264. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der Fakultät für Maschinenbau

emäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 12.6.1996 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.


Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Vorsitzenden der Wahlkommission Frau Gisela GROSS, Inst.f. Raumgestaltung, Rechbauerstraße 12/II, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Montag, dem 17.6.1996 bis einschließlich Montag, dem 24.6.1996 im Dekanat der Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24, jeweils von 9.00-12.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der konstituierenden Sitzung an.

Die Vorsitzende der Wahlkommission: Gisela GROSS