165. Personalkommission der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Ausstattung des
Vorsitzenden mit Einzelvollmacht in Personalangelegenheiten
- Die Personalkommission der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in ihrer Sitzung am 12.03.1996 gem. § 15 (8)
UOG beschlossen, den Vorsitzenden der Personalkommission, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter KNAPP, vom 13.03.1996 bis 30.04.1996 mit Einzelvollmacht auszustatten: 1) Erstattung von
Vorschlägen betreffend die Neubestellung von Universitätsassistent/innen und Vertragsassistent/innen
2) Erstattung von Vorschlägen betreffend die Neueinstellung von allgemeinen Universitätsbe
diensteten
Diese Regelung gilt für Ausschreibungen mit mehr als einem/einer Bewerber/in. Vor der Weiterleitung ist der jeweils zuständige Dienststellenausschuß zu befassen. Weiters
ist dem Antrag eine Stellungnahme der Institutskonferenz und eine Stellungnahme des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen. Der Dekan: Burkard