Wahlkommission für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der Technischen Universität Graz nach UOG '93

Einladung zu den Wahlversammlungen gem. § 14 UOG '93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz

Gem. § 14 UOG '93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 5. Juni 1996 in einem dem jeweiligen Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG '93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 1. Juli 1996, 
Uhrzeit untenstehend
Wahlleiter: Dr. Wolfgang Streicher, Dr. Rudolf Riedl, Dr. Norbert Wolf
Wahlort:    Seminarraum MD EG 204, Inst.f. Verfahrenstechnik, Inffeldgasse 25:

Institut                                       | 
Inst.-Nr. | 
Uhrzeit | 
Zahl der zu wählenden VertreterInnen

Wärmetechnik                                   | 307       | 9.00    | 2                                    
Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik | 319       | 9.30    | 2                                    
Strömungslehre und Gasdynamik                  | 321       | 10.00   | 2                                    
Verfahrenstechnik                              | 351       | 10.30   | 3                                    
Thermische Verfahrenstechnik                   | 353       | 11.00   | 2                                    
Allgem. Maschinenelemente und Fördertechnik    | 309       | 11.30   | 2                                    

Wahlort : Dekanatssitzungszimmer, 2. Stock, Kopernikusgasse 24:

Institut                                                                                                         | 
Inst.-Nr. | 
Uhrzeit | 
Zahl der zu wählenden VertreterInnen

Fertigungstechnik                                                                                                | 301       | 14.00   | 2                                   
Werkstoffkunde, Festigkeitslehre und Materialprüfung                                                             | 303       | 14.30   | 3                                   
Technische Versuchs- und Forschungsanstalt für Festigkeits- und Materialprüfung                                  | 306       | 15.00   | 2                                   
VKM und Thermodynamik                                                                                            | 313       | 15.30   | 4                                   
Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik; Technische Versuchs- und Forschungsanstalt für Papier-und Zellstofftechnik | 315       | 16.00   | 2                                   
Hydraulische Strömungsmaschinen                                                                                  | 317       | 16.30   | 2                                   
Wirtschafts- und Betriebswissenschaften                                                                          | 371       | 17.00   | 3                                   

Ebenfalls zu wählen ist eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern für jede Institutskonferenz.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

In das Wählerverzeichnis kann vom 13. - 19. Juni 1996 im Sekretariat der Dienststellenausschüsse und der Mittelbauvertretung, Mandellstraße 15/I, sowie im Dekanat der Fakultät während der Dienststunden Einsicht genommen werden. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gerechnet vom Tag der konstituierenden Sitzung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission

Dr. Norbert Wolf