187. Einladung zur konstituierenden Sitzung des
Fakultätskollegiums der Fakultät für Elektrotechnik und Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter gemäß § 16 UOG 1993
- Wahltermin:
Mittwoch, 17. April 1996, 16 Uhr c.t.
- Wahlort: Sitzungszimmer der Fakultät für Elektrotechnik,2. Stock, Nr. 239, Kopernikusgasse
24.
Gemäß § 87 (10) UOG 1993 hat der im Amt befindliche Dekan die konstituierende Sitzung des Fakultätskollegiums bis zur Wahl des Vorsitzenden zu leiten. Der Vorsitzende des
Fakultätskollegiums und dessen Stellvertreter sind gemäß § 48 (4) UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Fakultätskollegiums mit venia docendi zu wählen.
Der Dekan: Rentmeister