230. Einladung zur Wahl des Studiendekans der Fakultät für Architektur gemäß § 43 UOG 1993 für eine
Funktionsperiode von zwei Jahren
- Wahltermin: Donnerstag, 20. Juni 1996, 15 Uhr s.t.
- Wahlort: Seminarraum
des Institutes für Städtebau, Umweltgestaltung und Denkmalpflege,
Rechbauerstraße 12, 1. Stock
Gemäß § 43 (1) UOG 1993 ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät
erfaßte(n) Studienrichtung(en) ein Studiendekan aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der
Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen. Der Vorsitzende: Domenig