201. Einladung zur Wahl des Studiendekans und eines
Vizestudiendekans der Fakultät für Bauingenieurwesen gemäß § 43 UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren
- Wahltermin: Freitag,
24. Mai 1996 um 14 Uhr s.t.
- Wahlort: Seminarraum der Institutes für Technische Geologie,
Rechbauerstraße 12, Parterre.
Gemäß § 43 (1) UOG 1993
ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfaßte(n) Studienrichtung(en) ein Studiendekan sowie mindestens ein und höchstens drei Vizestudiendekane aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom
Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und die
Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen. Der Vorsitzende: Rießberger