 'MARS' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Brasseur



  41.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Diskrete Mathematik >>>Zurück 
 

Am Institut für Diskrete Mathematik wurde

Univ.-Prof. Mihyun Kang, Ph.D.

zur Projektleiterin für das Projekt 'Symposium Discrete Mathematics' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Woess



  42.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektronenmikroskopie und Nanoanalytik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Kothleitner

zum Projektleiter für das Projekt 'EU - SALBAGE' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofer



  43.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Technologie von Materialien >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Technologie von Materialien wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Bernhard Gollas

zum Projektleiter für das Projekt 'EU - SALBAGE' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Wilkening



  44.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Viktor Hacker

zum Projektleiter für das Projekt 'P³Power' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Siebenhofer



  45.       
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institute of Interactive Systems and Data Science >>>Zurück 
 

Am Institute of Interactive Systems and Data Science wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Frank Kappe

zum Projektleiter für das Projekt 'RWD 2017' bevollmächtigt.

Die Institutsleiterin: Lindstaedt



  46. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Softwaretechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Softwaretechnologie wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa

zum Projektleiter für das Projekt 'SecWIT' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Slany



  47.  
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Bei der Personalauswahl dürfen Bewerberinnen und Bewerber aufgrund des Geschlechts, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden (Antidiskriminierung).
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.





47.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

 

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2018, am Institut für Betonbau.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium aus Bauingenieurwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen an einer Universität.

Gewünschte Qualifikationen: Für die Mitarbeit in der Lehre und zur Studierendenbetreuung sind gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Stahl- und Spannbetonbaus erfoderlich. Motivation zur Weiterentwicklung des eigenen Wissens. Erwünscht ist die Mitarbeit am Forschungsschwerpunkt  Verformungsvermögen von Stahlbetonbauteilen. Weiters ist praktische Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Konstruktion erwünscht. Vorkenntnisse zur computerunterstützten nichtlinearen Berechnung mit Hilfe der FEM sind zwingend erforderlich. Im Rahmen der Tätigkeit wird die Anfertigung der Dissertation als Zielvereinbarung betrachtet.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. November 2017
Kennzahl: 2030/17/017



1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2018, am Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Studienrichtungen Geo-, Material- oder Bauingenieurwissenschaften.

Gewünschte Qualifikationen:
•    Interesse und Erfahrung mit Baustoffen (Betondauerhaftigkeit und -technologie)
•    Experimentelle Laborpraxis
•    Erfahrung mit analytischen und mikrostrukturellen Untersuchungsmethoden
•    Soziale und kommunikative Kompetenz; Arbeit in einem multidisziplinärem Team
•    Interesse und Erfahrung an wissenschaftlichem Projektarbeiten und Publizieren
•    Erfahrung im Bereich Lehre und Freude an der Vermittlung von Wissen

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. November 2017
Kennzahl: 2060/17/015



1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2018, am Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Studienrichtungen Bauingenieurwissenschaften.

Gewünschte Qualifikationen:
•    Interesse an Baustofftechnologie und speziell an Betontechnologie
•    Erfahrung mit Spritzbeton (Hydratation, Kalorimetrie etc.)
•    Experimentelle Laborpraxis
•    Erfahrung mit Betonentwicklung und -prüfung sowie mit Prüf- und Analysemethoden
•    Soziale und kommunikative Kompetenz; Arbeit in einem multidisziplinärem Team
•    Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten und im Publizieren
•    Interesse an Mitarbeit in der Lehre

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. November 2017
Kennzahl: 2060/17/016



1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2018, am Institut für Hochbau.

Aufnahmebedingungen: Ein zum Anstellungsbeginn abgeschlossenes Hochschulstudium (TU/Universität) der Fachrichtung Bauingenieurwissenschaften oder Architektur (mit konstruktiver Ausrichtung) mit überdurchschnittlichen Leistungen. Vertiefte Kenntnisse im Bereich des Konstruktiven Hochbaus und der Bauphysik.

Gewünschte Qualifikationen: Kenntnisse in der Anwendung bauingenieurspezifischer Software sowie CAD, gute Englischkenntnisse, Kommunikations- und Teamfähigkeit. Darüber hinaus wird ein hohes Engagement in der Durchführung und Publikation wissenschaftlicher Arbeiten, Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsgruppen und in der interdisziplinären Zusammenarbeit in Forschung und Lehre vorausgesetzt. Die Anfertigung einer Dissertation im Rahmen der Forschung des Instituts ist ausdrücklich erwünscht.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. November 2017
Kennzahl: 2190/17/018

Der Dekan: Zenz


Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, 8010 Graz (dekanat.etit@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2018, am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Elektrotechnik oder vergleichbares Universitätsstudium.

Gewünschte Qualifikationen:
- Teamfähigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit.
- Bereitschaft zur Mitwirkung in der Lehre.
- Erfahrung auf zumindest einem der folgenden Gebiete ist erwünscht:
     Digitale Bild- und Videoanalyse, Objekt-Detektion und -Lokalisierung;
     Bildgestützte Messtechnik, 3D Rekonstruktion, Radiometrie;
     Optische Methoden in der Messtechnik.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl vorzugsweise elektronisch an: dekanat.etit@tugraz.at zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Ende der Bewerbungsfrist: 12. Jänner 2018
Kennzahl: 4380/17/010

Der Dekan: Bösch

 

 

 

47.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

 

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Franz Heitmeir, Inffeldgasse 23/I, 8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2018, am Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung bzw. vergleichbare Berufsausbildung/-erfahrung.

Gewünschte Qualifikationen: sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, SAP), Buchhaltungsgrundkenntnisse, Erfahrung in der selbstständigen Führung eines Sekretariates, Organisations- und Koordinationskompetenz, Leistungsbereitschaft und Flexibilität, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse in Word und Schrift.

Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit
€ 1.836,80 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. November 2017
Kennzahl:
3100/17/019

Der Dekan: Heitmeir




Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, 8010 Graz (dekanat.etit@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 5 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Dezember 2017, am Institut für Regelungs- und Automatisierungstechnik.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Berufsausbildung.

Gewünschte Qualifikationen: Matura, Erfahrung im Universitätsbetrieb, EDV-Kenntnisse.

Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit
€ 229,60 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. November 2017
Kennzahl:
4430/17/011

Der Dekan: Bösch

 



Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am: 15. November 2017
Redaktionsschluss: 9. November 2017