Das Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung am 11.06.1996 beschlossen, den Dekan, O.Univ.-Prof.Dr. Rainer BURKARD, gem. § 15 (8) UOG für das Studienjahr 1996/97, jedoch längstens bis zum "Kippen" des UOG 1993, zu bevollmächtigen, eine weitere Wiederholung von Prüfungen gem. § 45 (11) AHStG 1992 zu genehmigen.