Für die Drucklegung von Dissertationen des
Studienjahres 1995/96 kann vom Verfasser bei der Bibliothekskommission, zu Hd. Herrn Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Werner Gobiet, Institut 209, unter Berücksichtigung der nachstehenden
Punkte bis spätestens 31. August 1996 ein Druckkostenzuschuß formlos beantragt werden.
1. Die Dissertation muß bereits
approbiert sein. Das Approbationsdatum muß auf dem Antrag
angeführt werden.
2. Die gedruckte Dissertation muß käuflich erwerbbar sein.
3. Die
gedruckte Dissertation muß öffentlich zugänglich und über eine öffentliche Bibliothek
entlehnbar sein. Dies bedeutet, daß zumindest je ein Exemplar in der Hauptbibliothek der TU
Graz
und in der Österreichischen Nationalbibliothek vorhanden und katalogisiert sein muß.
4. Auf der Rückseite des Titelblattes muß eingedruckt werden, daß die Drucklegung
aus Mitteln
des BMWVK unterstützt wurde.
5. Die Dissertation muß am Titelblatt als solche gekennzeichnet sein (Dissertation Technische
Universität Graz
1996).
6. Dem Antrag ist eine Stellungnahme des Betreuers der Dissertation anzuschließen, aus der her vorgeht, daß die Drucklegung von wissenschaftlichem Interesse ist.
7.
Dem Ansuchen sind Anbote von Druckereien oder eine Originalrechnung beizulegen. Als
Basis des Anbotes soll eine Drucklegung von 100
Exemplaren angenommen werden.
8. Fünf fertig gedruckte Exemplare sind zur Bestätigung aller eingehaltenen Punkte der
Bibliotheksdirektion vorzulegen. Ohne diese Vorlage/Bestätigung kann die Universitätsdirektion
keine Anweisung durchführen.
Die Zuteilung des Zuschusses
durch die Bibliothekskommission erfolgt etwa Mitte Oktober 1996 nach Maßgabe der Höhe der durch das BMfWuF zur Verfügung gestellten Mittel. Die Drucklegung muß bis
Ende November 1996 abgeschlossen sein. Die Originalrechnung ist zusammen mit dem Originalzahlungsbeleg und der Bestätigung der
Bibliotheksdirektion unter Angabe einer Kontonummer der UDion/Budgetreferat (Rechbauerstraße 12, Parterre) bis spätestens
8. Dezember
1996 vorzulegen.
Die Intitutsvorstände werden gebeten, den in Frage kommenden Personenkreis und insbesondere die Betreuer von Dissertationen vom Inhalt dieser Ausschreibung in Kenntnis
zu setzen.