Wahltermin:
Mittwoch, 10. Juli 1996, Uhrzeit - siehe unten
Wahlort: Kopernikusgasse 24, 3. Stock, Hörsaal G
Unter Bezugnahme auf § 45 (2) UOG 1993 gehören der Institutskonferenz an:
1. die
dem Institut zugeordneten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren;
2. Die am 1.7.1996 gewählten Vertreterinnen oder Vertreter der Universitätsassistenten oder
Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb;
3. Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden in gleicher Anzahl wie die
Zahl der Universitäts professorinnen oder Universitätsprofessoren gemäß Z.1, mindestens jedoch zwei Vertreterinnen oder Vertreter;
4. eine/ein am 4. Juli 1996 gewählte/r Vertreterin/Vertreter der
Allgemeinen Universitäts bediensteten (sofern die Zahl der am Institut tätigen Allgemeinen Universitätsbediensteten größer als 20 ist, zwei Vertreter dieser Gruppe).
Gemäß § 46 (3) UOG 1993 ist
der Institutsvorstand von der Institutskonferenz aus dem Kreis der dem Institut zugeordneten Universitätslehrer mit venia docendi, die in einem der Universität zugeordneten aktiven Dienstverhältnis
zum Bund stehen, für eine Funktionsperiode von zwei Jahren (jedenfalls aber bis zur erfolgten Neuwahl eines Institutsvorstandes für die folgende Funktionsperiode) zu wählen.
Fällt die Wahl auf
eine Person, die nicht zur Gruppe der Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren gehört, ist die Wahl nur dann gültig, wenn sich nicht in einer unmittelbar anschließenden Abstimmung die
Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren mehrheitlich dagegen aussprechen. Solange einem Institut nur ein im aktiven Dienstverhältnis stehender Universitätslehrer mit venia docendi
zugeordnet ist, übt dieser die Funktion des Institutsvorstandes ohne Wahl aus.
Gleichzeitig mit der Wahl des Institutsvorstandes sowie nach dem Amtsantritt eines Institutsvorstandes, der seine
Funktion ohne Wahl ausübt, hat die Institutskonferenz aus dem Kreis des in einem dem Institut zugeordneten Dienstverhältnis stehenden wissenschaftlichen Personals, die der Institutskonferenz
angehören, zumindest einen Stellvertreter des Institutsvorstandes zu wählen
(§ 46 (4) UOG 1993).
Institut für: Institutsnummer: Uhrzeit: Fertigungstechnik 301 9.00 Uhr Werkstoffkunde, Festigkeitslehre und Materialprüfung 303 9.15 Uhr Wärmetechnik 307 9.30 Uhr Allgemeine Maschinenlehre und Fördertechnik 309 9.45 Uhr Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik 313 10.00 Uhr Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik 315 10.15 Uhr Hydraulische Strömungsmaschinen 317 10.30 Uhr Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik 319 10.45 Uhr Strömungslehre und Wärmeübertragung 321 11.00 Uhr Verfahrenstechnik 351 11.15 Uhr Thermische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik 353 11.30 Uhr Wirtschafts- und Betriebswissenschaften 371 11.45 UhrDer Dekan: Marr