129. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen
Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Elektrotechnik
Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw.
Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsbediensteten in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Elektrotechnik der Technischen Universität Graz
ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 21. Februar 1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis
zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
- Wahltermin: Donnerstag, 14. März 1996, 08.30 Uhr
- Wahlort:
Institut für Elektronik, Seminarraum, Inffeldgasse 12/I
- Wahlleiter: Walter BLASS
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu
wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 7. März 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten
beim Dekanat Elektrotechnik eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das
Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 27. Februar bis einschließlich Montag, dem 4. März 1996 im Dekanat der Fakultät Elektrotechnik, Kopernikusgassse 24/II, jeweils von 9.00-12.00 Uhr Einsicht
genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 15.3.1996 bis 14.3.1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Karl-Heinz Reisinger