Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG '93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz
Gem. § 14 UOG '93
berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaft-lichen MitarbeiterInnen im Forschungs-
und Lehrbetrieb in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv
wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 5. Juni 1996 in einem dem jeweiligen Institut
zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG '93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Mittwoch, 26.6.1996, 17.30 Uhr Wahlort: Seminarraum Hochbau, Alte Technik, Rechbauerstraße 12/I Wahlleiter: Dr. Wolfgang Heusgen, Dr. Johann Zancanella, Dr. Norbert Wolf
Institut | Inst.-Nr. | Zahl der zu wählen- den VertreterInnen Tragwerkslehre | 140 | 2 Baukunst | 141 | 2 Kunstgeschichte | 143 | 2 Städtebau, Umweltgestaltung und Denkmalpflege | 145 | 2 Gebäudelehre und Wohnbau | 147 | 2 Hochbau für Architekten | 149 | 2 Raumgestaltung | 151 | 2 Landwirtschaftliches Bauwesen und Ländliches Siedlungswesen | 153 | 2 Künstlerische Gestaltung | 155 | 2
Ebenfalls zu wählen ist eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern für jede Institutskonferenz.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
In das Wählerverzeichnis kann vom 13. - 19. Juni 1996 im Sekretariat der Dienststellenaus-schüsse und der Mittelbauvertretung, Mandellstraße 15/I, sowie im Dekanat der Fakultät während der Dienststunden Einsicht genommen werden. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gerechnet vom Tag der konstituierenden Sitzung.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
Dr. Norbert Wolf