238. Einladung zur Wahl gemäß § 14 UOG 1993 der Vertreter und Ersatzvertreter aus der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die interfakultäre Studienkommission für die Studienrichtung Telematik gemäß § 41 UOG 1993


Es sind 2 Professoren und eine entsprechende Zahl von Ersatzvertretern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Mittwoch, den 12. Juni 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten KandidatInnen beigefügt sein.

Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätprofessoren der Fakultät für Elektrotechnik, die am Stichtag, das ist der 5. Juni 1996, auf einem der Studienrichtung Telematik zuzuzählenden Gebiet der Wissenschaften tätig sind und in einem der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.

Passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessoren, mit Ausnahme des Studiendekans.

In das Wählerverzeichnis kann von Montag, dem 10. Juni bis einschließlich Montag, dem 17. Juni 1996 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, 8010 Graz, in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 19.6.1996 - 18.6.1998.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: R. Weiß