Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist
bis längstens Mittwoch,
den 12. Juni 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller
darauf angeführten KandidatInnen beigefügt sein.
Aktiv wahhlberechtigt sind alle Universitätprofessoren, die am Stichtag, das ist der 5. Juni 1996, auf einem der Studienrichtung Elektrotechnik zuzuzählenden Gebiet der Wissenschaften tätig sind und in einem der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessoren, mit Ausnahme des Studiendekans.
In das Wählerverzeichnis kann von Montag, dem 10. Juni bis einschließlich Montag, dem 17. Juni 1996 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, 8010 Graz, in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 19.6.1996 - 18.6.1998.