Die Wahl der Vizerektorinnen oder der Vizerektoren findet am Freitag, dem 28.6.1996, um 11.30 Uhr s.t., in der AULA der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, 1.OG statt.
Auf Vorschlag des Rektors sind zu dessen Unterstützung von der Universitätsversammlung drei Vizerektorinnen oder Vizerektoren gemäß § 16 UOG 1993 und § 15 Wahlordnung zu wählen. Die Wahl ist geheim durchzuführen, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.
Weiters hat die Universitätsversammlung über einen Vorschlag des Rektors hinsichtlich der Reihenfolge der Stellvertretung durch die Vizerektorinnen oder die Vizerektoren in geheimer Abstimmung einen Beschluß zu fassen (Satzung 020, Kapitel E, § 4).
Der Wahlvorschlag des Rektors und der Vorschlag des Rektors hinsichtlich der Reihenfolge der Stellvertretung wird durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht.
Diese Kundmachung und der Anschlag an der Amtstafel der Universitätsdirektion gelten als Ladung zur Wahl.