131. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 der für Technisch-Naturwissenschaften Fakultät


Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsbediensteten in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 21.Februar 1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Karl-Heinz Reisinger