102. Einladung zur Wahlversammlung gem.§ 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreter der UniversitätsprofessorInnen in das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur gem. § 87 UOG 93

Es sind 6 ProfessorInnen und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 29. Februar 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserkärung aller darauf angeführten KandidatInnen beigefügt sein.

Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode vom 7.3.1996 bis 6.3.1998 (2 Jahre).

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Egger