Wahltermin: Montag, 8. Juli 1996, Uhrzeit - siehe unten
Wahlort: Sitzungsraum
der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II. Stock, ZiNr. 239, 8010 Graz
Unter Bezugnahme auf § 45 (2) UOG 1993 gehören der Institutskonferenz an:
1. Die dem Institut zugeordneten
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren;
2. Die am 26.6.1996 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsassistenten oder Universitätsassistenten und der
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb;
3. Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden in gleicher Anzahl wie die Zahl der
Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren gemäß Z.1, mindestens jedoch zwei Vertreterinnen oder Vertreter;
4. eine/ein am 4. Juli 1996 gewählte/r Vertreterin/Vertreter der
Allgemeinen Universitäts bediensteten (sofern die Zahl der am Institut tätigen Allgemeinen Universitätsbediensteten größer als 20 ist, zwei Vertreter dieser Gruppe).
Gemäß § 46 (3) UOG 1993 ist der Institutsvorstand von der Institutskonferenz aus dem Kreis der dem Institut zugeordneten Universitätslehrer mit venia docendi, die in einem der Universität zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen, für eine Funktionsperiode von zwei Jahren (jedenfalls aber bis zur erfolgten Neuwahl eines Institutsvorstandes für die folgende Funktionsperiode) zu wählen. Fällt die Wahl auf eine Person, die nicht zur Gruppe der Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren gehört, ist die Wahl nur dann gültig, wenn sich nicht in einer unmittelbar anschließenden Abstimmung die Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren mehrheitlich dagegen aussprechen. Solange einem Institut nur ein im aktiven Dienstverhältnis stehender Universitätslehrer mit venia docendi zugeordnet ist, übt dieser die Funktion des Institutsvorstandes ohne Wahl aus.
Gleichzeitig mit der Wahl des Institutsvorstandes sowie nach dem Amtsantritt eines Institutsvorstandes, der seine
Funktion ohne Wahl ausübt, hat die Institutskonferenz aus dem Kreis des in einem dem Institut zugeordneten Dienstverhältnis stehenden wissenschaftlichen Personals, die der Institutskonferenz
angehören, zumindest einen Stellvertreter des Institutsvorstandes zu wählen
(§ 46 (4) UOG 1993).
Institut für: Institutsnummer: Uhrzeit: Elektromagnetische Energieumwandlung 431 8.30 Uhr Elektrische Anlagen 433 8.45 Uhr Hochspannungstechnik 435 9.00 Uhr Grundlagen und Theorie der Elektrotechnik 437 9.15 Uhr Allgemeine ET und Elektrische Meßtechnik 438 9.30 Uhr Elektronik 439 9.45 Uhr Nachrichtentechnik und Wellenausbreitung 441 10.00 Uhr Regelungstechnik 443 10.15 Uhr Elektro- und Biomedizinische Technik 445 10.30 Uhr Technische Informatik 448 10.45 Uhr