131. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der
Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 der für Technisch-Naturwissenschaften Fakultät
Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur
Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsbediensteten in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 21.Februar 1996 in einem dieser
Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
- Wahltermin: Freitag, 15. März
1996, 09.00 Uhr
- Wahlort: Institut für Experimentalphysik, Seminarraum, Petersgasse 16
- Wahlleiter: Walter BLASS
Es sind 2 Mitglieder und
eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. März 1996 schriftlich unter
Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller
darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 27. Februar bis einschließlich Montag, dem 4. März 1996 im Dekanat der
Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16, jeweils von 9.00-12.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 16.3.1996 bis 15.3.1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Karl-Heinz Reisinger