165. Personalkommission der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Ausstattung des Vorsitzenden mit Einzelvollmacht in Personalangelegenheiten

Diese Regelung gilt für Ausschreibungen mit mehr als einem/einer Bewerber/in. Vor der Weiterleitung ist der jeweils zuständige Dienststellenausschuß zu befassen. Weiters ist dem Antrag eine Stellungnahme der Institutskonferenz und eine Stellungnahme des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen.

Der Dekan: Burkard