MITTEILUNGSBLATT | ||
Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am 15. November 2017 4. Stück |
48. |
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Frau Mag.rer.soc.oec. Margot Jaberg wurde zur stellvertretenden Leiterin der Serviceeinrichtung Life Long Learning für den Zeitraum von 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018 bestellt. Der Rektor: Kainz |
49. |
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Ersatzmitglied: Kooptiertes Mitglied der Universität Graz: In der konstituierenden Sitzung dieser Habilitationskommission am 6. November 2017 wurde Univ.-Prof. DI Dr.techn. Matthäus Siebenhofer zum Vorsitzenden und Univ.-Prof. Dr.-Ing.habil. Tim Zeiner zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende des Senates: Kubin |
50. |
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Am Institut für Betonbau wurde Ass.Prof. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr.techn. Dirk Schlicke zum Projektleiter für das Projekt '3D-Gebäudemodelle' bevollmächtigt. Der Institutsleiter: Nguyen |
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Am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik wurde Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas Wimmer zum Projektleiter für das Projekt 'A4T1-LEC' bevollmächtigt. Der Institutsleiter: Eichlseder |
52. |
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Am Institut für Innovation und Industrie Management wurde Dipl.-Ing. Christoph Sams, BSc zum Projektleiter für das Projekt 'P2-Opti' bevollmächtigt. Der Institutsleiter: Ramsauer |
53. |
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Am Institut für Innovation und Industrie Management wurde Dipl.-Ing. Dr.techn. Hans Peter Schnöll zum Projektleiter für das Projekt 'MI&R' bevollmächtigt. Der Institutsleiter: Ramsauer |
54. |
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Am Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik wurde Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Marlene Kienberger zur Projektleiterin für das Projekt 'IEA Task Annex 17' bevollmächtigt. Der Institutsleiter: Siebenhofer |
55. |
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Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Bei der Personalauswahl dürfen Bewerberinnen und Bewerber aufgrund des Geschlechts, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden (Antidiskriminierung). Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.
Fakultät für Architektur Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/1.KG, 8010 Graz (dekarch@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen. Wiederholung der Ausschreibung: Die Aufgaben erstrecken sich über die Bereiche Lehre, Forschung bzw. Erschließung der Künste und Verwaltung: Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen. Die Aufgaben erstrecken sich über die Bereiche Lehre, Forschung bzw. Erschließung der Künste und Verwaltung: Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen. Der Dekan: Peters
55.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, 8010 Graz (dekanat.etit@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.
1 Stelle einer/eines Angestellten in technischer Verwendung, Ersatzkraft, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Jänner 2018, am Institut für Hochfrequenztechnik. Einstufung: IIIa nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 978,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen. Der Dekan: Bösch
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