Gemäß Satzung Kapitel II E § 1 stehen der Rektorin oder dem Rektor zur
Unterstützung drei Vizerektorinnen oder Vizerektoren mit folgenden Aufgaben zur Seite:
1. Angelegenheiten der Lehre und der Studien
2. Angelegenheiten der Forschung
3. Angelegenheiten der
Planung, Entwicklung und Ressourcen
Interessentinnen oder Interessenten werden gebeten, bis 18.06.1996 eine kurze Mitteilung an den Rektor nach UOG '93 zu senden und anzugeben, für welche der drei
vorgesehenen Funktionen sie sich bewerben.
Dabei sind die ersten beiden als nebenamtliche Funktionen vorgesehen, für die dritte wird auch die Möglichkeit einer hauptamtlichen Tätigkeit in
Erwägung gezogen.