233. Einladung zur Wahl des Studiendekans und der Vize-Studiendekane für die
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät gem. § 43 UOG 1993
- Wahltermin: Mittwoch, 26. Juni 1996, 16 Uhr
- Wahlort:
Hörsaal P2, Petersgasse 16/EG
Gemäß § 43 (1) UOG 1993 ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfaßten Studienrichtungen ein Studiendekan aus dem Kreis der
Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekanes führen die Vertreter der Gruppe der Universitätsassistenten und der
wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen.
Die Vize-Studiendekane werden gem. § 43 (7) UOG 1993 vom
Fakultätskollegium auf Vorschlag des Studiendekans für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gewählt. Der Vorsitzende: Stelzer