112. Bevollmächtigung des Vorsitzenden der Personalkommission der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Die Personalkommission der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in ihrer Sitzung am 23.1.1996 gem. § 15 (8) UOG beschlossen, den Vorsitzenden der Personalkommission, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter KNAPP vom 24.1.1996 bis 12.3.1996 mit Einzelvollmacht auszustatten:

1) Erstattung von Vorschlägen betreffend die Neubestellung von Universitätsassistenten/innen und Vertragsassistenten/innen

2) Erstattung von Vorschlägen betreffend die Neueinstellung von allgemeinen Universitätsbediensteten

Diese Regelung gilt für Ausschreibungen mit mehr als einem/einer Bewerber/in. Vor der Weiterleitung ist der jeweils zuständige Dienststellenausschuß zu befassen. Weiters ist dem Antrag eine Stellungnahme, die im Einvernehmen mit der Institutskonferenz erstellt wird, als auch eine Stellungnahme des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, beizulegen.

Der Dekan: Burkard